"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
pjotre:
@pjotre wurde angesprochen durch @Mork vom Ork, meldet sich also.
Ja, dass wir das noch miteinander erleben dürfen. Die Hälfte der Schlacht ist gewonnen nach einem halben Jahrzehnt des nicht-öffentlichen Schlachtgetümmels.
@Mork vom Ork hat Insider-Info über das Waffenarsenal in der Rückhand.
Seit Januar 2017 - erste Schriftsatzanleitung hier im Form von @pjotre - sind mindestens 2000 Arbeitsstunden eines Lebens gegen dies Unrecht gegenüber den finanziell Schwächsten und überwiegend juristisch Wehrlosesten im Land hier verbrannt worden. Ein gegenseitiges Zermürbungsgefecht war es und das Nichtaufgeben hat gesiegt.
Etwas mehr Insider-Info / BVerfG:
Dem Entscheid vom 19. Januar 2022 ging ein interner Vorgang des 10. Januar voraus. Mehr soll öffentlich nicht berichtet werden.
4 Millionen Geringverdiener-Haushalte sind nun befreit vom Dauerunrecht. Fast 10 Prozent der Einnahmen fallen weg. Das bisherige System ist so nun nicht mehr haltbar.
Nun kann jeder betroffene Geringverdiener-Haushalt 2000 Euro Rückzahlung fordern, da von hier seit Anfang 2017 alle 9 Intendanten der ARD-Landesanstalten und alle 16 Landesreigierung beweiskräftig und mehrfach in Verzug gesetzt wurden. Folgewrikung: Kein Einsetzen von Verjährung. Die Rückzahlsumme ist rund ein Jahresumsatz der Sender - eine gewaltige Summe - sie entspricht rund einem Drittel der jährlichen Steuereinnahmen eines Bundeslands wie Berlin. Diesen Schock kann das System finanziell nicht ungeschoren absorbieren.
Die andere Hälfte der Schlacht, die für die Nichtzuschauer, läuft auf Hochtouren
durch die gerade in diesen Tagen einsetzende Neuverstärkung der bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden. Dieser erste Erfolg gegen die Häfte der 10 Jahre Justizskandal ist natürlich eine gewaltige streitstrategische Hilfe für das weitere Schlachtgetümmel. Dieser Teil der strategischen gegenseitigen Zermürbungs-Daueraktion ist seit Anfang 2016 anhängig.
Die Erweiterung - gegen Zensur und Staats-Internet -
ist hierbei einbezogen und noch viel wichtiger. Es begann 2016...2017 gegen funk.net und ist seit Frühjahr 2021 die vermutlich erste bundesweite Großauseinandersetzung mit Landesverfassungsbeschwerden durch jeweilige 'Landesbürger".
Die neue Streitfront seit Impfpflicht-Androhung Dezember 2021 sei nur angemerkt - ist nicht Forums-Thema - :
Richtigrechnen der offiziellen Statistik als Gutachten mit Grafiken usw. für alle, die in Sachen Corona Rechtsärger ausstreiten wollen. Dies solte nicht ins Forum getragen werden. Wer gegen Corona-Rechtsärger Hilfe benötigt oder aktiv durch Verfassungsbeschwerden usw. mitstreiten will, bitte per PM und bitte gleich die E-Mail-Adresse einfügen. Das tun immer nur wenige. Also bis zu diesem PM-Vorschlag, glaube ich, sollte es forums-kompatibel sein, es anzumerken. Denn letztlich hängt alles zusammen. Es geht um den Schutz der Grundrechte gegen Gefahr von Systemwandel.
Kurt:
--- Zitat von: pjotre am 04. März 2022, 11:22 ---4 Millionen Geringverdiener-Haushalte sind nun befreit vom Dauerunrecht. Fast 10 Prozent der Einnahmen fallen weg. Das bisherige System ist so nun nicht mehr haltbar.
Nun kann jeder betroffene Geringverdiener-Haushalt 2000 Euro Rückzahlung fordern, da von hier seit Anfang 2017 alle 9 Intendanten der ARD-Landesanstalten und alle 16 Landesreigierung beweiskräftig und mehrfach in Verzug gesetzt wurden. Folgewrikung: Kein Einsetzen von Verjährung. Die Rückzahlsumme ist rund ein Jahresumsatz der Sender - eine gewaltige Summe - sie entspricht rund einem Drittel der jährlichen Steuereinnahmen eines Bundeslands wie Berlin. Diesen Schock kann das System finanziell nicht ungeschoren absorbieren.
--- Ende Zitat ---
Vielleicht täte es gut, wenn man da mal "den Ball etwas flach hält"!?
Bitte in Ruhe lesen:
Rn. 27
--- Zitat ---Denn die maßgebliche (Verfassungsgerichts-)Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 GG und der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als Härtefall (vgl. BVerfGK 19, 181 <184 ff.>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a. -, Rn. 14 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10.18 -, Leitsatz 3, Rn. 22 ff.) gilt unabhängig davon, ob ein Betroffener dem Grunde nach einer der in § 4 Abs. 1 RBStV katalogisierten Bedürftigkeitsgruppen unterfällt, aber deren Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt, oder aber einer Personengruppe angehört, deren Bedürftigkeit der Rundfunkgesetzgeber in § 4 Abs. 1 RBStV von vornherein nicht erfasst hat. Maßgeblich ist allein, dass ein Betroffener nur über ein den sozialrechtlichen Regelsätzen entsprechendes oder sie unterschreitendes Einkommen verfügt und nicht auf Vermögen zurückgreifen kann. Ob das der Fall ist, ist im Rahmen der eröffneten Härtefallprüfung von der Rundfunkanstalt festzustellen.
--- Ende Zitat ---
Gruß
Kurt
pinguin:
@Kurt
Welcher tatsächliche Geringverdiener, (wobei damit alle erfasst sind, egal, ob Student*in, Rentner*in, etc), hat verwertbares Vermögen?
Der allgemeine wie spezielle Pfändungsschutz besteht daneben nämlich trotzdem.
Darüberhinaus ist das Ziel, dass jedweder Zwang wegfällt, denn nur "ohne Zwang" entspricht im Binnenmarkt der Union den Vorgaben der Union.
Kurt:
--- Zitat von: pinguin am 04. März 2022, 15:55 ---Welcher tatsächliche Geringverdiener, (wobei damit alle erfasst sind, egal, ob Student*in, Rentner*in, etc), hat verwertbares Vermögen? [..]
--- Ende Zitat ---
Das brauchen wir nicht ernsthaft >hier< zu erörtern? :o
Die Antwort findet sich auch in Rn. 27
--- Zitat ---Ob das der Fall ist, ist im Rahmen der eröffneten Härtefallprüfung von der Rundfunkanstalt festzustellen.
--- Ende Zitat ---
(Wie auch immer das in der Praxis ablaufen soll...)
Diese bildzeitungshafte "Schlagzeile": "4 Millionen Geringverdiener-Haushalte sind nun befreit vom Dauerunrecht. Fast 10 Prozent der Einnahmen fallen weg. Das bisherige System ist so nun nicht mehr haltbar." ist fehl am Platz.
Gruß
Kurt
pinguin:
--- Zitat von: Kurt am 04. März 2022, 18:21 ---Das brauchen wir nicht ernsthaft >hier< zu erörtern? :o
--- Ende Zitat ---
Ob es >hier< zu erörtern ist, kann von >hier< kaum jemand wissen; letztlich ist es aber unstreitig auch Teil der Diskussionen a la "pars pro toto", die >hier< geführt werden?
Die Länder werden sich in jedem Fall die Frage zu stellen haben, wie dieser BVerfG-Entscheid konkret in der Praxis zu realisieren ist, und das auch mit Blick auf den Unionsrahmen, denn es besteht die aktuelle Aussage der Kommission, daß ein Mitgliedsland, in dem die Bürger*innen diskriminiert werden, kein Rechtsstaat ist.
Nachzulesen hier:
Leitlinien für die Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union
https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/about_the_european_commission/eu_budget/c_2022_1382_3_de_act_part1_v1.pdf
--- Zitat ---12. Was die Grundrechte anbelangt, hat der Gerichtshof klargestellt, dass mit diesbezüglichen Bezugnahmen nur der Zweck verfolgt werde, die Erfordernisse des Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes zu veranschaulichen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist dagegen eigenständiger Bestandteil der Definition von Rechtsstaatlichkeit: Klarerweise könne ein Mitgliedstaat, dessen Gesellschaft durch Diskriminierung gekennzeichnet ist, nicht als Wahrer des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit im Sinne dieses gemeinsamen Wertes gelten.
--- Ende Zitat ---
Die Länder müssen sich also mit dem BVerfG-Entscheid befassen und diesem ohne Ungleichbehandlung/Diskriminierung der Bürger*innen die korrekte Geltung verschaffen, da sie sonst dem Mitgliedsland Deutschland den Status "Unrechtsstaat" aufdrücken.
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