"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
"Vollstreckungsankündigung - bevorstehende Türöffnung" (NRW) > Wie weiter?
querkopf:
Meine nachfolgend verlinkten Beiträge könnten in diesem Fall möglicherweise hilfreich sein:
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221012.html#msg221012
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid (Saarland) > Wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36699.msg220840.html#msg220840
mit dortigem Musterschreiben an eine Stadtkasse in NRW
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36699.msg220059.html#msg220059
Siyo:
Wird sich Person A morgen der Reihe nach durchlesen. Sie lässt recht herzlich danken.
Zeitungsbezahler:
Die Frage wäre ja auch: Bei einer Sachpfändung ist ja gar nicht klar, wem die zu pfändenden Sachen gehören, wenn der Betroffene nicht alleine wohnt, und selbst dann könnte er sich einzelne (wertvolle) Dinge geliehen haben oder es gibt noch einen Eigentumsvorbehalt, weil die Sache noch nicht abbezahlt ist.
Solange also keine Goldklumpen rumliegen und Bargeld gehortet wird, oder ein Kraftfahrzeug auf den Betroffenen zugelassen ist, dürfte eine Sachpfändung ins Leere laufen. Der Schlosser, der die Tür öffnet, will ja auch noch (vorab) bezahlt werden.
Man muß sich auch mal klar machen: Sachpfändung bedeutet, verwertbare Sachen mitzunehmen und diese dann zu versteigern, wenn der Betroffene sie nicht "auslöst".
Was lohnt sich mitzunehmen? Autos, Motorräder, E-Fahrräder, Kunstwerke, Geld, Gold, Silber, Antiquitäten, teures Hobbyzubehör. Wenn da noch ein Möbelwagen vorfahren soll (die Packer kosten auch noch vorzustreckendes Geld), was sollen die also für den Betrag mitnehmen wollen?
Sicherheitshalber könnte ja auch ein unübersehbarer Zettel im Flur hängen: "Alles Inventar ist Eigentum von Person xy, welches dem Bewohner leihweise zur Verfügung gestellt wurde."
Wenn der Bewohner nicht da ist, dann könnte nur noch ein Haftbefehl zur Ableistung des Offenbarungseides die nächste Eskalationsstufe sein.
Zeitungsbezahler:
Mir fiel noch was ein, warum das eine leere Drohung, bei Nichtanwesenheit die Tür gewaltsam zu öffnen sein könnte: Der Schlosser macht ja einen Schaden an fremden Eigentum, denn der Schließzylinder und die Schlüssel sind ja Eigentum des Vermieters. Hier hätte ja sogar der Vermieter Anspruch auf Unterlassung der Beschädigung seines Eigentums, wir haben es ja schließlich nicht mit Gefahr in Verzug zur Festnahme eines Straftäters, zur Bergung eines Opfers oder einem Feuer zu tun. Ich weiß noch, wie bei einem Feuerwehreinsatz die Tür eines längst evakuierten Mieters aufgebrochen wurde, den Schaden hat tatsächlich die Feuerwehr bzw. das Land bezahlt.
Wenn ich von Türöffnungen durch den Gerichtsvollzieher was gehört und gesehen habe, dann war das die gerichtliche Räumung mittels Räumungstitel, Ausbau des Strom- und Gaszählers wegen Nichtbezahlung des Verbrauchs.
PersonX:
Querverweis: wegen dem Zugang zu einer Wohnung?
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221119.html#msg221119
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