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Autor Thema: OVG-Entscheid NRW: Geringverdiener hat "Aussicht", also PKH-Anspruch  (Gelesen 1605 mal)

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http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2021/2_E_214_21_Beschluss_20210630.html

Leider ist das OVG auch hier dem Irrtum erlegen, es bestünde dafür Bescheidpflicht.

Immerhin ist da beweiskräftig, dass im Fall des Erfüllens der Bescheidpflicht der WDR dennoch abgelehnt hat.
"Was kümmert uns die Rechtslage, wir ARD-Juristen sind die Herren des Rechts"?

Die gelungene Fehlleitung der Rechtsprechung ist ein Justiz- und Politikskandal des Missstands der Textbaustein-Justiz. Da ist es schon Lichtblick, wenn auch nur ein Millimeter mehr Rechtsstaat durchgesetzt werden konnte.
Das sind dann die Entscheide, die in den Textbausteinen nirgends auftauchen dürften. Fakten, die nirgends berichtet werden, werden ihrer Existenz beraubt. Das hat seit 2013 bis heute gekappt.

Vielleicht nicht mehr lange. Die Landesverfassungsbeschwerden gegen diesen anti-rechtsstaatlichen Skandal sind in richterlicher Bearbeitung.
Mitmach-Bereite: Bitte per PM.
(nur geeignet für die, die ihren eigenen Streite führten und dies im Forum erkennbar machen - wer bisher passiv blieb, wird auch nie eine Verfassungsbeschwerde-Arbeit leisten wollen)


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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Bezüglich der ewigen Falschbehauptung, es bestünde eine sogenannte "Bescheidpflicht",
hier für alle einmal als Diskussionsvorschlag ein möglicher Antrag:
Diskussionsvorschlag:  Alle Geringverdiener könnten jederzeit einen Rückzahlanspruch für alle seit 2013 beantragte Rundfunkabgabe beantragen, sofern sie in verantwortlicher Eigenüberlegung meinen, wie folgt schreiben zu wollen.
Und dann gegebenenfalls bei der Landesregierung den Antrag stellen, wie am Ende der Textidee angegeben.

Zitat
An Herrn Intendanten Bourreau-Henker,
- persönliches Büro -
Rechtsbiegstr. 88
123456 Willkürstadt

Betrfft: Beitragsnr. ...............................

Hiermit wird beantragt, alles mir gegenüber seit 2013 erfolgte Inkasso zurückzuzahlen, weil Falschinkasso. - Begründung. 

a) Die Unantastbarkeit des Existenzminimums ist der mit-wichtigste Ausfluss des Artikel 1 Grundgesetz "Menschenwürde", sinngemäß verankert in der EU-Charta und in der Europäischen Menschenrechtskonvention, ebenso in den Landesverfassungen aller Bundesländer.

b) Die richterliche Anwendungspflicht ist klargestellt durch BVerfG 1 BvR 665/10 (und einige andere höchstrichterliche Entscheide).

d) Eine "Bescheidpflicht" steht nirgends im Gesetz. Weder ARD-Juristen noch Beck'sche Rundfunkrechtliche Kommentare noch VG-Richter sind berechtigt, derartiges zu erfinden. Es wäre eine Einschränkung des Grundrechtes des Art. 1 GG. Solch eine Beschränkung geht nur durch Gesetz, besagt Artikel 19 Grundgesetz. Richterrecht kann nicht gebildet werden, sofern wie hier ein Gesetzesvorbehalt vorliegt.

e) Ein solches Gesetz gibt es nicht. Art. 4 Abs. 6 Satz 1 Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag bekundet keinerlei Bescheidpflicht. Wer es als Jurist anders behauptet, hat er seinen Beruf verfehlt? Das Begreifen von Logik und Sprache und Begrifflichkeit gehört zu den Kernkompetenzen der Juristenausbildung.

f) Die inkassobefugten ARD-Anstalten sind verpflichtet, alle Bürger zum Befreiungsantrag einzuladen, sofern sie Geringverdiener sind. Die objektive Rechtsinformation ist öffentlich-rechtliche Pflicht als Gegengewicht zur Berechtigung der Selbsttitulierung. Wer dieser Objektiv-Pflicht der Informationserteilung nicht entspricht, dem müsste das Recht zur Selbsttitulierung abgesprochen werden.

g) Sofernt ARD-Juristen und Mitarbeiter dir angebliche "Bescheidpflicht"  in ihre Entscheide an Bürger hineinschreiben, so kommt gewöhnlich nach dem Textende die Rechtsmittelbelehung mit Auslösung von Klagepflicht. Dieser Rechtslage-Verfälschung zielt also auf die Richter ab. Da diese meinen, ihren thematisch spezialisierten Jura-Kollegen vom öffentlichen Recht vertrauen zu dürfen, stellt sich die Frage der Anstiftung zu einer (nur) "objektiv" erfolgenden Rechtsbeugung seitens der getäuschten Richter.
Dies würde als Echokammer funktionieren: Je mehr derartige Fehlurteile, desto weniger würden andere Richter versuchen oder wagen, die wahre Rechtslage zu erarbeiten und durchzusetzen.

h) Ein derartiger Entscheid einer ARD-Anstalt ist durch offenkundigen und geplanten und generalisiert verübten Verstoß gegen geltendes Recht als Scheinentscheid einzustufen. Er ist infolgedessen als nichtig anzusehen. Der Bürger betont schon mit dem Antrag auf Rückzahlung, dass er eine auf diese Weise ihm angelastete Klagepflicht als nichtig ansieht.
Es wäre eine Doppelbelastung: Zunächst wird der Bürger mit der Falschbearbeitung abgestraft und obendrein soll er auch noch abgestraft werden, gegen dieses systematisch geplante Unrecht prozessieren zu müssen.

i) Der Bürger beantragt deshalb, über seinen Rückzahlantrag zu entscheiden, aber ohne Rechtsbelehrung und also ohne Klagepflicht. Wer als Bürger ein eindeutig geltendes Recht einfordert, dem kann eine übermächtige öffentlich-rechtliche Stelle dies verweigern. Dann aber wird das Erlöschen der Vollstreckbarkeit eine Pflicht der Landesregierung:
Da die Landesregierungen nur Rechtsaufsicht haben, nicht (anordnende) Sachaufsicht, können sie nur über diesen Umweg das Falschinkasso unterbinden.

j) Sollte also dieser Befreiungsantrag mit den üblichen verkehrten Textbausteinen "abgewimmelt" werden, so beabsichtigt der Bürger, bei der zuständigen Landesregierung zu beantragen, für diese ARD-Landesanstalt in diesem Bundesland die Amtshilfe für Vollstreckungen generell zu untersagen. Sodann könnten alle Geringverdiener das geltende Recht zur Anwendung bringen, indem sie einfach ihre Zahlungen einstellen. 

So also der Diskussionsvorschlag. In einem Forum kann keine Empfehlung erfolgen, irgend etwas zu tun. Es kann aber die Diskussion vorgeschlagen werden, ob es legitim erscheint.

Für ein Forum gilt: Was jemand macht oder nicht macht aus vorgetragenen Erwägungen, ist eigenverantwortlicher Entscheid. Man kann also weder zuraten noch abraten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2021, 19:30 von pjotre«
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Der vorstehende Vorschlag ist natürlich besonders aussichtsreich, das Beitragskonto stillzulegen. wenn an den Intendanten zugleich die 200 (oder sogar mit 880 Seiten Anlagen) einer Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Bei 5 Aktenordnern an den Intendanten ist es unübersehbar und Aufmerksamkeit ist garantiert. Nur muss man dann die Verfassungsbeschwerde auch machen. Das geht nun fast einfachissimo:
___________________________________________________
 
Das Imperium "ARD, ZDF etc." währt ewig und darf alles?  Nun aber gibt es Wachhunde und wir bellen nicht nur und wir wollen nicht nur spielen, sondern wir beißen: Nun Showdown / High Noon der Bürger gegen die Beschädiger des Rechtsstaats seit 2013 und auch früher: 

Wer mit beißen will gegen das Imperium statt nur zu diskutieren:
ja, das ist möglich bei der nun bereits umfassendsten Verfassungsbeschwerde-Aktion der Bürger seit Bestehen von "ARD, ZDF etc." (Rund 1000 Schriftsatz-Seiten, nun bereits anhängig bei den meisten Landesverfassungsgerichten in Deutschland)

In der neuesten Fassung geht es seit Juli 2021 auch in Bundesländern ohne Landesverfassungsgericht durch eine Sonderform von Landtags-Petitionen. (Bundesländer HB HH NI RP SH SL)

Liebe Mit-Wadenbeißer und Kampfgeschwister:
Bitte Mitteilung per PM (nur E-Mail-Adresse ist nötig, keine sonstigen Daten werden erfragt, jeder reicht ja selber ein) - Näheres:

Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35216.0
Mitmachen kann jeder, dessen Beiträge im Forum etwas eigene Streiterfahrung und etwas Einblick belegen. 
Besonders wichtig wären aktuell noch weitere Beschwerdeführer für Baden-Württemberg, Sachsen und es ist leider überhaupt keiner bisher für Sachsen-Anhalt.
 
3 Premieren
a) Vermutlich erstmals bundesweite Landesverfassungsbeschwerden: Populärer Widerstand.
b) Erstmals ist der vielschichtige EU-Rechtsrahmen erfasst für Medienrechte, Bürgerrechte.
c) Erstmals wird statistisch + rechtswissenschaftlich untermauert belegt: 

Befreiungs- + Rückzahl-Rechtsanspruch für Nichtzuschauer, Geringverdiener, Betriebsstätten. Alle Mitunterzeichner der Beschwerden gewinnen Aussicht, im Erfolgsfall die Rückzahlung zugebilligt zu erhalten. Das kann jeder sofort nach Einreichung bei "Intendant*innen" beantragen: Pausieren für alles bis zum Endentscheid (voraussichtlich EuGH etwa 2025).

Wir haben gemeinsam ein dickes Brett gebohrt. 
Ist nun Arbeit für 1000 Juristen? (ARD, ZDF, Gerichte, Staats-/Senatskanzleien, Landesparlament-Ausschüsse) ... Niemand weiß, wie das ausgehen wird. Spannend und jedermann mit ein wenig Streiterfahrung kann diese Spannung ins eigene Haus holen, Gewinnspiel mit Spannung haushoch oberhalb Lotto, EM etc., weil es auf jeden Fall viel ändern wird und die Frage ist nur, wie viel. Jedermann kann mitmachen durch eigene Einreichung. - Bereitschaft bitte per PM. Nur die E-Mail-Adresse ist hierbei nötig; denn die Beschwerde reicht jeder ja selber sein


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Zitat
d) Eine "Bescheidpflicht" steht nirgends im Gesetz. Weder ARD-Juristen noch Beck'sche Rundfunkrechtliche Kommentare noch VG-Richter sind berechtigt, derartiges zu erfinden. Es wäre eine Einschränkung des Grundrechtes des Art. 1 GG. Solch eine Beschränkung geht nur durch Gesetz, besagt Artikel 19 Grundgesetz. Richterrecht kann nicht gebildet werden, sofern wie hier ein Gesetzesvorbehalt vorliegt.
Hier liegt ein kleiner, aber nicht unbedeutender Fehler. Artikel 1 Abs. 1 GG - die Menschenwürde - ist kein eigenständiges Grundrecht. Daher kann sie auch nicht eingeschränkt, jedoch kann sie verletzt werden, was durch einen Eingriff in das Existenzminimum zweifellos geschieht.


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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Danke, @Spark , Art. 1 Abs. 1 Menschenwürde wird zwar in der Regel als "Grundrecht" bezeichnet, hat aber in der Tat eine Sonderrolle. Das muss noch eingearbeitet werden in die Texte der Verfassungsbeschwerden. Für knappe kurze Schreiben wie im Briefbeispiel kann man wohl bei der generell üblichen Bezeichnung Grundrecht bleiben, obgleich das im Rechtssystem vielleicht anders einzuordnen wäre. Wir betreiben hier nicht eine Arbeitsstelle für Rechtsphilosophie.


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Hier liegt ein kleiner, aber nicht unbedeutender Fehler. Artikel 1 Abs. 1 GG - die Menschenwürde - ist kein eigenständiges Grundrecht.
Das ist leider auch nicht richtig; eigenständige Grundrechte haben jeweils einen eigenständigen Artikel in EU-Grundrechtecharta, Grundgesetz und Landesverfassung. Daß diese Artikel keiner Einschränkung zugängig sind, ist lediglich ein zusätzlicher Sachverhalt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

Zitat
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Die Gesamtfassung enthält nämlich als Überschrift über diesem Art 1

Zitat
I.
Die Grundrechte

Die mit Art 1 GG garantierte "Würde des Menschen" ist damit sehr wohl ein eigenständiges Grundrecht und u. U. eigenständig justiziabel, wenn mißachtet.

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN-DE/TXT/?uri=CELEX:12016P/TXT&from=DE

Zitat
TITEL I
WÜRDE DES MENSCHEN

Artikel 1
Würde des Menschen


Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die Darlegung von @pinguin rettet @pjotre . Aber in der Tat hat Art. 1 Abs. 1 GG eine Besonderheit: Die Menschenwürde ist "unantastbar". Art. 19 GG der Antastbarkeit von Grundrechten erstreckt sich also nicht einfach auch auf die Menschenwürde.

Hier spielt die Historie eine Rolle:
--------------------------------------------------------
Die Kriminalität des NS-Regimes war im Rechtssystem korreliert mit der Einschränkung der Menschenwürde für Menschengruppen. Die "Unantastbarkeit" soll jeder listigen Umschiffung einen Riegel vorschieben. Es gibt keine Garantie gegen kriminelle Herrschaft. Man kann es ihrer Entstehung nur denkbar schwer machen.

Das Bollwerk für die Menschenwürde ist ein immer brüchiges.
------------------------------------------------------------------------
Wie wir am Geringverdiener-Inkasso sehen, hier ist ganz eindeutig die Grenze überschritten und so gut wie niemand kümmert sich darum - alle Zuständigen finden das anscheinend prächtig. 

Und im Fall Georg Thiel ist die Grenze zur Verletzung der Menschenwürde sogar doppelt überschritten und 90 % der NRW-Landtagsabgeordneten fanden das mit tosendem Beifall in 4 Sitzungen prächtig, zumal ihre Redner als Mitglieder des Rundfunkrats mit rund 12 000 Euro im Jahr für ein paar Sitzungen ziemlich prächtig an der Rundfunkabgabe mitverdienen und Parteien durch die kostenlose Wahlkampfhilfe.
Und wie schnell die Bürgermehrheit sich an Elemente von Totalitarismus und Gruppendiffamierung neu gewöhnen kann, ist am wissenschaftlich unsinnigen Teil der Corona-Einschränkungen 2020, 2021 ablesbar.

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist unsere wichtigste Waffe gegen das Imperium "ARD, ZDF etc.".
---------------------------------------------------------
Mit dem Geringverdiener-Falschinkasso 2013...2021, mit diesem systematisch manipulativ gesteuerten Antasten der Menschenwürde  durch Falschinkasso, ist nun ein voller Jahresumsatz rückzahlungspflichtig und das heißt Insolvenz für die Sender.
Das wird anders kommen, aber es wird Wirbel kommen.


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Ohne das jetzt zu weit ausdehnen zu wollen, aber Artikel 1 Abs. 1 GG gewährleistet noch kein subjektives Recht für den einzelnen. Die Menschenwürde entfaltet ihre Wirkung erst im Zusammenspiel mit den nachfolgenden Grundrechten, insbesondere mit Artikel 2 GG.

Es ist zwar richtig, dass sie unter der Kapitelüberschrift "Die Grundrechte" aufgeführt ist, aber es ist ganz sicher kein Zufall, dass sie dort an erster Stelle steht.

Wenn man sich Artikel 1 Abs. 1 GG genau betrachtet, dann muß man zwangsläufig erkennen, dass er aus zwei Teilen besteht:
Zitat
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

1) Der erste Satz ist eine Feststellung.
2) Der zweite Satz ist ein Gebot und eine Verpflichtung, und zwar an den Staat und damit auch an jede staatliche Gewalt.

Und auch Artikel 1 Abs. 3 beginnt nicht ohne Grund mit den Worten: "Die nachfolgenden Grundrechte..."


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Edit "Bürger" @alle:

So gut jeder einzelne Beitrag hier im Thread gemeint sein mag, aber
3 eigenständige Diskussionen in einem Thread sind zuviel:
a) OVG-Entscheid NRW: Geringverdiener hat "Aussicht", also PKH-Anspruch
b) Antrags-Beispiel/ Vorschlag
c) Diskussion von Grundrechten/ Würde usw.

Thread wird vorerst geschlossen bis zur Klärung, wie dies zielführend aufgedrieselt werden kann.
Vorschläge an mich und die anderen Moderatoren.
Bitte beachten, dass bis und am Wochenende mglw. bzw. wahrscheinlicherweise noch keine Anpassung stattfinden können wird.
Danke.


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