Archiv > Pressemeldungen August 2021
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an
Knax:
--- Zitat von: mistersh am 05. August 2021, 10:14 ---Da muss ich mir doch glatt die Frage stellen, warum unsere Landesregierungen überhaupt noch irgendwas abstimmen müssen.
Ein Nein hat ja scheinbar sowieso keine Gültigkeit. Zumal es hier ja um kein Nein ging, sondern um keine Vorlage ans Parlament.
Wie also kann bitte so ein Urteil zu stande kommen?
--- Ende Zitat ---
Zu verstehen gibt es da nichts. Das Bundesverfassungsgericht ist ein reines Witz-Gericht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dort sakrosankt. Punkt.
ope23:
Die spinnen.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Landtage entmachtet.
Mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG wird die parlamentarische Demokratie ausgehebelt.
Das neue Buzzword des BVerfG heißt Handlungspflicht.
Eine Handlungspflicht für Abgeordnete, einem Staatsvertrag zuzustimmen?
Die KEF steht über den Landtagen. (Absatz II 2 lesen! Das ist der absolute Hammer!)
Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk steht über dem Grundgesetz.
Wir sind auf dem Weg zu einer Senderdiktatur.
Ich habe schon vor Jahren davor gewarnt.
Perfide, als Startdatum für den erhöhten Beitrag ausgerechnet den 20. Juli zu nehmen.
Joel999:
Es ist ja noch erlaubt, seine eigene Meinung darzulegen.
Ich verstehe dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht. Es ist mir schleierhaft, dass sämtliche Anträge der öffentlich-rechtlichen letzendlich durchgewunken werden.
Nun haben die öffentlich-Rechtlichen freie Hand, und können Gebühren erheben wie Sie möchten. Die Länderparlamente müssen nicht mehr gefragt werden. Unfassbar.
Ich schätze ansonsten das Bundesverfassungsgericht aber hier kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Schon allein dieser Beitrag ist verfassungswidrig. Auch die Durchsetzung, bist zur Justizvollzugsanstalt, ist nicht verhältnismäßig.
Frühlingserwachen:
BILD 5.8.2021
Rundfunk-Hammer!
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben. Die Rundfunkerhöhungs-Blockade durch Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig – der monatliche Beitrag wird nun um 86 Cent erhöht.
--- Zitat ---Das Urteil sorgte bereits kurz nach der Verkündung für deutliche Kritik. Warum die Landesparlamente überhaupt gefragt würden, wenn ohnehin nur ein „Ja“ akzeptiert werde, kommentierte zum Beispiel FDP-Politiker Markus Faber (37).
--- Ende Zitat ---
https://www.bild.de/politik/2021/politik/rundfunkbeitrag-bundesfassungsgericht-hebt-gebuehr-auf-18-36-euro-an-77292670.bild.html
NTV 5.8.2021
Veto war verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag um 86 Cent an
https://www.n-tv.de/politik/Rundfunkbeitrag-um-86-Cent-erhoben-article22724456.html
ope23:
heise.de
Bundesverfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag
https://www.heise.de/news/Bundesverfassungsgericht-erhoeht-Rundfunkbeitrag-6155864.html
Markante Überschrift eines Leserkommentars (05.08.2021 11:18):
"Mit anderen Worten: Der ÖRR wurde zum Organ mit Verfassungsrang erhoben"
Viele pro-örr-Kommentare scheinen von Bewohnern der Lepra-Stationen(1) der LRA zu kommen. Der Beschluss ist keine drei Stunden alt...
(1) Lepra-Stationen: An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg165424.html#msg165424
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln