Ist der Link richtig? Ich bekomme nur etwas zur Verwendung von Schrägstrichen vor Firmennamen.
Ja, der Link ist richtig, und darin die zitierte Rn. 7.
Diese Schrägstriche am Anfang oder wo auch immer im Namen werden üblicherweise nicht mit ausgesprochen und können deswegen, weil sie nicht mit gesprochen werden, zu einer fehlerhaften Wiedergabe des Namens führen und damit zur Unzulässigkeit eines/des Rechtsmittels; bei der Namenswiedergabe darf es
keine Verwechslungsmöglichkeit geben.
Edit "Bürger" @alle: Bitte das Thema nur noch mit konkreten Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" behandeln. Danke.
Wir können hier nicht allgemeine Verfahrenshinweise vertiefen - und Probleme bei der Bezeichnung der "Rechtsmittelführer" sind bislang nicht bekannt.
Eher schon könnten in Sachen "Rundfunkbeitrag" Fragen aufkommen bzgl. der korrekten Bezeichnung des "Beklagten" nach VwGO und dessen "Behörde".
Das wiederum wäre in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu vertiefen. Danke.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;