Archiv > Pressemeldungen Juni 2023
6 Bundesländer lehnen Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab
pinguin:
dpa/MAZonline, 25.06.2023
Debatte um Rundfunkbeitrag
Wegen RBB-Affäre: Brandenburg lehnt höhere GEZ-Gebühren ab
Sechs Bundesländer haben sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen – darunter auch Brandenburg. Ministerpräsident Dietmar Woidke begründet das unter anderem mit der RBB-Affäre.
https://www.maz-online.de/brandenburg/gez-in-brandenburg-woidke-wegen-rbb-gegen-hoeheren-rundfunkbeitrag-NADHUMQEJBEI7BOSCMYJLQN2KA.html
--- Zitat von: dpa/MAZonline, 25.06.2023, Debatte um Rundfunkbeitrag - Wegen RBB-Affäre: Brandenburg lehnt höhere GEZ-Gebühren ab ---[...]
In einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) haben sich neben Brandenburg auch Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen. [...]
--- Ende Zitat ---
Tagesspiegel, 25.06.2023
Drei CDU/CSU- Länder und drei SPD-Länder lehnen Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab:
Wenn es nicht nach Parteipolitik geht, wonach dann?
Der Populismus schleicht sich wie ein böses Gift in die Debatte um die Finanzierung von ARD & Co. ein
Ein Kommentar von Joachim Huber
https://www.tagesspiegel.de/kultur/drei-cducsu-lander-und-drei-spd-lander-lehnen-erhohung-des-rundfunkbeitrages-ab-wenn-es-nicht-nach-parteipolitik-geht-wonach-dann-10044463.html
--- Zitat von: Tagesspiegel, 25.06.2023, Drei CDU/CSU- Länder und drei SPD-Länder lehnen Erhöhung des Rundfunkbeitrages ab: Wenn es nicht nach Parteipolitik geht, wonach dann? ---[...]
Was eben auffällt: Die Befürworter eines Beitragsplus sind still, sie warten ab, was die KEF empfehlen wird und hoffen dabei wohl stillschweigend auf einen Zuschlag. Kann man so machen, ist aber schwach. Wenn die Gegenseite ganz genau weiß, warum ARD & Co. nicht mehr bekommen sollen, warum weiß die Pro-Seite es dann nicht? Der nächste Rundfunkbeitrag fällt nicht vom Himmel, der wird in der politischen Arena ausgefochten. Da gilt es rechtzeitig zu werben.
[...]
--- Ende Zitat ---
Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.
...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516
Bodi:
Das Problem ist nur: Selbst wenn alle Bundesländer gegen eine Erhöhung wären, so ist dennoch letztlich der Vorschlag der KEF maßgeblich. Wenn Landesparlamente die Erhöhung ablehnen oder gar nicht erst abstimmen, wenden sich die Sender an das Bundesverfassungsgericht. Dieses wird mit hoher Sicherheit für die heilige Kuh öffentlich-rechtlicher Rundfunk ersatzweise die Erhöhung festsetzen, wie vor gar nicht langer Zeit bereits schon einmal geschehen.
Was die Bundesländer machen könnten: Den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender beschneiden. Dann sänke mittel- und langfristig deren Finanzbedarf und der Beitrag könnte sogar sinken. Nur wird so eine Beschneidung wegen der engen Verstrickung zwischen der Politik und den Sendern kaum passieren.
***Edit "Bürger" - unbenommen der erforderlichen Auftragsbeschränkung durch die Bundesländer:
Dass der aktuelle monatliche Beitrag offensichtlich aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung gar nicht "18,36€", sondern immer noch "17,50€" ist und die Entscheidung des BVerfG ohne amtliche Bekanntmachung oder Überführung in amtlich bekanntgemachtes Gesetz keine unmittelbare Außenwirkung auf die BürgerInnen hat, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0
Weitere tangierende Threads zu diesem Themenkomplex einschl. warum der von der KEF ermittelte "Einzelbeitrag" in mehrfacher Hinsicht nicht richtig sein kann bzw. nicht dem gem. BVerfG "beitragsrechtfertigenden Vorteil" entspricht bzw. (wie auch der "Auftrag") weit darüber hinausgeht, siehe u.a. unter
Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979
pinguin:
--- Zitat von: Bodi am 27. Juni 2023, 15:13 ---Das Problem ist nur: Selbst wenn alle Bundesländer gegen eine Erhöhung wären, so ist dennoch letztlich der Vorschlag der KEF maßgeblich. Wenn Landesparlamente die Erhöhung ablehnen oder gar nicht erst abstimmen, wenden sich die Sender an das Bundesverfassungsgericht.
--- Ende Zitat ---
Und dann? Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes müssen den Vorgaben des Unionsrechts entsprechen und sind daher vorm EuGH angreifbar.
EuGH C-430/21 - Auch Urteile des BVerfG sind dem EuGH zwecks Prüfung vorlegbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35990.0
Damals wäre das u. U. noch grenzwertig gewesen, nunmehr aber nicht mehr, weil
EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0
EuGH C-61/19 - Nutzung pers. bez. Daten nur mit aktiver Erlaubnis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34445.0
EuGH C-421/18 - Beitragserhebung nur mit freiwilliger Leistungsvereinbarung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33234.0
EuGH C-516/17 - Nat. Behörde muß EU-Grundrecht einhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34911.0
EuGH C-234/17 - Mit Unionsgrundrechten unvereinbare Maßnahmen sind unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35193.0
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016P/TXT
--- Zitat ---Artikel 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
--- Ende Zitat ---
Und nun zur Wiederholung:
EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0
Der Staat und seine Behörden haben sich aus dem ganzen Informationsfluß herauszuhalten, und das gilt nicht nur für den Informationsfluß zu den Medienunternehmen, sondern auch für den Informationsfluß von den Medienunternehmen zu den Verbraucher*innen. Und das gilt eben nicht nur für den Inhalt der Informationen, sondern eben auch für die Mittel zu ihrer Verbreitung.
Nevrion:
Tja, wenn es zu keiner Beitragserhöhung kommen soll, gibt es nur 2 Möglichkeiten.
Variante 1: Ein Ministerpräsident kündigt den Vertrag
Variante 2: Der Medienstaatsvertrag muss konkreter und neu formuliert werden, was z.B. die Grundversorgung betrifft.
Edit "Bürger": Es gäbe auch noch die Möglichkeit, die "Rundfunkanstalten" aufzulösen... ;)
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0
Spark:
Varianten 1 und 2 könnten vielleicht eine Erhöhung verhindern, aber sie würden trotzdem nichts an der Ausgestaltung der Abgabe ändern.
Die Höhe der Abgabe ist aber nicht das eigentliche Grundübel und solange Politiker nicht begreifen können oder wollen, dass man Akzeptanz nicht erzwingen kann, wird sich daran auch nichts ändern.
Es gäbe aber auch noch eine dritte Möglichkeit.
Variante 3: Das Volk wacht endlich auf und besinnt sich wieder seiner Grundrechte und deren enorme Bedeutung für eine Demokratie. Denn die Grundrechte sind wirklich ein "Grundnahrungsmittel" für jede Demokratie. Und nicht, wie ein Autor kürzlich in einem Artikel schrieb, der öffentlich-rechtliche Rundfunk.
Die Achtung, Wahrung und Einhaltung der Grundrechte sind essentiell für eine Demokratie.
Die Folgen einer Missachtung haben wir doch während der Corona-Pandemie erlebt. Wo war da noch ein großer Unterschied zu 1933 und der verhängnisvollen Reichsverordnung?
Aber spielen wir doch einmal ein fiktives Szenario durch.
6 Bundesländer verweigern die Zustimmung zu einer Erhöhung. In den Parlamenten wird es keine Mehrheit für den Entwurf geben und er wird abgelehnt.
Daraufhin werden die Anstalten mittels Verfassungsbeschwerde gegen diese Ablehnung Karlsruhe anrufen. Die Richter werden der Beschwerde stattgeben und die Erhöhung wird quasi angeordnet.
Was würde das bedeuten?
Es wäre praktisch das Ende der parlamentarischen Demokratie in diesem Land. Und der öffentlich-rechtliche Rundfunk wäre endgültig zu einem totalitären System geworden.
2020 ging es "nur" um eine Nichtabstimmung wegen Rücknahme des Entwurfs in einem Bundesland. Aber wenn die Ablehnung mittels Abstimmung erfolgt, und das in 6 Bundesländern?
Die schier endlose Gier der Anstalten ist die größte Gefährdung für die Demokratie in diesem Land.
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