Also die Pressemeldung überhäufen sich ja hier im Forum...aber die Idee, die Sachlage nun zu eigenen Gunsten zu nutzen, kommt meines Erachtens etwas zu kurz. Daher hier nochmal ein Gedankengang, mit einem pragmatischen und nicht zu komplizierten Ansatz:
- Der RBStV gilt für jeden Wohnungsinhaber
- Im §1 heißt es:
"Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Sinne von § 34 Abs. 1 des Medienstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 112 des Medienstaatsvertrages."
- Unter eine "funktionsgerechte Finanzausstattung" fallen definitiv nicht die Dinge, welche Frau Schlesinger Vorgeworfen werden (Dienstwagen-Affäre, Boni Zahlungen, Luxus Dinner, usw.)
- Im §10 des RBStV heißt es:
"(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungsund Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
- Der "Missbrauch" von Beitragsgeldern stellt aus meiner Sicht keine rechtliche Grundlage mehr da.
- Auch wenn es hauptsächlich um den RBB geht, so hatte Frau Schlesinger auch den ARD-Vorsitz inne. Dadurch könnte man auch hier eine Begründung finden, dass jeder Beitragszahler in jedem Bundesland betroffen ist. Zudem gibt es noch den Finanzausgleich der Rundfunkanstalten untereinander.
- Geld zurückfordern und zusätzlich eine Befreiung beantragen.