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Zinsen mildern Pensionslast - Hessischer Rundfunk liegt mit 14 Mio € im Plus

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Bürger:
FAZ, 15.07.2023
Zinsen mildern Pensionslast
Hessischer Rundfunk liegt mit 14 Millionen Euro im Plus
In den letzten Jahren musste der Hessische Rundfunk immer einen deutlichen Verlust ausweisen. 2022 schlägt eine radikale Wende zu Buche. Wie kommt das?
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hr-weist-fuer-2022-ein-plus-von-14-millionen-euro-aus-19035843.html

--- Zitat von: FAZ, 15.07.2023, Zinsen mildern Pensionslast - Hessischer Rundfunk liegt mit 14 Millionen Euro im Plus ---[...] Gab es in den zurückliegenden Jahren keine oder negative Zinsen, konnte der HR 2022 seine Rücklagen für Pensionen verzinsen. Das verändert die Buchungslage deutlich. Aus einem für das Jahr prognostizierten rechnerischen Minus von 81 Millionen wurden rund 100 Millionen Euro im Plus.

Dabei schlagen rund 75 Millionen für die Pensionsrückstellungen positiv zu Buche, hinzu kamen Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag von 13 Millionen. [...]

Es gibt drei Pensionssysteme

Belastet werden die Finanzen [...] generell durch Pensionen, die Mitarbeitern zustehen, die vor 1999 in den Sender eingetreten sind. Diese fallen besonders hoch aus. Danach gab es in zwei Schritten Veränderungen bei den Pensionsverträgen, die den Sender bei weitem nicht mehr so belasten wie die Altverträge. Die Ausgaben für Pensionen liegen im HR zurzeit bei rund 52 Millionen Euro im Jahr, den Höhepunkt der Pensionszahlungen erwartet der Sender in den kommenden vier, fünf Jahren, [...].

[...]

Keine Senkung des Rundfunkbeitrags

Manderscheid kritisierte die Debatte [...]: „Das Gerede und die Forderung nach Beitragsabsenkungen, wie es beispielsweise einige Ministerpräsidenten vortragen, ist nicht hinzunehmen. Wir fordern, die verfassungskonforme Beitragsfestlegung durch die unabhängige KEF sicherzustellen.“

[...]

--- Ende Zitat ---

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0

Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516

PersonX:
Könnte gegen die Aussage "unabhängige KEF" eine Klage geführt werden, welche zur Prüfung hat, worin diese Unabhängigkeit bestehen soll? Unabhängig von wem oder was?

Möglicherweise sollte eine Auflösung dieser Stelle gefordert werden. Da diese anscheinend nicht demokratisch zustande gekommen ist: die Bürger sind bei der Wahl/Auswahl der Personen doch nicht direkt beteiligt. Was soll das also?


Edit "Bürger": Diese eigenständige Frage bitte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff diskutieren.
Eine web-Suche mit "unabhängige KEF" und "unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs" liefert jeweils ~1.000 bzw. ~2.500 Treffer:
https://www.google.com/search?q=%22unabh%C3%A4ngige%20KEF%22
https://www.google.com/search?q=%22unabh%C3%A4ngige+Kommission+zur+Ermittlung+des+Finanzbedarfs%22
Meiner vagen Erinnerung nach könnte das wertende (wahlweise auch framende) Attribut "unabhängig" sogar in einigen der Rundfunkstaatsverträge stehen bzw. in deren  Zustimmungsgesetzen und/oder deren Präambeln sowie ggf. auch in diversen Rundfunk-Urteilen von den unteren bis zu den höchsten Gerichten...?
Siehe u.a. unter
§ 36 Abs. 1  MStV - Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/MStV-36
"(1) Der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird regelmäßig entsprechend den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, einschließlich der damit verbundenen Rationalisierungspotentiale, auf der Grundlage von Bedarfsanmeldungen der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ durch die unabhängige KEF geprüft und ermittelt."
Dies alles aber eben bitte nicht hier, sondern in gesondertem Thread vertiefen. Danke.

pinguin:
Den einen Satz verstehe ich nicht.


--- Zitat von: Bürger am 15. Juli 2023, 14:22 ---FAZ, 15.07.2023
Zinsen mildern Pensionslast
Hessischer Rundfunk liegt mit 14 Millionen Euro im Plus
In den letzten Jahren musste der Hessische Rundfunk immer einen deutlichen Verlust ausweisen. 2022 schlägt eine radikale Wende zu Buche. Wie kommt das?
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/hr-weist-fuer-2022-ein-plus-von-14-millionen-euro-aus-19035843.html

--- Zitat von: FAZ, 15.07.2023, Zinsen mildern Pensionslast - Hessischer Rundfunk liegt mit 14 Millionen Euro im Plus ---[...] Gab es in den zurückliegenden Jahren keine oder negative Zinsen, konnte der HR 2022 seine Rücklagen für Pensionen verzinsen.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Wie kann man Beträge sinnvoll verzinsen, wenn es keine oder gar negative Zinsen gab?


Edit "Bürger": Der erste Teilsatz bezieht sich wohl augenscheinlich auf die Jahre vor 2022, da sich der zweite Teilsatz ja auf 2022 bezieht (ab welchem es augenscheinlich dann wieder Zinsen gab)?

Peer_Gynt:
So wie @Bürger verstehe ich den Satz auch so, dass die Gründe für die früheren Nicht-Gewinne mit der Nullzins- und Minuszinsphase der Jahre bis 2021 begründet werden.
Der HR will damit nur den Eindruck erwecken, dass er für die früheren Verluste nicht verantwortlich sei und im Gegenteil hierzu es in 2022 gleich wieder geschafft habe, Überschüsse zu erwirtschaften. Hach, lach, der HR hat uns lieb und geht mit unseren Geldern um so gut es eben geht. 

Allerdings halte ich die Zahlen insgesamt für bedenklich.

Zum einen kann es doch nicht Zweck des Rundfunkbeitrags sein, daß der HR in Zeiten von Positivzinsen erhebliche Gewinne erzielt. Gewinnerzielung ist nicht Zweck des örR. Auch wenn man berücksichtigt, dass es hier um die Verzinsung von Pensionsrückstellungen geht, sollten diese besser aus den laufenden Einnahmen finanziert und sodann (Zins)-Überschüsse lieber an die Beitragszahler zurückgegeben werden.

Zum anderen wirft es Fragen auf, wonach sich nur durch die Zinsen aus einem (prognostizierten) Verlust von 81 Mio. Euro ein Gewinn von rund 100 Mio. Euro ergibt, also eine rechnerische Ertragssteigerung von 181 Mio. Euro! Auch wenn hier 13 Mio. Euro für erhöhte Beitragseinnahmen ausgewiesen werden, muss man doch fragen, wo diese noch 168 Mio. Euro herkommen. Einerseits wäre das ja schrecklich, wenn allein der HR derart hohe Pensionsrückstellungen auf dem Konto hätte, dass eine Zinsphase, die ja in 2022 erst langsam begonnen hatte, zu derart hohen Zinsgewinnen führen kann.

Anders gefragt: Bei Null- bzw. Minuszinsen wird ein Verlust von 81 Mio. Euro ausgewiesen; das muss man auch mal hochrechnen: Sagen wir, ein Minuszins von 2 % (81 Mio. Euro) ergibt tatsächliche Pensionsrückstellungen i.H.v. rund 4 Mrd. Euro (100 %). Und dies allein für den HR??? Das darf doch alles nicht wahr sein, was machen die mit uns?

Und die weitere Frage: Ist es überhaupt zulässig, den Bürger für Minuszinsen in die Pflicht zu nehmen? Auch dies kann, wie so oft, nicht wirklich Sinn eines  zwangsweise erhobenen Beitrags sein.

pinguin:
Wie an anderer Stelle bereits vermutet, der Beitrag dient letztlich in Echt nur dazu, die teils hohen Gehälter und Pensionen zu finanzieren.

Es kann andererseits nicht sein, daß Unternehmen der Nichtfinanzwirtschaft durch Zinsen Gewinne machen, sich etwaige Schulden des Staates aber durch Zinsen weiter erhöhen.

Und übrigens darf daran erinnert werden, daß der Rundfunkbeitrag eine staatliche Beihilfe darstellt und sämtliche am Markt erzielten Einnahmen des mit der Beihilfe unterstützten Unternehmens zur Senkung der Beihilfe eingesetzt werden müssten.

Näheres u. U. hier zu finden:

EuG T-231/06 - Rundfunk - Öffentl. Unternehmen - Überhöhte Beihilfe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35554.0

Im Grunde gelten damit sogar die Zinseinnahmen der ÖRR als Beihilfe, die meldepflichtig wäre?

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