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Vollstreckungsankündigung aus Offenbach

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T-Horn:
Nehmen wir folgenden fiktiven Fall an.

Person B, die ehemals in der Vergangenheit schon an ihrem alten Wohnsitz erfolgreich die Forderung der Stadtkasse zurückgewiesen hat, zieht in eine andere Stadt und bekommt von der neuen Stadtkasse ebenfalls die Vollstreckungsankündigung.

Gläubiger: HR
Bezeichnung der Forderung: Rundfunkgebühren von 11/2019 - 07/2024 zzgl. Gebühren

Der Gläubiger hat die Stadtkasse beauftragt, die Forderung in Höhe von 1.198,96 € einzutreiben.

Angabe der Bankverbindung, Möglichkeit zur Zahlung bis 29.01.2025.

Sollten Sie die Zahlungsfrist Blabla.

Der Gläubiger hat die Vollstreckbarkeit der Forderung bescheinigt und steht somit für die Richtigkeit ein.

Im Auftrag
gez Vollziehungsbeamtin.

Damals hat die alte Stadtkasse nach folgendem Brief Ruhe gegeben:

--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden nehme ich ein Schreiben der örtlichen Vollstreckungsstelle vom 16.12.2020 zur Kenntnis. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass darin erwähnter Bescheid vom 12.04.2020 mir nicht bekannt ist und offensichtlich gar nicht existiert.

Ferner führe ich aus, dass ich in dem Zeitraum 11.2019 - 02.2020 in einer Wohngemeinschaft gewohnt habe, in der bereits ein Beitragszahler die fälligen Beiträge entrichtet Siehe Beitragskonto XXXXXXXX sowie den angefügten Meldenachweis - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen.

Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.

Ich fordere Sie hiermit auf, die offenkundig eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich einzustellen und zurückzuziehen und erwarte Ihre diesbezügliche Bestätigung bis spätestens zum 14.02.2021.

Sollten Sie dessen unbeirrt an der Zwangsvollstreckung festhalten, werde ich diese in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.

--- Ende Zitat ---

Könnte man der neuen Stadtkasse ebenfalls diesen Brief schicken oder sollte man da durch neue Erkenntnisse noch etwas hinzufügen?

Klassisch würde Person B hierzu wieder an Stadtkasse und Landrat adressieren.

Zusatzfrage:
Heutzutage sind viele Behörden ja digital aufgestellt. Könnte man sich das Geld sparen und den Brief einfach über Email*** verschicken?

***Edit "Bürger": Solcherlei allgemeine Fragen hier im Thread/ Forum bitte nicht vertiefen. Das bliebe ohnehin zu spekulativ. Web-Suche könnte ggf. weiterhelfen - verbindliche Auskunft über die Handhabung wird wohl nur die betreffende Stelle selbst geben. Email könnte ggf.  "vorab" gesendet - und ein Brief notfalls "hinterhergeschickt" werden. FAX würde beides "vereinen", d.h. etwaige Schriftformerfordernis erfüllen und umgehenden Zugang samt Nachweis garantieren. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

pjotre:
In aktuellen Schriftsatz-Mustertexten wird inzwischen nachgewiesen, dass sämtliche Bescheide, Mahnungen usw. im Kölner Kontext "Beitrags-Service" als nichtige Scheinbescheide im Sinn der Rechtwissenschaft über diese Problematik anzusehen sind.

Allerdings ist all dies rechtlich denkbar komplex und verzahnt. Das ist einem Normalbürger, also mit begrenzter Eigenerfahrung zu Jura und Streitstrategie, nicht ohne Weiteres zumutbar für eigene Anwendung. Dies jedenfalls, sobald bereits Vollstreckungsauftrag erteilt wurde, dann wird es weitergehend kompliziert.

Also müssen wir es leider damit belassen, dass im konkreten Fall diese Form der Strategie kaum weiterhilft. Es ist nur gut, zu wissen, dass es sie seit Januar 2025 in abgerundeter Form gibt, als Information hier an alle im Forum.

Dann bleibt aber im Konkreten Fall zu hoffen, dass die Vollstreckungen an den bereits vorgetragenen Argumenten scheitert.

T-Horn:
Danke

Überhaupt nicht zu reagieren wäre aber hier vermutlich die denkbar schlechteste aller Optionen oder?

Bürger:
Wenn gar nicht reagiert wird, wird es wohl auf einen Termin zur Vermögensauskunft hinauslaufen.
Den kann man dann zwar ggf. noch "abgebogen" bekommen. Es könnte aber der Handlungsdruck steigen.
Bei Vollsteckungssachen rennt die Zeit leider oft genug erbarmungslos davon.

Falls das mit der Wohngemeinschaft + Beitragszahler immer noch bzw. wieder zutreffen sollte:

--- Zitat von: T-Horn am 31. Januar 2025, 20:24 ---
--- Zitat ---[...] Ferner führe ich aus, dass ich in dem Zeitraum 11.2019 - 02.2020 in einer Wohngemeinschaft gewohnt habe, in der bereits ein Beitragszahler die fälligen Beiträge entrichtet Siehe Beitragskonto XXXXXXXX sowie den angefügten Meldenachweis - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen. [...]

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Das liest sich so, als ob fiktive Person B Daten von Dritten, d.h. personenbezogene Beitragsnummer von fiktivem Mitbewohner M und sogar auch noch dessen(?) Meldenachweis (oder von sich selbst?) beigefügt hat? Ist das nicht etwas "gewagt"?

Sofern Bescheide nicht zugegangen sind, steht es nach ständiger Rechtsprechung betroffener Person B zu, deren Zugang/ Existenz zu bestreiten...
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
...womit die elementarste Vollstreckungsvoraussetzung fehlt.

Gleiches gilt für eine vorherige, mglw. aber nicht zugegangene/ nicht existente) "Mahnung"...
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
...die wohl in jedem Bundesland eine wesentliche Vollstreckungsvoraussetzung ist > prüfe mit Landes-Verwaltungsvollstreckungsgesetz:
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14133.0

Sofern der Zugang der Bescheide nicht bestritten werden kann, würde es wohl immer noch am überhaupt vollstreckungsfähigen Inhalt in Form eines vollstreckungsfähigen Leistungsgebots mangeln - siehe dazu u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507

Kurt:
Hallo T-Horn,
zufällig fand ich ein paar in den Hof gewehte Blätter Papier. Wollte sie in die Altpapiertonne werfen - las aber auf einem etwas von "Hessichem Rundfunk"!?
Interessant - möchte ich Dir nicht vorhalten:
(Auf den anderen standen auch noch interessate Dinge - dazu dann später mehr)
***

--- Zitat ---Vollstreckungsersuchen (auch Amtshilfeersuchen genannt) sowohl beim Intendanten der LRA als auch bei der Gemeindekasse Entenhausen erbitten!
Ich empfehle das zeitgleich bei beiden Stellen anzufordern: erhöht die Wahrscheinlichkeit dass etwas "brauchbares" (an)kommt.
Aus dem Vollstreckungsersuchen - Seite 2 - sollte ersichtlich werden was (welche Festsetzungsbescheide) überhaupt vollstreckt werden sollen.
Erst wenn Dir diese zu vollstreckende Aufstellung vorliegt könnte Dir bei einer Überprüfung auffallen dass Du z. B. den 2ten von x zu vollstreckenden FB's ja gar nicht hast - oder Dir eine Mahnung fehlt - oder ... (Wink mit dem Zaunpfahl)
Somit wäre dann das attestierte "Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt" eben nicht gegeben und die Angelegenheit muss aufgerollt/überprüft/korrigiert etc. werden

Der Gemeindekasse Entenhausen sogleich mitteilen dass Du für die (Über-)Prüfung des Vollstreckungsersuchens dann erstmal Zeit brauchst und er bitte die Angelegenheit vorerst mal "auf Eis legt"

Verwaltungsvollstreckungsgesetz *Deines Bundeslandes* auswendig lernen ;-)
******
Vorab: auf eine "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" kann kein Widerspruch eingelegt werden. Es ist kein Verwaltungsakt sondern eine bloße Ankündigung. Gleichwohl kann man freundlich hinschreiben und auf Ungereimtheiten hinweisen.
Auch würde ich nicht unbedingt empfehlen sich den Gemeinde-/Stadtkassenmenschen zum Feind zu machen: mit dem hat man noch öfters zu tun - und da gilt: "wie man in den Wald hineinruft schallt es heraus" ??

PS: (alle) "Bescheide nicht erhalten" ist nicht (sehr) glaubwürdig. Geschickter ist es wie oben geschrieben >einen< anzuzweifeln - das reicht schon um die Geschichte abzubrechen und ist lebensnah.
Dazu muss man natürlich wissen was und wie man in der Vergangenheit mit diesen Bescheiden umging: natürlich nur einen der Bescheide in Frage stellen auf den man nicht reagierte/keinen Widerspruch einlegte.

******
Beispiele:

Hessischer Rundfunk
Intendant Florian Hager
Bertramstraße 8
D-60320 Frankfurt

Vollstreckungsersuchen des Hessischen Rundfunks an die Gemeindekasse Entenhausen datierend auf tt.mm.20nn
Beitragsnummer: 123 456 789

Sehr geehrter Herr Krupp,

bitte übersenden Sie mir das an die Gemeindekasse Entenhausen gerichtete Vollstreckungsersuchen des Hessischen Rundfunks.

Mit freundlichen Grüßen
erpresster ZwangsWOHNUNGSbeitragsschuldner

***
Gemeindekasse Entenhausen
z. Hd.  Donald Duck
Marktplatz 1
nnnnn Entenhausen

Vollstreckungsersuchen des xxx Rundfunks an die Gemeindekasse Entenhausen datierend auf tt.mm.20nn
Beitragsnummer: 123 456 789

Sehr geehrte xyz,

bitte übersenden Sie mir das an die Gemeindekasse Entenhausen gerichtete Vollstreckungsersuchen des xxx Rundfunks.

Gläubiger blabla

Bitte setzen sie Vollstreckungsmaßnahmen aus bis mir das gewünschte Schreiben vorliegt.
Ich benötige nach Erhalt ausreichend Zeit um den Vorgang und die Forderung/en zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
erpresster ZwangsWOHNUNGSbeitragsschuldner
--- Ende Zitat ---
***

Kurt ist der Ansicht, dass solch ein Vollstreckungsersuchen - der "Arbeitsauftag" an die Stadtkasse - tatsächlich zunächst erbeten werden sollte.
Inclusive der freundlichen Bitte um Zeitaufschub in dieser Angelegenheit.

Sollte T-Horn dann solch ein Vollstreckungsersuchen vorliegen könnte man hier weiter über fiktive Vorgehen sprechen.

Gruß
Kurt

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