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"Vollstreckungsankündigung - bevorstehende Türöffnung" (NRW) > Wie weiter?

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Siyo:
Einen schönen guten Tag in die Runde,

Person A behauptet, noch nie gezahlt zu haben, und man möge es ihr glauben. Die Konsequenzen? 2 Einträge ins Schuldnerverzeichnis, die mittlerweile verjährt sind, bei der Schufa ist Person A Stand jetzt demnach eintragslos.

Doch jetzt geht alles wieder von vorne los. Das kennt Person A ja schon, doch jetzt bei ihr Zuhause herumwühlen? Menschenskinder!
Angefügt das Schreiben der städtischen Vollstreckungsbehörde "Vollstreckungsankündigung - bevorstehende Türöffnung".

Dazu zunächst einmal zwei Fragen vonseiten Person As:

1) Gibt es im Forum Erfahrungen mit zwangsweisen Türöffnungen aufgrund nicht gezahlter GEZ-Forderungen?

2) Wie wahrscheinlich ist es, dass Vollstreckungsbeamter B Gebrauch von einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss machen wird? Wäre es ein Leichtes für Vollstreckungsbeamten B, diesen zu erhalten? Gibt es dazu ebenfalls Erfahrungen?

3) Person A flüstert mir schon wieder ins Ohr und sagt, ich solle es weitersagen, also tue ich was mir aufgetragen, obwohl ich selbst mit diesem lästigen Beschäftigwerden überhaupt nichts zu schaffen habe: Person A flüstert: "Sie werden kein Geld sehen, sie werden keine wertigen Sachen vorfinden. Und mich schon mal gar nicht."

Danke im Voraus an euch (von Person A kommend), die ihr so engagiert auftretet gegen diese Seilschaft zwischen Politik und Medienunternehmerei.

Bürger:
...zunächst nur auf die Schnelle und um Wiederholungen zu vermeiden :angel:

Insbesondere gilt es das Landes-Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. Landes-Verwaltungsvollstreckungsgesetz und insbesondere auch die diesbezügliche Verwaltungsvorschrift zu verinnerlichen und darauf aufbauend zu reagieren... ;)
Verwaltungsverfahrensgesetz/Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14126.0

Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36905.0
speziell zu den Vorschriften siehe dort auszugsweise unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220969.html#msg220969
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221010.html#msg221010
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221012.html#msg221012
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221138.html#msg221138

Ein weiteres aktuelles, jedoch auf etwas anders gelagerten Fall in anderem Bundesland bezogenes Beispiel, welches auf hiesigen Fall in NRW noch angepasst als Grundlage für eine Gegenwehr dienen könnte, siehe u.a. unter
Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206

Im hiesigen Fall der offensichtlich bereits weitestmöglich fortgeschrittenen Vollstreckung dürfte Person A vmtl. keinerlei Zeit für "Geplänkel" mit der Vollstreckungsstelle haben, sondern müsste wohl unverzüglich alle effektiven Register ziehen.

Für wann ist der fiktive "letzte Termin" anberaumt?

ope23:
Das ist erstmal nur ein Wisch, dieser Zettel. Steht auf der Rückseite etwas?

Dieses "Termin!" und das gesamte Briefdesign ist peinlich für die Stadt. Wie Werbepost.

Eilrechtsschutz usw. wäre fiktiv vonnöten und wohl auch kein Hexenwerk.

Person O fragt noch: Kann einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss widersprochen werden? Der V-Mann bekommt sowas nicht einfach so, wenn er mal bissl rumjammert...

querkopf:
Ich kann nur wieder einmal darauf verweisen, daß die einzig erfolgversprechende Maßnahme die sofortige Klage vor dem VG Gelsenkirchen gegen die Stadt B. auf Unterlassung der Vollstreckung wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen ist.

Ich habe im Forum in vielen anderen Beiträgen hierzu auch umfangreich Argumente vorgetragen, die zur Begründung eienr solchen Klage dienen können. Es gibt keinen denkbaren Grund, bei einer angekündigten Vollstreckung wegen Rundfunkbeiträgen mit der juristischen Gegenwehr so lange zu warten, bis der Vollstrecker vor der Tür steht.

Siyo:

--- Zitat von: ope23 am 07. März 2023, 19:43 ---Das ist erstmal nur ein Wisch, dieser Zettel. Steht auf der Rückseite etwas?
--- Ende Zitat ---
Auf der Rückseite findet sich nur noch die sogenannte Aufstellung der Betreibungsforderungen. In absteigener Reihenfolge sind gelistet:

Hauptforderung Summe X , Mahngebühren/sonstige Nebenforderungen Summe X
Forderungsbetrag Summe X
(Absatz)
Gebühren und Auslagen der Vollstreckung Summe X
Gesamtbetrag aller Forderungen Summe X


--- Zitat von: Bürger am 07. März 2023, 17:02 ---Für wann ist der fiktive "letzte Termin" anberaumt?
--- Ende Zitat ---
Die Vollstreckung bei Person A soll im nächsten Monat geschehen.

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