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Autor Thema: Rundfunkbeitrag abmelden: Für Betroffene von Überschwemmung  (Gelesen 74 mal)

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digitalfernsehen.de, 28.06.2024
Rundfunkbeitrag abmelden: Für Betroffene von Überschwemmung
Betroffene der jüngsten Überschwemmung in Süddeutschland können beim Beitragsservice eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
Von Felix Ritter
https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/politik/rundfunkbeitrag-abmelden-fuer-betroffene-von-ueberschwemmung-1116917/
Zitat von: digitalfernsehen.de, 28.06.2024, Rundfunkbeitrag abmelden: Für Betroffene von Überschwemmung

Befristete oder dauerhafte Abmeldung möglich

Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann dauerhaft abgemeldet werden.

[...]

Eine Abmeldung des Beitragskontos ist bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juni 2024 möglich. Betroffene Beitragszahler haben also bis einschließlich November 2024 Zeit, sich beim Beitragsservice zu melden. [...]

Keine Nachweis-Pflicht in Katastrophengebieten
[...]

Bei finanziellem Engpass Zahlungserleichterungen vereinbaren

[...] Weitere Informationen finden Betroffene in einem ausführlichen Service-Beitrag unter
https://presse.rundfunkbeitrag.de/[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Siehe dazu u.a. auch - allgemeingültig und nicht auf Katastrophenfälle bestränkt! - unter
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rundfunkbeitrag.de - Pressemitteilung, 27.06.2024
Rundfunkbeitrag: Unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flut in süddeutschen Katastrophengebieten
- Betroffene der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland können beim Beitragsservice eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
- In Katastrophengebieten ist die Abmeldung ohne Nachweise ab dem 1. Juni 2024 sowie bis zu sechs Monate rückwirkend möglich.
- Das Abmeldeformular sowie alle Informationen zum Thema stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung.

https://presse.rundfunkbeitrag.de/pressreleases/rundfunkbeitrag-unbuerokratische-entlastungen-fuer-betroffene-der-flut-in-sueddeutschen-katastrophengebieten-3332356
Zitat
Köln, 27.06.2024 – Der Beitragsservice und die Rundfunkanstalten von ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen praktische und schnelle Entlastungen für die Betroffenen der jüngsten Überschwemmungen in Süddeutschland. Rundfunkbeitragszahlende in Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde und deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund des Hochwassers nicht mehr nutzbar sind, können beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Beitragskontos beantragen.

Befristete oder dauerhafte Abmeldung möglich

Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann dauerhaft abgemeldet werden.

Um die Abmeldung zu beantragen, kann rund um die Uhr das entsprechende Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de genutzt werden (Abmeldegrund „sonstige Gründe“).

Rückwirkende Abmeldemöglichkeit bis zu sechs Monate

Um der besonderen Notlage der Betroffenen Rechnung zu tragen, ist eine Abmeldung des Beitragskontos bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juni 2024 möglich. Betroffene Beitragszahlerinnen und -zahler haben also bis einschließlich November 2024 Zeit, sich beim Beitragsservice zu melden. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet oder verrechnet.

Keine Nachweispflicht in Katastrophengebieten

Zudem müssen Beitragszahlende aus Gebieten, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wurde, bei der Antragsstellung keine gesonderten Nachweise für die Abmeldung ihres Beitragskontos erbringen. Nach derzeitigem Stand betrifft dies ausschließlich Landkreise und Städte in Bayern.

Doch auch Betroffene außerhalb dieser Gebiete können eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Sie müssen dem Antrag entsprechende Nachweise beifügen, aus denen hervorgeht, ob und wie lange das betreffende Objekt durch die Flut unbrauchbar geworden ist. Als Nachweis kann beispielsweise eine Bestätigung der Gemeinde dienen.

Bei finanziellem Engpass Zahlungserleichterungen vereinbaren

Darüber hinaus lassen sich mit dem Beitragsservice jederzeit Zahlungserleichterungen vereinbaren. Beitragszahlenden, die durch die Flut betroffen sind, kann demnach ein Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge gewährt werden.

Weitere Informationen finden Betroffene in einem ausführlichen Servicebeitrag unter presse.rundfunkbeitrag.de

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio spricht allen Betroffenen, insbesondere jenen, die durch die Flut Angehörige verloren haben, sein Beileid aus und sichert eine zügige und unbürokratische Bearbeitung ihrer Anliegen zu.


rundfunkbeitrag.de - News, 27.06.2024
Flutkatastrophe in Süddeutschland: Diese Entlastungen bietet der Beitragsservice Betroffenen beim Rundfunkbeitrag
Wenn Sie akut von der Flutkatastrophe in Süddeutschland betroffen sind und Ihr Haus oder Ihre Wohnung, eine Betriebsstätte oder das gewerblich genutzte Kfz zerstört wurden, bietet Ihnen der Beitragsservice schnelle und unbürokratische Hilfe und Erleichterungen beim Rundfunkbeitrag. Was Sie tun können, erfahren Sie hier.
https://presse.rundfunkbeitrag.de/news/flutkatastrophe-in-sueddeutschland-diese-entlastungen-bietet-der-beitragsservice-betroffenen-beim-rundfunkbeitrag-485484
Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


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