24000,-€/17,50 €/Monat ~ 114 Jahre
24000,-€/17,86 €/Monat ~ 109 Jahre
Vorausleistung, bedeutet wohl diese Kosten soll der Betroffene mit leisten. Die Regeln der Beitreibung -Stichwort- oder Vollstreckung der Kosten der Vollstreckung sind gewöhnlich davon Betroffenen nicht so unmittelbar bekannt.
Es wäre wohl sinnvoll die Bürger und nicht nur die davon betroffenen Personen aufzuklären.
Zu klären wird wohl sein, ob der Betroffene für eine nicht erfolgreiche staatliche Maßnahme zu den Kosten herangezogen werden kann?
Da, dass mit der staatlichen Vollstreckung im ersten Fall bereits so zielsicher funktioniert hat, dass der Kostenberg größer wird, was soll also der nächste Versuch bringen?
Die Kosten trägt am Ende wer? Die Summe der Rundfunk Teilnehmer, welche mehr Programm haben wollen?
Prima, es wäre gut daran festzustellen, dass nicht der Steuerzahler oder der Betroffene diese Kosten trägt.
Warum nicht der Betroffene, ist klar oder? Da ist ja laut eigener Aussage "nichts" zu holen und gegebenenfalls sitzt er auch bei dem nächsten Versuch in 2 Jahren eine Zeit ab ohne das sich etwas am Vorgang ändert.
Warum nicht der Steuerzahler? Ist auch klar, der hat mit dem Fall nichts zu tun, denn die Maßnahmen wurden nur im Auftrag von einer dafür verantwortlichen Stelle ausgeführt.
Mit Sicherheit gibt es auch einen § um Schaden zu minimieren.
Hier wurde völlig bewusst ein Ereignis zugelassen, dass einen Vermögenschanden aufzeigt.
Es vermag ein geneigter Bürger nicht zu verstehen, welches Unvermögen bei den Personen vorliegen muss, welche für die Handlungsschritte sich verantwortlich zeigen. Insbesondere nicht mit dem Hinblick auf, eine Erklärung, dass sei die gesetzliche vorgesehene Folge. Gewöhnlich sollte der eigene Verstand bemüht werden und Gesetze hinterfragt, wenn diese aus einer Zeit stammen, welche nicht die heutige ist. Der staatliche Maßnahmen Katalog gehört wohl vollständig auf den Prüfstand, wenn dieser zulässt, dass die staatlich auferlegten "Schulden" steigen, wenn diese zu 100% abgelehnt werden, denn bereits da beginnt das Problem. Dieses bleibt nicht auf den Rundfunk begrenzt.