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Autor Thema: ARD-Moderatorin herzt KlimaAktivistin & schlägt sich schamlos auf ihre Seite  (Gelesen 637 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.504
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Also bzgl. der "enormen Reichweite" des ÖRR könnte man ja mittlerweile mglw. anderer Auffassung sein, aber...

FOCUS, 30.07.2023
Kommentar
ARD-Moderatorin herzt Klima-Aktivistin und schlägt sich schamlos auf ihre Seite
Eine ARD-Moderatorin spricht mit einer Klima-Aktivistin der extremen Organisation „Extinction Rebellion“. Distanz ist ihr dabei völlig egal. Sie nutzt die enorme Reichweite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schamlos aus.
von Hugo Müller-Vogg
https://www.focus.de/politik/meinung/kommentar-ard-moderatorin-herzt-klima-extremistin-und-nutzt-zwangsgebuehren-tv-schamlos-aus_id_200468241.html
Zitat von: FOCUS, 30.07.2023, Kommentar - ARD-Moderatorin herzt Klima-Aktivistin und schlägt sich schamlos auf ihre Seite
[...]

Agitation und Propaganda in ARD

[...] Im Gespräch mit einer Vertreterin der besonders radikalen Gruppe „Extinction Rebellion“ findet Amiri gut, was diese militanten „Klimaschützer“ so alles anstellen. Wie sehr der Moderatorin das alles gefällt, demonstriert sie am Ende des Gesprächs. „Danke, dass es dich gibt“, verabschiedet sie ihre Gesprächspartnerin, umarmt und küsst die Interviewte. Noch mehr Parteilichkeit geht nicht.

„Ich persönlich betreibe Aktivismus auf meine Weise“
[i...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Parteiliche Aktivismus-Interviews usw. dürften nicht unter den nach BVerfG deklarierten "beitragsrechtfertigenden Vorteil" fallen... ::) siehe u.a. unter
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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N
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Da hat besagte Moderatorin den Rundfunkstaatsvertrag mal richtig durchgerammelt, der sie zur Neutralität verpflichtet hätte, aber es ist ja nicht das erste und das letzte Mal, dass dieser einseitig verletzt wird.


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Vermutlich hat niemand der Rundfunkmitarbeitenden, (m/w/d), je weder Rundfunkstaatsverträge, noch jene Staatsverträge gelesen, auf Basis derer die jeweiligen LRA gegründet worden sind.


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