Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Erfassung aller Briefkästen/Briefkastenanlagen in Dtl. durch Deutsche Post  (Gelesen 666 mal)

I
  • Beiträge: 8
Geschehen in Hamburg im Monat April 2024 > Es lag ein Faltblatt in jedem Briefkasten:
"Information zu gesetztlichen Vorgaben zur Verarbeitung Ihrer Briefkastendaten"

Zitat von: Deutsche Post "Information zu gesetztlichen Vorgaben zur Verarbeitung Ihrer Briefkastendaten", Info-Faltblatt Stand ???, vorgefunden 04/2024
Information zu gesetztlichen Vorgaben zur Verarbeitung Ihrer Briefkastendaten

Um zu gewährleisten, dass Ihre Post Sie ebenso zuverlässig erreicht wie in einem Ein- oder Zweifamilienhaus und Ihre Briefe nicht versehentlich in einem falschen Briefkasten eingelegt werden, haben wir nun die Angaben auf Ihrem Briefkasten erfasst. Damit können wir die so genannte maschinelle Vorsortierung in unseren Briefzentrenweiter verbessern [...]

Folgende Daten werden erhoben und verarbeitet:
[...]
Beschriftung des Briefkastens inkl. alternativer Schreibweisen (z. B. Müller und Mueller)
[...]
Sollten die Angaben auf dem Briefkasten nicht eindeutig sein, möchten wir im Einzelfall nähere Auskünfte zum Empfängernamen bei Ihnen einholen.
[...]
Adresse - Postition des Briefkastens innerhalb der Briefkastenanlage
[...]
Eine Verknüpfung mit weiteren Informationen findet nur statt, wenn es für eine richtige Zustellung der Sendungen notwendig ist.
[...]
Folglich wird durch die Erfassung der Briefkastendaten die Arbeit der Zustellkräfte erleichtert, da die Sendungen vorsortiert in der Reihenfolge der Briefkästen an die Zustellkraft übergeben werden. Die Notwendigkeit einer händischen Sortierung vor der Briefkastenanlage entfällt.
[...]

Nun diese Daten werden, wenn sie verkauft werden, der GEZ sicherere Daten liefern und aktuellere als jemals diese Einwohnermeldeämter können. 

Im Grunde ist so eine Datei für die "Brieffreunde" etwas Herrliches, um wirklich jeden in der BRD zu finden, den sie finden wollen. Natürlich wird der Datenschutz gewährleistet, so die Post.  >:D   Das Einwohnermeldeamt verkauft unsere Daten, warum nicht auch die Post?

Haben auch schon andere hier solchen Flyer bekommen? (Leider finde ich ihn im Internet nicht)

Was denkt Ihr darüber?


Edit "Bürger": Bitte noch vollständige Abbilder und vollständigen, ungekürzten Wortlaut bereitstellen!
Betreff angepasst + Beispiel-Abbilder eines ähnlichen (vorausgegangenen?) Flyers + Abschrift ergänzt.
Dies könnte vor einigen Wochen z.B. Ende Februar 2024 vorgefunden worden sein in einem Briefkasten einer Person 1 sowie auch einer Person 2 in der gleichen Großstadt. Beide Briefkastenanlagen haben eine überschaubare Anzahl von ca. 12-15 Briefkästen in jeweils 3-4 "Reihen".
Das betreffende Info-Faltblatt datierte aus 2020, im web lassen sich erste Fragen dazu aus 2019 finden - leider nicht viel mehr.
Es bliebe wohl, u.a. die Datenschsutzbehörden des Vertrauens u./o. Datenschutz-Initiativen wie z.B. Digitalcourage e.V. darauf aufmerksam zu machen.

Zitat von: Deutsche Post "Informationen zur Verbesserung unserer Zustellung und zum Schutz Ihrer Daten", Info-Faltblatt Stand 2020, vorgefunden 02/2024
Informationen zur Verbesserung unserer Zustellung und zum Schutz Ihrer Daten

Sehr geehrte Anwohnerin,
sehr geehrter Anwohner,


als Post für Deutschland geben wir taglich unser Bestes, damit Ihre Briefe und Warensendungen Sie zuverlässig erreichen. Dafür arbeiten die Zustellerinnen und Zusteller der Deutschen Post in allen Regionen der Republik mit höchster Sorgfalt. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Zustellung von Sendungen in großen Briefkastenanlagen, wie wir sie unter anderem auch in Ihrem Haus antreffen. Um zu gewahrleisten, dass Ihre Post Sie ebenso zuverlässig erreicht wie in einem Ein- oder Zweifamilienhaus und Ihre Briefe nicht versehentlich in einem falschen Briefkasten eingelegt werden, möchten wir nun die Angaben auf Ihrem Briefkasten erfassen. Damit können wir die sogenannte Vorsortierung in unseren Briefzentren weiter verbessern und damit die Grundlage fiir unsere Zustellerinnen und Zusteller schaffen, um die fehlerfreie Zustellung Ihrer Post sicherzustellen. Auch wenn wir schon heute eine sehr hohe Zustellqualitat haben, wollen wir unseren Service für Sie damit noch weiter erhöhen.

Wie bei allen unseren Dienstleistungen setzen wir auch hier auf hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards bei den eingesetzten technischen Systemen und erfüllen so einmal mehr unseren Auftrag gemäß § 2 Abs. 4 der Post- Universaldienstleistungsverordnung.

Um Ihnen möglichst umfangreiche Transparenz zu diesem Prozess zu geben, erhalten Sie nachfolgend einige Hinweise sowie einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten.

1. Art der Daten

Folgende Daten werden erhoben und verarbeitet:
> Beschriftung des Briefkastens inkl. alternativer
Schreibweisen (z. B. Miller und Mueller)
> Adresse
> Position des Briefkastens innerhalb der Briefkastenanlage

Eine Verkniipfung mit weiteren Informationen findet nur statt, wenn es für eine richtige Zustellung der Sendungen notwendig ist (z. B. beim Vorliegen von Nachsendeauftragen oder bei Postfachkunden).

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung dient der Vorsortierung der an einer bestimmten Briefkastenanlage zuzustellenden Sendungen und soll damit Ihre/n Zusteller/in vor Ort unterstützen. Zu beachten ist, dass Ihr/e Zusteller/in ohne Vorsortierung für jede Sendung einzeln den zum/zur Empfänger/in passenden Briefkasten suchen muss. Dies ist sehr herausfordernd. Ziel der Datenverarbeitung ist somit ausschließlich, die Zustellqualität sicherzustellen und versehentliche Fehlzustellungen zu vermeiden. Hierbei wird einmal das berechtigte Interesse der Deutschen Post an der Erbringung einer höchstmöglichen Qualitat berticksichtigt. Vor allem aber dient diese Maßnahme dem Schutz des Postgeheimnisses und Ihrem Interesse, Ihre Briefe mit der höchstmöglichen Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit zu erhalten. Folglich soll diese Datenverarbeitung Ihre berechtigten Erwartungen an die
Deutsche Post erfüllen, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, die an Sie gerichteten Sendungen zügig und korrekt zuzustellen. Rechtsgrundlage bildet mithin Art. 6 (1) f) DSGVO.

3. Speicherdauer

Die Daten werden gespeichert, solange die Beschriftung der Briefkastenanlage unverändert bestehen bleibt.

4. Empfanger oder Kategorien von Empfangern,Drittstaatentransfer

Eine Weitergabe erfolgt ggf. an die bei der Erbringung von Postdienstleistungen beteiligten Tochtergesellschaften.
Weiterhin sind Leistungen zum Kundenservice oder auch bzgl. der IT an Dienstleister ausgelagert. Ein Drittstaatentransfer (d. h. die Daten werden in einen Staat auBerhalb des Europaischen Wirtschaftsraums (EWR) weitergeleitet bzw. es erfolgt ein Zugriff von dort) findet nicht statt.

5. Ihre Rechte

Ihnen stehen die folgenden Rechte zu:
a) Auskunft ber die Daten zu erhalten, die wir über Sie gespeichert haben,
b) Berichtigung einzufordern, sofern Ihre Daten nicht korrekt gespeichert sind,
c) Löschung oder - sofern Speicherpflichten bestehen - Einschränkung der Verarbeitung der für den genannten Zweck nicht mehr erforderlichen Daten einzufordern,
d) Daten, die von Ihnen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten,
e) Widerspruch einzulegen, sofern die Verarbeitung Ihrer Daten auf einem berechtigten Interesse beruht,
f) Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzulegen, sofern Sie Zweifel an einer datenschutzkonformen Verarbeitung Ihrer Daten haben.

Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, dann schicken Sie bitte den Widerspruch an die Adresse:

Deutsche Post AG
Kundenservice
Stichwort: Briefkasten
53247 Bonn

Wir bitten um Verstandnis, dass wir eine persönlich unterschriebene Antwort benötigen, um zu verhindern, dass nicht berechtigte Dritte in Ihrem Namen Rechte geltend machen und Sie ggf. ohne Ihren Wunsch von unserer Vorsortierung und damit von der höchstmöglichen Zustellqualität ausgeschlossen werden. Falls Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, werden wir lhre Daten nicht zur Vorsortierung verwenden. Zur Dokumentation Ihres Widerspruchs werden wir diesen speichern, um auch bei zukünftigen Aktualisierungen eine Verwendung Ihrer Daten zur Vorsortierung auszuschließen. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Fall das höhere Risiko eines Fehleinwurfs nicht vermeiden können.

Bzgl. der Gelttendmachung Ihrer sonstigen Rechte wenden Sie sich bitte postalisch an die Adressen unter Punkt 6.

6. Kontaktdaten

Deutsche Post AG
Kundenservice
Stichwort: Briefkasten
53247 Bonn

Alternativ konnen Sie sich bei weiteren Fragen auch an die
Datenschutzbeauftragte der Deutschen Post (Deutsche Post AG, Datenschutzbeauftragte, 53250 Bonn, datenschutz@dpdhl.com) oder an die
zustandige Aufsichtsbehörde (Der Bundesbeauftragte fiir den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn) wenden.

Verantwortlich im Sinnes der DSGVO ist die
Deutsche Post AG (Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn).


Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-StraBe 20
53113 Bonn
deutschepost.de
Stand: März 2020
Mat.-Nr. 675-601-338


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2024, 21:51 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.736
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Fiktive Gedanken einer fiktiven Person 1, 2 oder N könnten ggf. so oder so ähnlich lauten... :angel:
Zitat
Das liest sich abartig - und nach "Qualitäts-washing" = Nebelkerze für die
"bundesweite Erfassung aller bundesdeutschen Briefkästen"?!??!

Eine weitere "Schattendatenbank"?!??!

Dazu wird man wohl mal akut im Netz suchen...
~08/2019 (Zahlschranke)
https://www.kurier.de/inhalt.fuer-bessere-zustellung-die-post-scannt-die-beschriftung-von-briefkaesten.acf9314d-bb3a-4e9b-b275-81cd87a94c5c.html
~09/2020 (ohne wirklichen Erkenntnisgewinn)
https://www.juraforum.de/forum/t/spinnen-die-roemer.691356/

Scheint also schon vor einer ganzen Weile in anderen Regionen praktiziert worden zu sein.
Auf die Schnelle zeigt es nichts Aktuelles an -
Datenschutzbeauftragte/ digitalcourage etc. haben das mglw. nicht auf dem Schirm...?

Irgendwie verwunderlich, dass da noch keine große Empörung zu finden ist...

...insbesondere auch im Hinblick auf seinerzeitige Diskussion in Wien/ Österreich - siehe u.a. unter
Anonymer Wohnen mit DSGVO: Wiener Mieter ohne Namensschilder (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29003.0

Ich hab durchaus keinen Bock, dass mein Briefkasten gescannt wird,
erfahre durch die Broschüre aber auch nicht, ob das bereits geschehen ist
oder wann und wie regelmäßig das dann gemacht wird (ständige Änderung - was soll das also?!?!).

[...]

Meine Fresse!!!

[...]

Was ich aber abartig finde:

Dass die ohne meine vorherige Zustimmung bereits Daten von mir erheben
und ich gegen diese Erhebung/ Verarbeitung erst im Nachhinein und unter sinnloser
Bekanntgabe weiterer Daten samt persönl. Unterschrift(!) "Widerspruch" gg. die weitere
Verarbeitung der bereits erhobenen Daten einlegen kann...
...und die dann diesen "Widerspruch" samt meinen persönlichen Daten + persönl. Unterschrift auch noch
dauerhaft(!) abspeichern zur Berücksichtigung bei jeder weiteren Erhebung.

Das ist doch abartig!
Und hat doch nichts mit Datenreduzierung zu tun!
Das ist DATENSAMMELWUT!

Es bräuchte wohl nicht nur einen Datenschutzbeauftragten,
sondern auch einen Datenminimierungsbeauftragten.

[...]


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2024, 21:53 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 1.658
  • This is the way!
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Postgesetz (PostG)
§ 41a Anschriften, Daten zum Zweck der Zustellung

Zitat
(1) Diensteanbieter dürfen personenbezogene Daten, die sich auf die vorübergehende oder dauerhafte Änderung einer Anschrift beziehen, anderen Diensteanbietern übermitteln, soweit dies zu Zwecken des ordnungsgemäßen Auslieferns von Postsendungen erforderlich ist. Die Anschrift umfasst den Namen, die Zustell- oder Abholangaben und den Bestimmungsort mit postalischen Leitangaben. Hat die betroffene Person bei der Erteilung eines Nachsendeauftrags darin eingewilligt, dass die Anschriftenänderung dem Absender einer mit einer unzutreffenden Anschrift der betroffenen Person versehenen Postsendung auf Verlangen zu Zwecken der zutreffenden Adressierung künftiger Postsendungen mitgeteilt wird, dürfen die anderen Diensteanbieter die ihnen nach Satz 1 übermittelte Anschriftenänderung ebenfalls dem Absender einer solchen Sendung auf Verlangen zum Zwecke der zutreffenden Adressierung künftiger Postsendungen mitteilen.
(2) Diensteanbieter, die Postfachanlagen betreiben, dürfen auf Anfrage jeder Person die Postfachadresse des Postfachinhabers mitteilen. Sie dürfen anderen Diensteanbietern Daten übermitteln, die im Rahmen von deren Tätigkeit für die Zuführung von Postsendungen über diese Postfachanlagen erforderlich sind.
(3) Diensteanbieter dürfen personenbezogene Daten der Empfänger und Ersatzempfänger von Postsendungen verarbeiten, soweit dies für die ordnungsgemäße Zustellung der Postsendungen erforderlich ist. Sie dürfen im Einzelfall zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Zustellung von Postsendungen personenbezogene Daten über besondere bei der Zustellung an einen Adressaten zu beachtende Umstände verarbeiten.
(4) Diensteanbieter dürfen einem Dritten auf sein Verlangen Auskunft darüber erteilen, ob die angegebene Anschrift eines am Postverkehr Beteiligten richtig ist, soweit die Anschriftenprüfung für Zwecke des Postverkehrs erforderlich ist. Schreibfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten bei der Angabe einer gegenwärtig bestehenden Anschrift dürfen vom Diensteanbieter berichtigt werden.

Bundesnetzagentur Merkblatt „Postgeheimnis und Datenschutz“
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Post/Unternehmen_Institutionen/PostgeheimnisDatenschutz/MerkblattPostgeheimnis.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Musterschreiben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Widerspruch Deutsche Post Direkt GmbH

https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2018/BlnBDI-09_Deutsche_Post_Direkt_GmbH_Widerspruch.pdf

zentraler Thüringer Formularpool
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/2769.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=BMG-007-DE-FL

Schreiben an Meldestelle / Bürgeramt etc. draus basteln und ab damit.
Zitat
Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage wird widersprochen (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)

Dies ist ein kostenloser und glutenfreier Service des GEZ-Boykott-Forums.

 :)




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2024, 00:39 von Bürger«

  • Beiträge: 7.378
Nicht ohne Grund findet sich an manchen Zaunanlagen von Eigenheimen außer der Hausnummer keinerlei weitere Beschriftung, auch nicht am Briefkasten; und nicht ohne Grund lassen sich diese Zaunanlagen von Unbefugten nicht legal von außen öffnen. Nur bei Briefkastenanlagen von Mehrfamilienhäusern ist das mit der Nichtbeschriftung wohl nicht so einfach?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.383
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Verbreitung dieser Fundstelle des Forums:

Zitat
Erfassung aller Briefkästen/Briefkastenanlagen in Dtl. durch Deutsche Post
? 2024-04-14 (ABO-frei) 10++S. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37890.msg225660.html#msg225660

Geschehen in Hamburg im Monat April 2024 : Es lag ein Faltblatt in jedem Briefkasten: "Information zu gesetztlichen Vorgaben zur Verarbeitung Ihrer Briefkastendaten"
 



 Don Pedro:     

Klingt harmos. Ist es nicht. - Umfanreicher Einblick über Fakten, Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen
ist am vorstehenden Link frei einsehbar in Deutschlands maßgeblichen Bürgerrechtler-Forum für Medienfreiheit. Im Kontext des Rundfunkabgabe-Inkassos behandelt dies auch Melderecht, Datenspeicherung und Datenschutz.

Kurzer Hinweis auf das Sammelgutachten "Metastudie LIBRA"
- hier ohne Vertiefung und exakte Quellenangabe - : Es wird dort in umfangreichen Kapiteln über Datenschutz die Fast-Gewissheit belegt:


Wieso die einzige Gesamterfassung von Deutschlands Haushalten, gemeldeten Bürgern und Betriebsstätten beim doppelt falsch benannten Kölner "Beitrags"-"Service" dauerhaft als Datenbank besteht, zwar bestritten wird, aber existieren dürfte (Indizien-Nachweis) und für bestimmte Behörden zugreifbar sein dürfte.

Gescheitert sind Deutschlands maßgebliche Datenschutz-Experten
(die DSK Datenschutz-Konferenz) mit ihren mehrfachen Bemühungen, die aktualisierende Fortschreibung der Datenbank mit den Melderegister-Daten zu verhindern. Sowohl Landesverfassungsgerichte wie auch das Bundesverfassungsgericht fanden diese Missachtung in Ordnung und waren nicht bereit, es zu unterbinden.

Nun aber kommt Information über eine bisher gar nicht mitbedachter Datenbasis hinzu:
Die Briefkasten-Daten der Post. Diese Problematik besteht mindestens seit 2019. Aus den Indizien ist folgende Vermutung ableitbar:
Von allen Briefkastenanlagen in Deutschland besteht vermutlich eine Foto-Datenbank bei der Post.
Diese Fotos werden vermutlich per OCR ausgewertet.

Beides ginge aber auch anders, nämlich durch das Hochmelden der Postzusteller-Ermittlung.
Beim täglichen maschinellen Postsortieren fallen in der Datenbank nicht-registrierte Namen auf. Vermutlich werden diese nachgetragen.

Demnach wäre dies Deutschlands einzige Gesamtdatenbank
der wahren Wohnverhältnisse und namentlich adressierbaren Haushalten. Rechtliche Regel ist, dass bestimmte Behörden bei geeignetem Nachforscfhungsinteresse die Bereitstellung der jeweils nötigen Daten erzwingen können. Alle wesentlichen Datenbanken dürften über eine geeignete Zugriffspforte verfügen.

Dystopische Besorgnis: Hypothetisch könnte man alle postalisch adressierbaren Personen ermitteln,
die in Abweichung vom Melderegister in Erscheinung treten. Die Realisierung wird nicht vermutet. Bei den aktuell weitgehend weltweit zunehmenden Tendenzen zu Etatismus oder auch Totalitarismus dürfte dies früher oder später aber erfolgen.

Man bedenke, wie im Zweiten Weltkrieg in Frankreich die zu deportiernden Juden für die Vernichtungslager ermittelt wurden: Über die Telefonverzeichnisse wurden jüdische Namen ermittelt.

Damit würde der ²freiheitliche Bodensatz" einmal mehr schwinden,
den eine freie Gesellschaft benötigt, um Sonderfälle zu absorbieren, wenn Menschen aus irgendwelchen vertretbaren Gründen eine Abweichung von der Norm benötigen. Eine freiheitliche Gesellschaft hat insoweit und hiermit kein Problem.

Die Frage ist einmal mehr berührt, ob angesichts der IT-Kapazitäten das 21. Jahrhundert
das Ende der nicht staats-bekannten Individualität sein könnte. Man fühlt sich diesem aktuell immer mehr durch-regierenden Trend machtlos ausgeliefert. Die Menschen werden vielleicht in 100 Jahren ab Kita-Lernstart erfahren: Der Staat weiß alles über dich. All dein Handeln gehörst dem Staat von der Geburt bis zum Tod.

Du bis dann gleichsam ein Menschenfarm-Objekt im Staatseigentum mit staats-bewilligtem Handlungsspielraum der artgerechten Käfig- und Freilandhaltung

Quelle: im Gesamtmenü  https://infos7.org/eede/
eine Suche im Browserfenser nach (inklusive Stern):  *linienscheu

Alternativ und besser lesbar im Untermenü "Totalitarismus":
https://infos7.org/pde/vay-aaa-de.htm#VAY-CTR-SENSOR
 in Spalte 3, rechts oben, anklicken:   "mehr"

In beiden Menüs ist  es die Titelzeile:
 "Überwachung: Gehören wir *linienscheuern Vernuftdenken zur "letzten Generation" mit Freiheit und Privatheit? Kommt totaler Totalitarismus unausweichlich?"


Nachtrag:  Ein paar Tippfehler usw. sind in der endgültigen Fassung auf infos7.org beseitigt worden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2024, 23:35 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
Nach oben