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Autor Thema: Patricia Schlesinger: Kind mit dem Bade (+ Leserbrief Richter BVerwG a.D.)  (Gelesen 4042 mal)

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Patricia Schlesinger
Kind mit dem Bade

Ja, bei den Öffentlich-Rechtlichen gibt es ernste Probleme und Missstände. Aber eine Demontage verdienen sie nicht.

Ein Kommentar von Giovanni di Lorenzo

Zitat
Natürlich kann man fast jeder oder jedem Medienschaffenden, die oder der sich zum Fall der zurückgetretenen Rundfunkintendantin Patricia Schlesinger äußert, Befangenheit unterstellen: der Bild-Zeitung, die Schlesinger über Wochen mit äußerst negativen Geschichten bedachte, weil sie selbst versucht, unter großen Mühen einen Fernsehsender zu etablieren, und weil Schlesinger als turnusmäßige ARD-Vorsitzende angekündigt hatte, den Nachrichtenkanal Tagesschau24 kräftig ausbauen zu wollen. Das hätte Bild und dem ebenfalls zu Springer gehörenden Sender WELT Konkurrenz gemacht. Der ZEIT wiederum könnte man Befangenheit vorhalten, weil sie mit einigen Sendern der ARD inhaltlich kooperiert und zuletzt mit dem RBB über ein gemeinsames Gesprächsformat verhandelt hat. Und besonders dem Autor dieses Leitartikels, weil er seit Jahren eine Talkshow des ARD-Senders Radio Bremen moderiert.
[…]

Die Probleme sind größer als Massagestühle und Vier-Gänge-Menüs
[…]


Weiterlesen auf (Online-Abo oder Printausgabe 11.08.2022):
https://www.zeit.de/2022/33/patricia-schlesinger-rbb-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-medien


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



Leserbrief eines bei den Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag am BVerwG im März 2016 beteiligten Richters im "Blog der Leser" von Zeit Online:

Zitat von: Leserkommentar Dr. Thomas Heitz, Richter am BVerwG a.D. (bis Mai 2021) zu „Kind mit dem Bade“ von Giovanni di Lorenzo, ZEIT, 11.08.2022

Der im Betreff genannte Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) behandelt die jüngsten Vorkommnisse im RBB auf die gewohnte Weise: Es sind Fehler gemacht worden, strukturelle Änderungen sind wünschenswert, aber bitte den RBB-Sumpf nicht überbewerten: Unsere Eliten sind halt einen gewissen aufwändigeren Stil gewohnt; warum nicht auch im ÖRR? Die überragenden Leistungen des ÖRR im Bereich der Nachrichten- und Informationssendungen sind für uns alle unverzichtbar. daeshalb ist nebensächlich, was sonst noch im ÖRR passiert.

Der ÖRR beruht auf zwei tragenden Säulen: Zum einen die rundherum gesicherte, weil vom Bundesverfassungsgericht garantierte Finanzierung durch eine Zwangsabgabe (Rundfunkbeitrag), die jeder Inhaber einer Wohnung im Bundesgebiet selbst dann bezahlen muss, wenn er nicht im Besitz eines Empfangsgeräts ist. Zum anderen der Programmgrundsatz der Ausgewogenheit, d.h. alle gesellschaftlich relevanten Meinungen müssen im Programm angemessen berücksichtigt werden. Die Finanzierung durch eine Zwangsabgabe schließt es (verfassungsrechtlich) aus, dass der ÖRR zum Instrument für die Förderung und Verbreitung einer bestimmten gesellschaftlichen oder politischen Linie gemacht wird.

Nach meiner Einschätzung, gewonnen u.a. als Mitglied des für das Rundfunkrecht zuständigen Senats des Bundesverwaltungsgerichts (bis Mitte 2021), fehlt den Verantwortlichen und vielen Mitarbeitern des ÖRR schlicht das Bewusstsein für die Bedeutung der beiden den ÖRR tragenden Säulen. Dies gilt insbesondere für die zweite Säule: Der ÖRR wird als Einrichtung angesehen, um die für richtig gehaltenen Vorstellungen zu verbreiten (z.B. zum Gendern).

Gegenauffassungen kommen in der Gesamtheit des Programms oftmals nicht vor oder werden als irrig, hinterwäldlerisch u.a. abgetan. Als eindrucksvollstes Beispiel sei nochmals an die Berichterstattung des ÖRR während der sog. Flüchtlingskrise 2015/16 erinnert. Der ÖRR war nicht mehr als eine Pressestelle der Bundesregierung. Die ÖRR-Programme verbreiteten eine Einheitsmeinung; Probleme wurden weitestgehend ausgeblendet bzw. abgetan.

Weiteres Beispiel: Wo waren denn im ÖRR die Kritiker des „Rußland-Gas-Kurses“ der CDU-SPD-Bundesregierungen, der sich als verhängnisvoller Irrweg herausgestellt hat? Wer hat denn im ÖRR die langjährigen Warnungen unserer Partner (USA, Polen, baltische Staaten u.a.) ernst genommen? Aus jüngster Zeit sei noch genannt, dass die Hamburger Besonderheiten des Cum-Ex-Skandals (Steuererlass von 45 Millionen Euro) den NDR – im Gegensatz zur ZEIT – nicht zu interessieren scheinen. Der viel gerühmte Rechercheverbund „NDR – WDR – Süddeutsche Zeitung“ hat offenbar anderes zu tun.

Diese Situation kann auf die Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft des ÖRR zurückgeführt werden. Herr di Lorenzo konstatiert zwar, dass es im ÖRR keine einzige profilierte konservative Stimme mehr gibt, nennt aber die – aus meiner Sicht – Hauptursache nicht: Welcher konservative Journalist heuert denn beim ÖRR an, wenn er sicher sein kann, dort einer erdrückenden rot-grünen Mehrheit gegenüberzustehen.

Dazu gehört ein hohes Maß an Zivilcourage und Kampfbereitschaft. Die Lage ist nicht anders als im Bereich der Hamburger Verwaltung. Wie ich aus vielen Gesprächen weiss, meiden konservative oder jedenfalls nicht SPD-affine Juristen diese Verwaltung, weil sie eine SPD-Hochburg ist. Wie wäre es denn mit einer ÖRR-Quote für konservative Bewerber? (Scherz).

In seiner gegenwärtigen Verfassung ist dieser ÖRR keinesfalls unverzichtbar. Vor allem aber werden die Informations- und Nachrichtensendungen aufgrund ihrer eindeutigen Tendenz dem Aufrag, alle gesellschaftlich relevanten Entwicklungen aufzuzeigen, nicht gerecht. Aber ich befürchte, dass die notwendigen tiefgreifenden Reformen wieder einmal mit dem Verweis auf die auch von Herrn di Lorenzo beschworene überragende Bedeutung des ÖRR hintertrieben werden. In meiner Berufstätigkeit ist mir schon vor Jahren eine tiefe Abneigung gerade des „nichtakademischen“ Teils der Bevölkerung gegen den ÖRR aufgefallen.

Diese Abneigung ist im Osten besonders ausgeprägt. Es hat mich immer wieder erstaunt, mit welcher Arroganz die Verantwortlichen und Mitarbeiter des ÖRR darüber hinweggegangen sind, obwohl sie doch auch von diesem Teil der Bevölkerung finanziert werden. Die Notwendigkeit, Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu zahlen, führt bei einkommensschwächeren Personen durchaus dazu, dass kein Geld für sonstige Medien, etwa für die Lokalzeitung, ausgegeben wird.

Auf die Verantwortung des Bundesverfassungsgerichts für die Situation des ÖRR gehe ich nicht ein; dies würde meine Zuschrift sprengen. Langer Rede kurzer Sinn: Herr di Lorenzo macht es sich viel zu einfach; er redet die Situation des ÖRR in gewohnter Weise schön. Devise: Weiter so! Während dessen sinkt die Akzeptanz des ÖRR immer mehr. Dass dies dort nicht weiter zu denken gibt, hängt mit den garantierten Milliarden aus den Rundfunkbeiträgen zusammen.

Dr. Thomas Heitz
https://blog.zeit.de/leserbriefe/2022/08/19/11-august-2022-33-ausgabe/
(Leserbrief Nr. 20)

Es besteht hiesigerseits Unsicherheit, ob ein öffentlich zugänglicher Leserbrief mit Angabe des Autors und Verlinkung der Quelle als Vollzitat wiedergegeben werden darf. Mögliche Reklamation durch den Autor bzw. Mitarbeiter von "Die Zeit" bitte per PM an mich bzw. einen der Moderatoren oder Admins.


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1. Hinweis: Der Leserbrief steht in gekürzter Form auch in der Printausgabe vom 25.8. - Die Kürzung ist nicht besonders geschickt. Insbesondere das Ding mit den beiden Säulen hat hier im Blogbeitrag mehr Pfeffer. Bei Bedarf könnte ich eine Art Kürzungsbericht erstellen.

2. Hinweis: Der 6. Senat, dem Herr Heitz angehörte, ist allerdings auch derjenige Senat, welcher in spektakulärer Weise Rundfunkklagen in massenhafter Form abgewiesen hat:

Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwG (06/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19171.0

Dunkel erinnere ich mich, dass der Name von Herrn Heitz im Zusammenhang mit einem Minderheitsvotum bei den seinerzeitigen Urteilen genannt wurde. Ohne Gewähr.

Ich bin etwas verwundert über die manchmal ins Flapsige reichende Offenherzigkeit des Blogbeitrags.  :laugh:


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Vor mir liegt jetzt die Printversion. Junge, Junge, die ZEIT-Redaktion hat hier schon geradezu tendenziös gekürzt. Wenn sonst auch teppichlange Leserbriefe gedruckt werden, hätte es der Blogbeitrag von Herrn Heitz aber dreimal verdient. 

Aber letztlich bleibt der längere Blogbeitrag länger im Web-Gedächtnis als der gedruckte Text, der eh bald ins Altpapier kommt.

Vielleicht gibt es technisch versierte Forumsteilnehmer, die den Blogbeitrag von Herrn Heitz digital zu sichern versuchen.


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Zitat von: Leserkommentar Dr. Thomas Heitz, Richter am BVerwG a.D. (bis Mai 2021) zu „Kind mit dem Bade“ von Giovanni di Lorenzo, ZEIT, 11.08.2022
[...] Nach meiner Einschätzung, gewonnen u.a. als Mitglied des für das Rundfunkrecht zuständigen Senats des Bundesverwaltungsgerichts (bis Mitte 2021) [...]

[...] Die Notwendigkeit, Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu zahlen, führt bei einkommensschwächeren Personen durchaus dazu, dass kein Geld für sonstige Medien, etwa für die Lokalzeitung, ausgegeben wird. [...]

Dr. Thomas Heitz
https://blog.zeit.de/leserbriefe/2022/08/19/11-august-2022-33-ausgabe/

Schön und gut - aber laut seinerzeitigem Urteil des BVerwG, an welchem Herr Dr. Thomas Heitz offensichtlich selbst mitgewirkt hat, sei diese "Beschränkung des Zugangs zu anderen Quellen" angeblich "hinzunehmen" [sic!], um den angeblich "unmittelbar durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Bestand des öffentlichrechtlichen Rundfunks und dessen Entwicklung zu gewährleisten" ::) siehe dazu u.a. unter
Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16./17. März?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18784.msg122616.html#msg122616
[...]
BVerwG 6 C 6.15 - Urteil vom 18.03.2016
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/180316U6C6.15.0.pdf
Rd.-Nr. 50
Zitat
10. Die Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungsinhaber nach §§ 2 ff. RBStV verstößt nicht gegen das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG). Da nahezu jeder Beitragspflichtige über eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verfügt, zielt die Rundfunkbeitragspflicht weder darauf ab noch ist sie wegen der Höhe des Beitrags objektiv geeignet, Interessenten von Informationen des öffentlichrechtlichen Rundfunks fernzuhalten. Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen [sic!], um den unmittelbar durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Bestand des öffentlichrechtlichen Rundfunks und dessen Entwicklung zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 39 ff.). Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fordert die Finanzierung des Rundfunkauftrags; dem dient die Rundfunkbeitragspflicht (vgl. unter 4.).
[...]

...sowie im Weiteren auch
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0


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[...]
BVerwG 6 C 6.15 - Urteil vom 18.03.2016
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/180316U6C6.15.0.pdf
Rd.-Nr. 50
Zitat
[...] um den unmittelbar durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Bestand des öffentlichrechtlichen Rundfunks und dessen Entwicklung zu gewährleisten [...]
[...]
In Artikel 5 Grundgesetz wird die Freiheit der Presse und des Rundfunks gewährleistet. Von einer öffentlich-rechtlichen Organisation des Rundfunks und einer Finanzierung durch Zwangsbeiträge steht dort nichts - genauso wie in den anderen Artikeln des Grundgesetzes. Wer in Artikel 5 GG einen öffentlichen-rechtlichewn Rundfunk hineininterpretiert, müsste auch eine öffentlich-rechtliche Presse verlangen.


Edit "Bürger": Ja - aber hier in diesem Thread ist nicht der geeignete Ort für eine - wiederholte - Vertiefung.
Obiger Querverweis sollte lediglich kurz die gefühlte Doppelzüngigkeit des Herrn Dr. Thomas Heitz, Richter am BVerwG a.D., verdeutlichen.
Es wäre schön, wenn Dr. Thomas Heitz, Richter am BVerwG a.D., die Erkenntnis der Einschränkung nicht nur in Leserbriefen kundtäte ::)
Inhaltliche Diskussionen siehe u.a. oben verlinkte Threads. Hier bitte nur noch zum Einstiegs-Thema. Danke.


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Wer kann helfen, die E-Mail-Adresse von Herrn Dr. Heitz zu ermitteln? Oder die Telefonnummer?
------------------------------------------------------------------
(Adressen und Tel. bitte nicht im öffentlichen Forum, sondern per PM. Die Erwartung ist gering - einfache Suche half bisher nicht, seinen aktuellen Wohnort zu  ermitteln.)

Suchhilfe:
------------------
https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Heitz
"Ende 1996 wechselte Heitz als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Dresden. Seit 2001 war er als Funktionsvorsitzender des 4. Senats Richter am Sächsischen Oberverwaltungsgericht. "
"Im März 2004 wählte ihn der Richterwahlausschuss zum Richter am Bundesverwaltungsgericht.[2] "

"Anfang 2015 wies das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts Heitz dem 6. Revisionssenat zu; auch dort war er stellvertretender Vorsitzender. Er war schwerpunktmäßig mit Verfahren aus den Bereichen des Schul-, Hochschul- und Prüfungsrechts, des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Rundfunkrechts und des Religionsverfassungsrechts (Staatskirchenrecht) befasst."

Im Ruhestand ab Juni 2021:
https://www.bverwg.de/de/pm/2021/38


Das in eigener Meinung (Meinungsfreiheit!)
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an rund 50 Stellen rechtsfehlerhafte Standard-Urteil des Bundesverwatlungsegerichts 2016...2018 beruhte auf:
- Berichterstatter Neumann, in den Ruhestand gewechselt wohl Ende 2017, das unerträgliche Standard-Urteil dann aber wohl noch einige Monate weiter verwendet.

Es stimmt, das Urteil 2016 vom Anfang der Serie
------------------------------------------------------
https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/180316U6C6.15.0.pdf
Herr Neumann ist Linksunterzeichner
und es weist in der Tat Herrn Dr. Heitz als Mitunterzeichner aus.
Aber er war nicht "schuldig". Bei Bagatellen wie "Rundfunkabgabe 200 Euro pro Jahr" pflegen Richter kein Sondervotum zu machen, sondern vertiefen sich nicht und vertrauen auf den "Berichterstatter-Kollegen".

Der aber vertraute auf ARD-Juristen, siehe im Urteil die Zitate von "Schneider-Gall", richtig, das sind BR-Juristen. Leider greifen bei obersten Gerichten nicht die Auskunftsrechte der Bürger. Ein etwaiger Verdacht, der Standardtext sei von ARD-Juristen vorgetextet worden, kann also weder belegt noch widerlegt werden.


Das bahnbrechende Urteil zu Gunsten der Geringverdiener
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verdanken wir wohl mit Dr. Heitz als Berichterstatter: Er erscheint als Links-Unterzeichner: 
https://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/301019U6C10.18.0.pdf

 @pjotre hatte beim Bundesverwaltungsgericht angerufen, wer der Bericherstatter sei. Die Auskunft lautete, dass er leine Auskunft erhalten könne, da er nicht Verfahrensbeteiligter sei.


Es wäre schön, Herrn Dr. Heitz kontaktieren zu können.
---------------------------------------------------------------
Das habe ich hier, etwas OFF TOPIC, angefügt, weil hier im Thread alle Vorinfo darüber ist. @Bürger hat zu Recht vorgeschlagen, in diesem Thread nicht in Diskussionen über diese Entscheide einzutreten. Dem sei entsprochen. Wenn überhaupt Diskussion, dann sind dafür die alten Threads überreichlich verfügbar zum Ankoppeln.



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Aus verschiedenen Gründen gewinnt Dr. Heitz zunehmend Kontaktier-Bedeutung.
Es ist trotz nochmaliger Bemühung nicht gelungen, ihn zu finden. Das müsste eigentlich Raum Dresden...Leipzig sein.

Hier also Wiederholung der Frage, ob jemand helfen kann.
Und wiederum, Personendaten setzen wir nicht ins Forum, das müsste per PM gehen.


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Person A möge einen Brief an die Geschäftsstelle des BVerwG schreiben mit der Bitte um Weiterleitung an Herrn Heitz.

Im Brief steht eine Bitte von A an Herrn Heitz, sich bei A, die ihre Klaradresse  angegeben hat, rückzumelden. Günstig wäre, dass Person A von sich aus mit gebotener Ausführlichkeit im selben Schreiben(!) erstens sich selbst erklärt mit möglicherweise vorhandenen Referenzen bei Dritten und zweitens, was sie denn von Herrn Heitz wissen möchte. Zu empfehlen ist, sich ausdrücklich auf den Leserbrief zu beziehen.

Keinesfalls tun: einen Brief "an Herrn Heitz persönlich" im Brief einkuvertieren, um vermeintlich eine Art Briefgeheimnis vor der Geschäftsstelle des BVerwG zu wahren.

Es muss alles offen und transparent sein.

Zu rechnen ist damit, dass die Geschäftsstelle den Brief zurücksendet oder zurückschreibt, dass Herr Heitz keine Kontaktaufnahme wünscht.

Good luck.

Edit: Man könnte auch die Zeit-Redaktion um nämliche Weiterleitung bitten.


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Danke, @ope23 , für die Ratschläge.
Aber darum genau geht es, man sollte nicht 2 Stunden in sorgfältig zu textende  Bemühungen dieser Art investieren, wenn die Erfolgsaussicht vom Ermessen anderer abhängt, Das klappt erfahrungsgemäß nicht.
Entweder man findet die Adresse wirklich per Google usw. oder durch Ideen anderer hier, oder man wartet, bis sie irgendwann "über den Weg läuft".


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Entweder man findet die Adresse wirklich per Google usw. oder durch Ideen anderer hier, oder man wartet, bis sie irgendwann "über den Weg läuft".
Ist auch realistischer, denn jedem anderen Begehr könnte die DSGVO im Wege stehen.


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Keine Unterstützung für
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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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pjotre, wenn Du mit "Ermessen anderer" die Geschäftsstelle meinst, kannst Du unbesorgt davon ausgehen, dass die Geschäftsstelle mindestens beim gewünschten Empfänger rückfragt.

Die Geschäftsstelle wird sich hüten, einfach kraft eigener Wassersuppe eine Kommunikation zu unterbinden. Es sei denn, der Empfänger hat pauschal verfügt, dass keinerlei Post an ihn durchgestellt werden solle.

Wenn Du andererseits an eine private Mailadresse oder private Postadresse des Empfängers kommst, kann der Empfänger dies schon als Beunruhigung empfinden, gerade auch als Richter a.D. Irgendwo muss der Datenschutz mal überwunden worden sein (wie pinguin andeutet), um eine Privatadresse ausfindig zu machen. Ich will nicht gleich von Stalking schreiben, aber komisch fühlt sich das schon an.

Ich verstehe Dein Rumzögern nicht. Du willst doch was von ihm. Und wieviel sind 2 Stunden? Nichts.

Deine Erfahrungen kenne ich selbst auch so. In ganz anderen Zusammenhängen habe ich derartige indirekte Kontaktaufnahmen selbst versucht, und nochmal woanders war ich selbst auf der instutionellen Seite, also um für eine private Anfrage einen Kontakt herzustellen.

Innerhalb der Institution wird eine riesige Mailaktion gemacht, um das (ehemalige) Sekretariat des Empfängers zu orten. Selbst schon 2-3mal so erlebt. Sogar ich wurde mal intern gesucht, weil es meinen eher seltenen Nachnamen lustigerweise zweimal gab und ich damals aber kein eigenes Büro hatte.


Aus all dies heraus darf ich versichern, dass, wenn keine Reaktion erfolgt, die Nicht-Reaktion durch den Empfänger gewollt war. Der Intermediär wird nichts damit zu tun gehabt haben.


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Wenn @ope23 die  Zeit dafür hat, dann nur ran!
 @pjotre hat sie nicht.


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Also das Einfachste ist vermutlich die Zeitung zu fragen, ob man ihm auch "privat" auf den Leserbrief antworten kann (also ohne, dass es veröffentlicht wird).
Vielleicht hat er dort eine Antwortadresse hinterlassen.

Auch ein Schuss ins Blaue ist vielleicht einen Versuch wert:
vorname.nachname@bverwg.bund.de ? Allerdings solltest Du vorher Deinen Text haben. ;)
Grundsätzlich ist das nicht falsch, wie man hier sehen kann:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMST16/3063
Aber vielleicht ist das Postfach nicht mehr aktiv...


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Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Vorschlag: Die Suchfrage nicht mehr hier erörtern.
Ermitteln von E-Mail-Adressen ist Routine, dauert gewöhnlich unterhalb von 2 bis 10 Minuten.

Falls zu kompliziert, dann gilt abstrakt formuliert:
- so übersteigt im statistischen Mittel die Sucharbeitszeit
- den statistischen Mittelwert des Nutzens. 

Volkstümlich vormuliert:
Wer sich in Nebenkram verzettelt, kommt nicht zum eigentlichen Ziel.
Ziel der Arbeit ist nicht, E-Mail-Adressen zu ermitteln, sondern ist, die Agonie von ARD, ZDF usw. zu beschleunigen.


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Ziel der Arbeit ist nicht, E-Mail-Adressen zu ermitteln, sondern ist, die Agonie von ARD, ZDF usw. zu beschleunigen.
Hilft es dann nicht, sich auf den Aspekt des Datenschutzes zu konzentrieren? Denn überall dort, wo personen-bezogene Daten verarbeitet werden, ist das Unionsgrundrecht und damit auch sein Art 11 zur Informations- und Meinungsfreiheit mit seiner Bestimmung des "without interference by public authority" unmittelbar bindend einzuhalten; die Entscheidungen des BVerfG und des EuGH sind doch nun schon lange im Forum verfügbar.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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