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Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss...

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pjotre:
 @pinguin :

Zutreffend, wir Bürger könnten 2 Betragsgrenzen reklamieren:
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a) nur 17,50 Euro, weil Erhöhung nicht rechtswirksam
(ist bereits Teil von anhängigen 3 Musterverfaren)

b) Beschränkung auf nicht-sittenwidrige Vergütung.
Nicht nur die Intendantengehälter, sondern 30 % Abzug wegen Überhöhung der gesamten Gehälter-Pyramide der Sender.

Man könnte vorgehen wie folgt:
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 - Gesamtwegfall wegen Beihilfeverbot / Strafrecht.
 - Sofern das Gericht das abweist: hilfsweise die Reduzierung gemäß a) und b) 


Dann wird der Richter sich denken:
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Der traut seiner eigenen Gesamtverweigerung nicht - ist alles nur Tarnung für unanständige Verweigerung einer edlen Abgabenpflicht. Da spiele ich nicht mit. Also Klage-Abweisung von allem.


In den anhängigen Musterverfahren ist diese Problematik subtil umschifft worden.
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Das geht nur im Gesamtzusammenhang eines Schriftsatzes, kann hier also nicht leicht beschrieben werden.
An der dortigen Stelle soll nun auch der Hinweis von @pinguin - EU-Recht - wie angegeben verwertet werden.

Aber nie vergessen, dass ist alles viel Arbeit, komplexe Jura + Politik.
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Nicht Laien-Level. Ohne eine minimale finanzielle Förderung durch viele ist dieser arbeitsinensive Waffengang für das Ende des Zwangs der Abgabe weder machbar noch gewinnbar.

pjotre:
Ergänzung erfolgte zwischenzeitlich beim Link vom 23. September 14h42 in disem Thread.
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Wenn Ruhegeld die Arbeitsverträge der Sender-Führung sittenwidrig und damit nichtig macht,
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so wollen wir nun natürlich wissen, bei welchen Sendern dies vorkommt, Diese sind beim betreffenden Link ab heute zu finden. Das gibt es bei etwa der Hälfte der Sender.

Für unsere Mitstreiter in den betreffenden Bundesländern eröffnet das die Option, die Vollmachtkette anzufechten, weil die oberste Unterschrift nichtig ist, so dass Widerspruchsentscheide als vollmachtlos und damit als nichtig einzustufen seien.

Wie weit man damit kommt, bleibe offen. Jedes Anfechten fördert aber Zeitablauf und ferner, dass irgendwann niemand mehr wagt, "eine Akte anzufassen". Mikado. Patt.

Man muss immer alles strategisch sehen:
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- Wir haben ein Jahrzehnt Justiz- und Politikskandal bei der Rundfunkabgabe.
- Gegen normale Jura-Waffen hat das System überragende Verteidigungslinien zu schaffen geschafft.
....... Näheres: Google-Suche:  Luhmann Brauchbare Illegalität

Nur durch esoterische Überraschungswaffen schaffen wir den Durchbruch durch die Verteidgungslinien. Je öfter man eine völlig unerwartete Rakete auf die Kommandozentrale schießt, desto mehr zucken die Täter zurück, bis sie irgendwann gar nicht mehr zucken wollen - Abnutzungsschlacht also.



Allerdings hat der Richter allgemein gegen überhöhte Vergütung argumentiert.
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Da dürfte kein einziger Sender sündenfrei sein von ARD, ZDF usw.?
Man muss immer die jährlichen Zuweisungen für die "ganz normale" betriebliche Altersversorgung hinzu addieren. Diese ist meist "astronomisch", weil die Intendanten meist nur 5 bis 10 Jahre beim betreffenden Sender arbeiten, aber in der Regel schon rasch nach Einstellung eine Altersversorgung nach den Regeln für jahrzehntelange Tätigkeit im Betrieb als Anspruch zugesprochen erhalten im Arbeitsvertrag.


Nicht alle Gehälter trotz Untätigkeit sind als sittenwidrig einzustufen.
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Da beschwerte sich ein WDR-Redakteur, er bekomme 100.000 Euro "faktisches Ruhegehalt", weil er maximal ein paar Stunden arbeiten dürfte. Für Folgendes gilt: "Irrtum vorbehalten."

Allerdings hatte er sich wohl geweigert, vom Büro zu wechseln in den neu eingerichteten gemeinsamen Newsroom. Außerdem beklagte er wohl , man beschränke ihn, weil er die Braunkohle-Toleranz der NRW-Regierung per Sender-Journalismus anfechten würde.
Wenn es so wäre, so hätte der Arbeitnehmer das Weisungsrecht des Arbeitgebers vermutlich verletzt und ferner Journalismus für Aktivismus nutzen wollen, was für ARD-Sender unzulässig ist.
 
Anscheinend sah die Geschäftsleitung keine effizientere Möglichkeit als die gewählte statt Entlassung. Das kommt in allen Unternehmen gelegentlich vor und ist von außen schwer zu werten. Arbeitsentzug zwecks Auslösung von Jobwechsel ist eine häufige Strategie, um teurere Kündigungsformen zu vermeiden.
Wie gesagt, alles uner Vorbehalt, Irrtum nicht ausschließbar.

Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
MDR-Spitzengehälter zu hoch? Landesrechnungshöfe leiten gemeins. Prüfung ein (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37485.0

pjotre:
MDR-Prüfung
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Die Landesregierungen - federführend vermutlich der übliche "Verdächtige" Sachsen-Anhalt - haben blitzschnell geschaltet und sind auf den   Zug aufgesprungen: "Allein wegen übersetzter Höhe sittenwiridig, also nichtig?"
Das Urteil hat nun einmal juristische Hebelwirkung, so lange übergeordnete Gerichte es nicht aufheben sollten.


Wir sind ja noch viel blitzschneller gewesen beim Aufspringen auf den Zug: Dieser Thread.
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Der MDR-Vorgang ist seit einigen Minuten eingearbeitet bei dem nachstehenden Link, ausnahmsweise hier wiederholt. Denn dank Flurfunk der Forumsteilnehmer konnten noch andere Appetitanreger eingefügt werden, beispsielsweise Porno-Finanzierung aus der Rundfunkabgabe. Den Bürgern bleibt aber auch nichts erspart.  :police:
--- Zitat ---Sex_ falle _ unter den staatlichen Bildungsauftrag, Pornographie anzubieten, in der _ Bilder von _ _ sexueller Vielfalt vermittelt würden. Mit öffentlichen Geldern geförderte Pornoproduktionen _ _ : _ _ Konsumenten könnten sich rechtschaffen und diskriminierungssensibel erregen.
--- Ende Zitat ---


Nachstehend zur nun erweiterten Waffe für das juristische Widerspruchs-Argument:
"'Beihilfe' zu derartigem muss(!) ich Bürger meiner Meinung nach ab sofort verweigern - also ist mir die Zahlung der Rundfunkabgabe gesetzlich untersagt.":
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Mittelspalte für diesen Link: http://infos7.org/eede/#PEV-ZZSYW-CRIM-ASOC
- dort klicken auf "mehr" -

"Analyse für ARD, ZDF: Sind die Tatbestandsmerkmale "Kriminelle Vereinigung" für einen Teil der´ Führungskader erfüllt? (Dies ist eine neutrale Analyse-Fragestellung, keine Feststellung.) - Muss die Demokratie die ARD-usw.-Missstände sofort unterbinden? "

Bürger:
Siehe im Einstiegsbeitrag: Ergänzung Pressemeldung des ArbG Berlin mit Markierungen...

--- Zitat von: DumbTV am 21. September 2023, 21:23 ---Arbeitsgericht Berlin, 21.09.2023
Pressemitteilung Nr. 30/23
Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1368057.php

--- Zitat von: Arbeitsgericht Berlin, PM Nr. 30/23 vom 21.09.2023, Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb ---Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Juristischen Direktorin des rbb

Pressemitteilung Nr. 30/23 vom 21.09.2023

Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Klage der Juristischen Direktorin des RBB gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses abgewiesen.

Der zuletzt abgeschlossene Dienstvertrag sei wegen der darin enthaltenen Regelungen zu einem nachvertraglichen Ruhegeld vor Renteneintritt bereits nichtig. Hierin liege ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung. Hinzu komme, dass die Beklagte als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet sei. Es sei daher von einer Sittenwidrigkeit der Vereinbarung auszugehen, die zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages führe.

Weiter hat das Arbeitsgericht angenommen, auch die vorsorglich ausgesprochene außerordentliche Kündigung sei wirksam. Für diese lägen mehrere wichtige Gründe vor.
Die Klägerin habe zum einen an einem Vertragsschluss zwischen der Beklagten, deren Tochtergesellschaft, der rbb Media GmbH, und deren Geschäftsführer mitgewirkt, in dem diesem eine mehrjährige bezahlte Freistellung mit einem Gesamtvolumen von knapp 880.000,- EUR eingeräumt worden sei. In diesem Zusammenhang sei die Klägerin ihren Hinweispflichten als Juristische Direktorin nicht ausreichend nachgekommen. Zum anderen habe die Klägerin eine sog. ARD-Zulage auch für einen Zeitraum bezogen, in dem die Beklagte den Vorsitz bei der ARD, an den die Zulage anknüpfe, noch gar nicht innegehabt habe. Die Klägerin habe durch entsprechende Initiative gegenüber der vormaligen Intendantin dafür gesorgt, dass ihr diese Zulage unberechtigterweise gewährt worden sei.

Der Widerklage der Beklagten hat das Gericht teilweise stattgegeben. Es bestehe ein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten ARD-Zulage für den Zeitraum, in dem die Beklagte den ARD-Vorsitz noch nicht bekleidet habe, nicht jedoch für die Zeit danach. Auch einen Rückforderungs-anspruch wegen geleisteter Familienzuschläge hat das Arbeitsgericht verneint. Es könne jedenfalls nicht festgestellt werden, ob es nicht auch ohne eine zwischenzeitliche dies-bezügliche vertragliche Änderung bei der bisherigen Praxis der Weiterzahlung der Familienzuschläge verblieben wäre.

Weitere Anträge der Klägerin, mit denen diese zukünftige Ruhegeld- und Hinterbliebenen-versorgungsansprüche festgestellt haben wollte, hat das Arbeitsgericht aus prozessualen Gründen abgewiesen.

Gegen diese Entscheidung können beide Parteien Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 20.09.2023, 22 Ca 13070/22

--- Ende Zitat ---
(Hervorhebungen nicht im Original)

--- Ende Zitat ---

Bitte @alle, das Urteil im Volltext hier zu verlinken, sobald dieses verfügbar ist. Danke.

ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023, 22 Ca 13070/22
https://dejure.org/2023,24892



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516

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