"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Geringverdiener/Wohngeldbezieher/... Rückzahl. für alles seit 2013 verlangen
ope23:
Guter Punkt!
Eine Frage aber noch...
--- Zitat von: Besucher am 07. Dezember 2022, 10:46 ---Dieser obige Kunstgriff (vmtl. von den Abzockern in die Welt gesetzt & dann einfach von bräsigen Richtern übernommen) war in dem Zusammenhang dann hilfreich, um z. B. erfolgreich suggerieren zu können, dass etwa Wohngeld gar keine staatliche Sozialleistung sei. Keine Sozialleistung jedenfalls, die auch nur im Entferntesten für eine Rundfunkbeitragsbefreiung in Betracht käme (was sie aber i. F. regelsatzvergleichbarer Einkünfte ausdrücklich tut). Vgl. dazu nur die Wohngeldtabellen (mit deren Einkommensspannbreite nach oben bis zum 2,5 fachen des Regelsatzes), aus denen sich auch absolut klar ergibt, warum die Gesetzgeber Wohngeld eben nicht in die Liste nach 4, 1 RBStV aufgenommen hatten.
--- Ende Zitat ---
Wieso "absolut klar"?! weil Wohngeldbezieher irgendwie doch schon ein bisschen "gut" verdienen und auch ein bisschen "reich" sein können? oder warum?
Zur Info für andere:
- Schonvermögen war lange Zeit: pro Lebensjahr 200 Euro, weiter jeweils 200 Euro, die in einer Altersvorsorge fest eingedockt sind. Jetzt gibt es wohl Festgrenzen (30000 Euro?) ich habe mich nicht weiter belesen
- Einkommenspanne: dieses großartige "2,5fache des Regelsatzes" heißt übersetzt, dass man nur so ungefähr 1000 Euro, in teueren Lagen (München & Co) auch etwas mehr Monatseinkommen haben darf. Das ist alles noch Geringverdiener. Wenn jemand mehr als 1500 Euro vor Steuern und Sozialabgaben verdient, braucht auf Wohngeld erstmal nicht zu hoffen. Was gerne vergessen wird, dass Geringverdiener einen recht hohen Anteil an Sozialabgaben abdrücken darf: nix "15 Prozent". Man kann schonmal gerne von 30 Prozent ausgehen. Das liegt daran, dass Geringverdienern ein fiktives (in der Regel zu hohes) Monatseinkommen unterstellt wird, wenn es um die Krankenversicherung geht. Gerne ist die Krankenkasse dabei, einem kleinen Selbständigen mit Schmackes einfach mal so 1800 Euro mtl. zu unterstellen. Hat sich geändert, hat aber auch gedauert, dass sich das änderte. Die Politiker können in ihrer Gesetzgebung ja nicht glauben, dass Geringverdiener wirklich ehrlich wenig verdienen und halten sie alle für Betrüger. In Wirklichkeit ist es andersherum - meine Meinung. Und dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk über diese Niederungen kaum berichtet hat, ist gesteuertem Desinteresse und eigener Angst der "Festen-Freien" zuzurechnen, über ihr eigenes Schicksal berichten zu müssen, wenn sie nicht brav sind.
Besucher:
Das ist einstweilen einfach erklärt...
--- Zitat von: ope23 am 07. Dezember 2022, 11:16 ---Guter Punkt!
Eine Frage aber noch...
--- Zitat von: Besucher am 07. Dezember 2022, 10:46 ---...
Vgl. dazu nur die Wohngeldtabellen (mit deren Einkommensspannbreite nach oben bis zum 2,5 fachen des Regelsatzes), aus denen sich auch absolut klar ergibt, warum die Gesetzgeber Wohngeld eben nicht in die Liste nach 4, 1 RBStV aufgenommen hatten.
--- Ende Zitat ---
Wieso "absolut klar"?! weil Wohngeldbezieher irgendwie doch schon ein bisschen "gut" verdienen und auch ein bisschen "reich" sein können? oder warum?
...
--- Ende Zitat ---
Ja, ich hatte mich mit dem oben Gesagten tatsächlich erstmal an der im Gesetz und den Gesetzesmaterialien als Härtefallbefreiungsgrund ausgewiesenen "vergleichbaren Bedürftigkeit" (RS als mat. Vergleichskriterium) orientiert. In dem Fall wäre ja 2½ x Regelsatz tatsächlich nur bedingt mit 1 x RS zu vergleichen. Auf jeden Fall hätte der Gesetzgeber seine Absichten der "Verwaltungsvereinfachung" vollständig konterkariert, wenn er auf der bestehenden Grundlage Wohngeldbezug allgemein in die Befreiungstatbestandsliste aufgenommen hätte.
Wenn man bzgl. oben den Bogen aber weiter spannt, also über "vergleichbare Bedürftigkeit" hinaus allgemein von Geringverdienern spricht (& auch 1400 Peitschen netto ist ja nicht ganz viel), sieht es natürlich anders aus. Dann können sich solche Fragen wie Deine - sozusagen als Anschlussprojekt - tatsächlich stellen.
ope23:
1400 Peitschen netto sind in der Tat nicht gleich "sehr viel", aber bringen normale Facharbeiter nach Hause für Ehefrau und Kinder und werden sich nicht "Geringverdiener" schimpfen lassen. Für das entsprechendo Brutto kann man nämlich von der Ecke 2300 Euro ausgehen, und das ist Tariflohnniveau.
Irgendwie verrutschen hier die Euro-Maßstäbe gerade zu sehr. ???
Wohngeld ist eine Sozialleistung, die es ermöglichen soll, zu wohnen oder in der Wohnung zu bleiben. Wohngeld können auch Hauseigentümer beziehen, um ihre monatliche Tilgungslast abzumildern.
Wohngeld ist kein Almosengeld. Es gibt auch eine Einkommensuntergrenze, um wohngeldberechtigt zu sein. Das Einkommen darf aus Arbeit und/oder aus einer großen Sparbüchse stammen. Wer weniger zur Verfügung hat, wird abgelehnt und kann nur noch H4 beantragen.
pjotre:
Wohngeld wurde vor rund einem halben Jahrhundert geschaffen, um ein Gegengewicht zur marktwirtschaftlichen Freigabe der Miethöhen zu erreichen, damals,
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("Soziale" "Markt"-Wirtschaft)
Die Verzerrungen sind regional und fluktuierend am Wohnungsmarkt. Beispielsweise, wenn innerhalb von 5 Jahren rund 5 Millionen Neubürger-Haushalte um die Niedrigmiete-Wohnungen konkurrieren, so "explodieren" die Miethöhen, weil der Neubau diese Zusatzmenge nicht liefern kann, aber jeder Haushalt eine Wohnung benötigt und die staatlichen Sozialstellen eine Nachfrage ohne Höhenbegrenzung finanzieren.
Also hat das Wohngeld als marktwirtschaftliches Regulativ nichts zu suchen bei den Sozialämtern
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(dort wohl meist angedockt), sondern gehört an sich in die "Wirtschaftsverwaltung", um es nicht-diskriminierend zu handhaben.
Daraus folgt, dass Wohngeldbezug nicht als Kriterium für Freistellung von der Rundfunkabgabe in Betacht kommt.
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Jedoch könnte aus verfassungsrechtlichen Gründen verlangt werden, dass die Wohngeldbehörden einen Vermerk im Bescheid machen, sofern obendrein die Beihilfengrenzen unterschritten sind.
Die entsprechende Landes-Verfassungsberschwerde ist in Berlin für eine einwandfrei befreiungsberechtigte Person erfolgt, nachdem die Berliner Landesregierung diese in Gesamtwürdigung bestehende Rechtspflicht verweigerte. Das Landesverfassungsgericht verweigerte das Erzwingen des Rechts.
Das alles sind wir ja gewohnt. Gegenüber dem Zwang der Rundfunkabgabe werden wir Bürger behandelt wie ein Freiwild?
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"Gerechtigkeit" ist für viele Juristen ein Fremdwort?
Also muss es anders angegangen werden. Wird es ja seit Juli 2022, und jeden Tag seither rund 3 Skandal- und Reformberichte in den Leitmedien.
Übrigens, die Geringverdiener-Befreiung ist gerade in ganz aktueller Erörterung im Hintergrund.
pinguin:
--- Zitat von: ope23 am 07. Dezember 2022, 14:49 ---1400 Peitschen netto sind in der Tat nicht gleich "sehr viel", aber bringen normale Facharbeiter nach Hause für Ehefrau und Kinder und werden sich nicht "Geringverdiener" schimpfen lassen. Für das entsprechendo Brutto kann man nämlich von der Ecke 2300 Euro ausgehen, und das ist Tariflohnniveau.
--- Ende Zitat ---
So einfach ist das nicht; es hat nämlich noch den Umstand der gesetzlich bestimmten Aufwands- und Erschwerniszulagen, die darüberhinaus deswegen auch unpfändbar sind und in dem Betrag enthalten sein könnten. Die Mühe, das zu ermitteln, macht sich auch keiner.
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