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Autor Thema: Debatte in Italien: "Basta al canone Rai in bolletta"  (Gelesen 725 mal)

L
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In vielen Ländern in Europa gibt es Diskussionen und Veränderungen in der Rundfunkfinanzierung. In Italien wird die Rundfunkfinanzierung seit 2016 als Gebühr auf die Stromrechnung aufgeschlagen, der sogenannte "Canone RAI".
 
Darüber wurde auch hier im Forum bereits an mehreren Stellen berichtet, u.a.

Rundfunkgebühren in den anderen EU-Ländern (03/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17985.0

sowie

Italien: Lästige RAI-Gebühr (01/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25855.0

Für das Jahr 2023 stehen offenbar Veränderungen bevor, denn die bisherige Abrechnung über die Stromrechnung wird nun abgeschafft. Das folgt wohl aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshof, das diese Art der Finanzierung als ungerechtfertigt eingestuft hat (Das Urteil wäre noch zu recherchieren).

Weitere Informationen bietet die Seite "Altroconsumo" - eine Verbraucherschutzvereinigung (die im Gegensatz zu den deutschen Verbraucherschutzzentralen nicht einseitig die Interessen der mächtigen Rundfunkanstalten vertritt).

Siehe die Notiz auf der Seite
altroconsumo.it, 11.10.2022
Dal 2023 stop al canone Rai in bolletta. Dal 730 all'abolizione: le ipotesi al vaglio
https://www.altroconsumo.it/hi-tech/televisori/news/canone-rai-2023


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2023, 00:32 von Bürger«

  • Beiträge: 7.332
Für das Jahr 2023 stehen offenbar Veränderungen bevor, denn die bisherige Abrechnung über die Stromrechnung wird nun abgeschafft. Das folgt wohl aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshof, das diese Art der Finanzierung als ungerechtfertigt eingestuft hat (Das Urteil wäre noch zu recherchieren).
Nö, nix EuGH.

Auf der oben verlinkten Seite ist zu lesen:
https://www.altroconsumo.it/hi-tech/televisori/news/canone-rai-2023
Zitat von: altroconsumo.it, 11.10.2022, Dal 2023 stop al canone Rai in bolletta. Dal 730 all'abolizione: le ipotesi al vaglio
Bis 2023 muss eine neue Methode für die Erhebung der Rai-Lizenzgebühr gefunden werden: So steht es in dem im April 2022 verabschiedeten Energiedekret. Diese Entscheidung folgt den Vereinbarungen Italiens mit Brüssel: Es war die Europäische Union, die gefordert hatte, die Steuer vom Stromverbrauch zu trennen, da sie als "unangemessene Belastung" definiert wurde. Im Folgenden wird dargestellt, wie die Fernsehgebühren ab dem nächsten Jahr gemäß den in Erwägung gezogenen Lösungen, die auch von anderen Ländern inspiriert wurden, gezahlt werden könnten.
(übersetzt mit www.DeepL.com/Translator - kostenlose Version)


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 3.999
https://energit.it/stop-al-canone-rai-in-bolletta-dal-2023/

Zitat
Nell’allegato di esecuzione del Consiglio Europeo all’approvazione della valutazione del PNRR si legge:

Le misure di accompagnamento per garantire la diffusione della concorrenza nei mercati al dettaglio dell’elettricità entreranno in vigore al più tardi il 31 dicembre 2022.

(übersetzt mit www.DeepL.com/Translator - kostenlose Version)
Zitat
In der Anlage des Europäischen Rates zur Genehmigung der NRP-Bewertung heißt es:

Die flankierenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Verbreitung des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten werden spätestens am 31. Dezember 2022 in Kraft treten.
Das findet sich wahrscheinlich hier:

https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility/italys-recovery-and-resilience-plan_de#assessment-of-the-recovery-and-resilience-plan

Durchführungsbeschluss des Rates zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens sowie Anhang

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10160-2021-ADD-1-REV-2/de/pdfPDF

Seite 192

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10160-2021-ADD-1-REV-2/it/pdfPDF

Seite 133


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@PersonX

Wo soll das in den verlinkten Dokumenten konkret stehen? Gefunden hab' Ich jedenfalls nichts darüber.


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  • Beiträge: 884
Wir bezahlen fürs wohnen und die fürs "Strom haben". Wo ist da der Unterschied? Wenn das den Energiemarkt beeinträchtigt, wird dann nicht der Immobilienmarkt in der Union ebenso beeinträchtigt? Es lohnt vielleicht wirklich mal einen Blick in die italienische Presse zu werfen...


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

P
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auf der eine Seite  https://energit.it/stop-al-canone-rai-in-bolletta-dal-2023/
wurde erklärt, dass die Änderung notwendig werden wegen dem Wettbewerb Strom und Gas.

In diesem Zusammenhang erfolgt die Änderung dass es in Italien nicht mehr über den Stromanbieter geht.

Erklärt wurde, dass die Änderungen im Strom und Gas zum 31.12.2022 erfolgen und in dem Anhang stehen.

Auf Seite 192 De bzw. 133 IT steht unter Reform 2 aus meiner Sicht genau das mehr also nicht.

Will jemand jetzt weiter schauen, dann muss er wohl prüfen warum der Wettbewerb Strom und Gas gestört war. Und warum Italien deshalb dort zu einer Reform aufgefordert wurde. Dazu müsste wohl dieser Vorgang gesichtet werden.

Offensichtlich ist noch nicht klar wie es nun gezahlt werden soll.
Die alte Zahlung und Umstellung auf Stromrechnung wurde unter dem Link oben ebenso beschrieben. Scheinbar wird diese Umstellung auf Stromrechnung jetzt rückgängig gemacht.

Das mit dem Rundfunk ist damit nur eine Wettbewerbs Folge.


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M1C2-7 in der  PDF DE Seite 220 ff.
M1C2-7 in der  PDF IT Seite 155 ff.
Das Zitat ist aus der DE Ausgabe
Zitat
ii. Flankierende Maßnahmen ergreifen, um die Einführung des Wettbewerbs auf den Stromendkundenmärkten zu fördern.
Die flankierenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Übernahme des Wettbewerbs auf den Strommärkten für Endkunden müssen mindestens Folgendes gewährleisten:
  • Versteigerung des Kundenstamms, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für neue Marktteilnehmer zu schaffen.
  • Festsetzung einer Obergrenze als maximaler Marktanteil, der jedem Anbieter zur Verfügung steht;
  • Es den italienischen Verbrauchern ermöglichen, ihren Energieversorger zu ersuchen, ihre Abrechnungsdaten gegenüber einem Drittanbieter offenzulegen;
  • Erhöhung der Transparenz der Stromrechnung, indem den Verbrauchern Zugang zu den Teilkomponenten des „spesi per oneri di sistema“ gewährt wird;
  • Streichung der Verpflichtung der Lieferanten, Gebühren zu erheben, die nicht mit dem Energiesektor in Zusammenhang stehen.
Es geht um diesen letzten Satz.


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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Es vermengen sich mehrere Dinge, dies auch bereits störend auf EU-Ebene. - Gesichtspunkte:

a) Das Inkasso per Stromrechnung besagt nichts über die Belastungshöhe.
-----------------------------------------------------
Macht man es als Haushaltsabgabe, also Festbetrag, dann ist es Verstoß gegen Grundrechte - inklusive EU-Charta.

b) Macht man es als einen prozentualen Aufschlag,
------------------------------------------------
so wird dem Grundrechteschutz "sozial" Rechnung getragen. Stimmt aber heutzutage nicht mehr. Wer reich genug ist (u.a.m.), Solarstrom bei sich zu generieren, wird für Reichtum bei der Rundfunkabgabe privilegiert.

c) %-Aufschlag: Nicht mehr machbar.
-----------------------------------------
Also scheitert des Modell des prozentualen Aufschlags an der aktuellen EU-weiten Klimaschutzpolitik der nächsten Jahre.

d) opt-out-Recht: Informationsfreiheit
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Außerdem bedeutet der prozentuale Aufschlag, dass das Grundrecht der Informationsfreiheit nicht ausgeübt werden kann: Verstoß wie bei der Haushaltsabgabe: Verfassungswidrig, weil ohne opt-out. So auf EU-Ebene im Prinzip entschieden, in Deutschland frech Verstoß hiergegen, Rechtsverletzungs-Kartell zwischen Politik, Juristen, Sondermacht.

e) Der Fixkosten-Bestandteil in der Stromrechnung
-----------------------------------------------------
mindert den Wettbewerb beim Stromeinzelhandel. Denn die Preisunterschiede zweichen Wettbewerbern werden verringert (wie übrigens auch durch die Fixkosten der Stromzähler in einer Region).
Alternativ hätte man auf EU-Ebene anordnen können, dass auf Vergleichsportalen nur der reine Stromkostenteil auszubieten sei.
 ... kompliziert... abschaffen der Kombination also realistischer.

f) Italien-Problem: Rückfall in Altregelung? 
----------------------------------------------
Wird eine Neuregelung als unwirksam erkannt, so gilt im Zweifelsfall: Zurück zur vorherigen Regelung.
Das ist ein Italien-Problem. Hilft nicht weiter.

g) Unser Hauptinteresse: Was wird Italien wählen?
----------------------------------------------------------
Wird es wie kürzlich Österreich, wird Italien Deutschlands Unsinn nachnahmen? Waren die Österreicher "recht bei Sinnen", also sie den kommenden Zusammenbruch des deutschen Systems gar nicht wussten?
Allerdings kostet es in Österreich deutlich weniger
und Schweiz und Österreich benötigen für ihre nationale Identität ein Gegengewicht gegen Deutschland
und die Sender sind - hoffentlich - nicht so rot-grün-ideologielastig wie ARD-ZDF usw..

e) Würde Italien es vernünftigerweise aus dem Staatshaushalt finanzieren,
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also "sozialverträglich" (Reiche zahlen mehr Steuern als finanziell gesehen weniger Reiche),
also wäre das die Lösung bis zum biologie-bedingten Wegfall des Zuschauer-Restvolumens.
Gilt auch für Deutschland für die Palliativphase der Dinosaurier-Medienhistorie.

Langer Analyse kurzer Sinn: In diesem Thread sollte zukünftig sichtbar werden,
====================================
wie Italien nun entscheidet, sobald es entschieden hat. Damit können wir dann in den Auseinandersetzungen im einen oder anderen Sinn punkten.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

L
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Dank für die Kooperation und Präzisierungen hinsichtlich EU-Vorgaben (also in der Tat kein Gerichtsurteil sondern eine Einigung mit der EU-Kommission - wie man sieht wird die EU vor allem aktiv wenn es um wirtschaftliche Belange und Wettbewerbsfreiheit geht ...)

Auf der eingangs genannten Seite von altroconsumo werden ja diverse Hypothesen für die Zukunft aufgestellt:

- als weniger wahrscheinlich wird eine Abgabe zusammen mit den Abgaben auf den ersten Wohnsitz erwähnt ("l’imposta sulla tv pubblica viene pagata assieme alle imposte sull'abitazione principale"), wofür als Beispiel Frankreich genannt wird, obwohl dort die Finanzierung über die französische Wohnungssteuer ja gerade eliminiert wurde.

- als weitere Möglichkeit wird die Beauftragung privatrechtlicher Unternehmen genannt ("demandare a società privata di riscossione crediti"), wofür als Beispiele genannt werden in Großbritannien die Firma Capita, welche für den BBC den Einzug der Gebühren übernimmt, und in der Schweiz die Serafe AG.

- als weitere Möglichkeit wird schließlich erwähnt, dass der Rundfunkanstalt RAI selbst die Aufgabe des Gebühreneinzugs überlassen werden könnte

Der Verein altroconsumo setzt sich hingegen für eine Abschaffung der Rundfunkabgabe ein ("Abolizione dell'imposta sulla tv pubblica") und hat dafür in den letzten Jahren auch mehrfach Petitionen in Gang gesetzt.


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- wie man sieht wird die EU vor allem aktiv wenn es um wirtschaftliche Belange und Wettbewerbsfreiheit geht ...)
Die Union bestimmt die Regeln für die Realisierung des gemeinsamen Binnenmarktes; wo immer es also eine Marktdienstleistung hat, (im Beispiel dieses Themas also nicht nur der Energiedienstleistungsmarkt, sondern auch der Rundfunkdienstleistungsmarkt), also eine Dienstleistung eines Dienstleisters, die national oder unionsweit in Wettbewerb zu gleichartigen Dienstleistern erbracht wird, hat allein die Union die Regelungsbefugnis, die sie, bspw., per Verordnung und Richtlinie realisiert. Damit die Unionsregeln die unionsweit gleiche Tragweite haben, hat es jeweils einheitliches wie vollständig harmonisiertes Datenschutzrecht, Verbraucherschutzrecht, Regeln in Belangen der unlauteren Geschäftspraktiken und dafür auch ein einheitliches Unionsgrundrecht.

Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Vertrag über die Europäische Union (konsolidierte Fassung) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung) Protokolle Anhänge des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Erklärungen zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat Übereinstimmungstabellen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2016.202.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2016:202:TOC

Zitat
Artikel 3 - AEUV

(1)   Die Union hat ausschließliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen:

a) Zollunion,
b) Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln,
 [...]
e) gemeinsame Handelspolitik.
[...]

(2)   Die Union hat ferner die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluss internationaler Übereinkünfte, wenn der Abschluss einer solchen Übereinkunft in einem Gesetzgebungsakt der Union vorgesehen ist, wenn er notwendig ist, damit sie ihre interne Zuständigkeit ausüben kann, oder soweit er gemeinsame Regeln beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern könnte.


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