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NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde

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Markus KA:

--- Zitat von: PersonX am 26. Januar 2023, 21:07 ---
--- Zitat von: Eschweiler, Sitzungsvorlage (03/2022), Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung ---[...] Der Wegfall der Vollstreckung für den WDR bedeutet für die Stadt Eschweiler als Vollstreckungsbehörde eine durchaus willkommene Entlastung, da der pauschale Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen in Höhe von derzeit 37,00 Euro den tatsächlichen Kosten- und Arbeitsaufwand nicht abdeckt. [...]
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

§ 8 VO VwVG NRW – Gebührenarten
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13284&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=592667

Nachdem die Stadtkassen in NRW einen pauschale Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen in Höhe von 37,00 Euro erhalten haben (was den tatsächlichen Kosten- und Arbeitsaufwand nicht abdeckt hat) und mögliche Gebühren dem Schuldner in Rechnung gestellt haben, könnte sich der geneigte Leser nun die Frage stellen, wie hoch sind die Vollstreckungskosten in NRW, wenn der Gerichtsvollzieher das Vollstreckungsersuchen des WDR bearbeiten muss?

Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/

Housebrot:

--- Zitat von: Markus KA am 18. April 2024, 19:10 ---könnte sich der geneigte Leser nun die Frage stellen, wie hoch sind die Vollstreckungskosten in NRW, wenn der Gerichtsvollzieher das Vollstreckungsersuchen des WDR bearbeiten muss?

--- Ende Zitat ---

Ihr geht immer davon aus, dass der WDR sich an einen Gerichtsvollzieher wendet...

Da aber der WDR nunmehr Vollstreckungsbehörde geworden ist, braucht er keinen Gerichtsvollzieher.. er kann, bei Bekannheit einer Bankverbindung, direkt eine Pfändung vornehmen; denkbar wäre auch eine Lohnpfändung, wenn der Arbeitgeber des "Schuldners" bekannt ist.

Und dann hat der WDR ersteinmal Tatsachen geschaffen... Ob die rechtmäßig sind oder waren, muss erst wieder, durch den Schuldner, aufwendig in einer Klage festgestellt werden... Und so wie unsere Verwaltungsgerichte teilweise ticken, ist es fragwürdig, ob man mit einem derartigen Ansinnen vor Gericht obsiegt (als Opfer eine unrechtmäßigen Vollstreckung)

Hier wurde die Büchse der Pandora geöffnet.....

Grüße
Housebrot

ope23:

--- Zitat von: Housebrot am 20. April 2024, 14:25 ---Ihr geht immer davon aus, dass der WDR sich an einen Gerichtsvollzieher wendet...
--- Ende Zitat ---
Darüber wunderte ich mich auch stets ein wenig. Hier im Forum wird das Thema "Vollstreckung" leider immer noch etwas bewölkt behandelt. wenn es um Details geht.
 
Zum Beispiel warte ich darauf, zu erfahren, zu welcher Gerichtsbarkeit denn ein "Vollstreckungsgericht" gehören würde oder auch nur, bei welchem Gericht eine Vollstreckungsabwehrklage (hierzuforum auch "Vollstreckungsgegenklage" genannt) zu erheben ist. Was ich so gesehen habe: scheinbar beim Amtsgericht, nicht beim Verwaltungsgericht.


--- Zitat von: Housebrot am 20. April 2024, 14:25 ---Da aber der WDR nunmehr Vollstreckungsbehörde geworden ist, braucht er keinen Gerichtsvollzieher.. er kann, bei Bekannheit einer Bankverbindung, direkt eine Pfändung vornehmen; denkbar wäre auch eine Lohnpfändung, wenn der Arbeitgeber des "Schuldners" bekannt ist.
--- Ende Zitat ---
Hätte der WDR dann auch eigene Schergen Vollstrecker, die an die Tür klopfen und sie auch mal aufbrechen (ähnlich wie beim Fall Timmermann)? Und ganz ironiefrei den Fernseher mitnehmen...


--- Zitat von: Housebrot am 20. April 2024, 14:25 ---Hier wurde die Büchse der Pandora geöffnet.....
--- Ende Zitat ---
Ich warne schon lange vor einer Senderdiktatur. Hier wird eine Landesanstalt öffentlichen Rechts mit weitreichenden hoheitlichen Befugnissen versehen und ist dank nur rudimentärer Aufsicht der staatlichen Kontrolle entzogen.

Bürger:
@alle: Bitte diesen Thread jetzt nicht für allgemeine Fragen des "Verwaltungsvollstreckungsrechts" bzgl. Vollstreckung durch direkte Beauftragung von Gerichtsvollziehern am Amtsgericht "kapern".

Bereits eine einfache web-Suche mit "Vollstreckungsgericht" liefert die Erkenntnis, dass dies die Amtsgerichte sind:
Vollstreckungsgericht (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsgericht
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsgericht#Sachliche_Zust%C3%A4ndigkeit

--- Zitat von: Vollstreckungsgericht - Sachliche Zustsändigkeit (wikipedia) ---Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts gehören in der Regel zur Zuständigkeit der Amtsgerichte (§ 764 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)). Bei der Vollziehung des Arrests ist das Arrestgericht (Amtsgericht oder Landgericht) Vollstreckungsgericht (§ 930 Abs. 1 Satz 3 ZPO).

--- Ende Zitat ---

Die Problematik der "Mehrgleisigkeit" bzgl. Amtsgericht bzw. Vollstreckungsgericht ist bereits so ziemlich seit Beginn bekannt - siehe u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13609.0
(und dortige weiterführende Link-Auswahl) und durfte in diversen Fällen schon bis zum "Erbrechen" als Spießrutenlauf mit regelmäßig übelst kurzen Fristen exerziert werden - mit ständiger "Wasserträgerei" zwischen den Gerichten, weil diese leider nicht bzgl. des gleichen Vollstreckungsverfahrens miteinander kommunizieren und sich die Amts- bzw. Landgerichte nicht selten vollkommen gegen eine Aussetzung/ Ruhendstellung bzw. gegen ein Abwarten des verwaltungsgerichtlichen (Vollstreckungsabwehr-)Verfahrens sperren. Da muss man schon recht hartgesotten sein...

Anmerkung: Es könnte sein, dass ein nicht ganz unbekannter unabhängiger Richter eines gewissen unabhängigen Landgerichts in Baden-Württemberg recht aktuell zur Problematik "ZPO und Verwaltungsvollstreckung beim Rundfunkbeitrag" einen Aufsatz in einer nicht ganz unbekannten juristischen Zeitschrift veröffentlicht haben könnte (online allerdings nur hinter Registrierschranke verfügbar), welcher bei Gelegenheit ggf. auch im öffentlichen Forum noch behandelt werden könnte.

Die EU-Wettbewerbsunternehmen und Rundfunksender-Tendenzbetriebe nach Art. 5 GG (vulgo "öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten")
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
benötigen die Gerichtsvollzieher weder zur Wohnungsöffnung noch zur Inhaftierung - sondern lediglich zur "gütlichen Erledigung" bzw. - "bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt" - zur Vermögensauskunft bzw. bei deren Nichtabgabe zur Einholung von Drittauskünften (Bank, Arbeitgeber, etc.) unter Umgehung des "widerständlerischen Uneinsichtigen" - siehe u.a. unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.) (2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ? (2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21166.0
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€ (2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0

Liegen diese Informationen vor, so wäre mglw. noch genau zu prüfen, ob die Gerichtsvollzieher dann noch eingebunden/ beauftragt werden (müssen) oder die Sender neben der (vermeintlichen/ fraglichen) Selbst-Titulierung dann auch zur (vermeintlichen/ fraglichen) Selbst-Vollstreckung schreiten und unversehens (also ohne "Zwischenschaltung" des GV/ AG) eine z.B. an die Bank oder den Arbeitgeber gerichtete Pfändungs- und Einziehungsverfügung veranlassen können/ dürfen/ würden.

Dass diesbezügliche Details hier im Forum bislang vergleichsweise "nebulös" dokumentiert sind, dürfte u.a. auch der Komplexität und des erheblichen Aufwands einer diesbezüglichen Aufbereitung beispielhafter Fälle nach jeweils geltendem Landes-Verwaltungsvollstreckungsrecht geschuldet sein. Um Details bis hin zur Pfändungsverfügung und entsprechende mögliche Vorgehensweisen zu erörtern, bedarf es schließlich auch fiktiver Betroffener, die bereit und fähig sind, so weit zu gehen und standhaft zu bleiben und dann auch noch ihre fiktiven Erfahrungen zu teilen.

Mit der Erhebung (Selbstüberhebung?) des WDR als "Vollstreckungsbehörde" in NRW sind nach alledem dennoch die Messen noch lange nicht gelesen... >:D


All diese und weitere allgemeinen Grundlagen sollten aber wenn, dann in eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gut (also noch besser) aufbereitet behandelt werden. Hier fehlt die Zeit. Es dürften und sollen gern auch andere übernehmen. Das Forum ist hier auf die aktive Mitwirkung eines jeden einzelnen Forum-Mitglieds angewiesen!

Hier bitte nur noch eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

Tsherno:
Ein Freund eines Freundes, dessen ehemaliger Zimmergenosse, hatte zuletzt ebenfalls Post erhalten, wo direkt der zuständige Kreis für die bevorstehende Vollstreckung genannt wurde.
Demnach beauftragt der Beitragsservice wohl direkt den jeweils zuständigen GV um einzutreiben.

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