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Autor Thema: Diskriminiert der Medienstaatsvertrag EU-Inländer?  (Gelesen 869 mal)

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Medienstaatsvertrag (MStV)
vom 28. April 2020

https://bravors.brandenburg.de/vertraege/mstv

Zitat
I. Abschnitt
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich

(5)
Dieser Staatsvertrag und die landesrechtlichen Vorschriften gelten nicht für Programme von Fernsehveranstaltern, die

1.    ausschließlich zum Empfang in Drittländern bestimmt sind und
2.    nicht unmittelbar oder mittelbar von der Allgemeinheit mit handelsüblichen Verbraucherendgeräten in einem Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1), die durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69) geändert worden ist, empfangen werden.

Siehe Hervorhebung in Rot; daraus könnte eine Ungleichbehandlung der nationalen dt. Allgemeinheit resultieren, wenn dieser eine in ihrer Wirkung ungünstigere Definition zuteil wird.

Darüberhinaus ist diese Norm unionsrechtlich normenunklar, denn was "handelsübliche Verbraucherendgeräte" sind, ist weder in diesem Medienstaatsvertrag noch in der im Zitat benannten "Richtlinie ... über audio-visuelle Mediendienste" definiert, bzw. die entsprechende Definition konnte nicht gefunden werden.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Böswillig, @pinguin , du wagst Zweifel an der Intelligenz der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, die die Gesetze bundesweit koordiniert? Majestätsbeleidigung gegenüber der obersten Instanz des Imperiums?

Für Richter wird die Arbeitsqualität  ihrer Jura-Kollegen beispielhaft präzisisert - seit heute im Text:
Zitat
MFE1.b)   Geschmacksmuster - hochkarätiger Juristenstil aus Rheinland-Pfalz:
Medienstaatsvertrag (MedStV) - z.B.    bravors.brandenburg.de/vertraege/mstv

" I. Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich ... ...
(5) Dieser Staatsvertrag und die landesrechtlichen Vorschriften gelten nicht für Programme von Fernsehveranstaltern, die
1. ausschließlich zum Empfang in Drittländern bestimmt sind und
2. nicht unmittelbar oder mittelbar von der Allgemeinheit mit handelsüblichen Verbraucherendgeräten in einem Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1), die durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69) geändert worden ist, empfangen werden." (Zitatende)

MFE1.c1)   Wenn immer ein Volljurist sehr verschachtelte Sätze formuliert, erweckt er die Vermutung: "Muss da irgend etwas verheimlicht werden, was gar nicht stimmig ist?"
Vorab, haben Sie die Aussage sofort voll begriffen? Kein Problem, der Autor dieser Seiten auch nicht.
Denn was sind eigentlich "handelsübliche Verbraucherendgeräte"? Eine Definition fehlt. Also mal raten. Waschmaschinen? Kühlschränke?

Apropos "landesrechtliche Vorschriften" - sind mit den Dritt-"Ländern" die anderen Bundesländer gemeint? Oder andere "Staaten", siehe Ziffer 2.?

c2) "empfangen werden" - also eine Detektiveinheit untersucht ständig die gesamte EU,
ob auch nur 1 Person da reinschaut? Oder ist ganz vielleicht in Wahrheit gemeint: "empfangen werden können"? Oder vielleicht "häufig empfangen werden"? - Doch, das wird beantwortet: "von der Allgemeinheit". Halt, nein, was ist eigentlich die Definition von "die Allgemeinheit"? Mal suchen? Nicht definiert im Gesetz? Mal im Duden suchen? "Allgemeinheit" ist aber derart "allgemein", da kann es keine Deifinition geben? - Doch, ja, "die" Allgemeinheit, das ist ja eine Untermenge von allen "Allgemeinheiten"? - Also schön, das wird dem zukünftigen Richterrecht überlassen, was der Gesetzgeber da an Präzision versäumt hat.

c3) "Dieser Staatsvertrag und die landesrechtlichen Vorschriften":
Halt, da ist ein "und" drin: Demnach ist nicht alles innen drin Landesrecht? Aber das ist ein Landesgesetz? - Ja, richtig, in Kompetenzüberschreitung wird gravierend ins Bundesrecht hinein Gesetz gemacht. Schön, dass die Autoren des Gesetzes hier gleich am Anfang diese Wahrheit bekunden. Ehrlich währt am längsten. Nicht immer: Verfassungsbeschwerden gegen die Kompetenzüberschreitungen sind seit Mai 2021 anhängig.

c4) Und natürlich muss es Abschnitte I. II. III. IV. etc. geben:
So ein Volljurist ist Bildungsträger. Er begnügt sich nicht mit banalen 1. 2. 3. 4.. - Der intelligentere Vorgänger Rundfunkstaatsvertrag hatte dies Demonstrieren von elitärem Akademikerniveau nicht nötig - keine römischen Kapitelnummern, sondern alles schlicht mit gängigen Zahlen 1, 2 usw..

Eine Petition des Autors dieser Seiten ist anhängig beim deutschen Bundestag, unter anderem die total antiquierte Verwendung des sehr unterentwickelten römischen Zahlensystems zu unterbinden für Gesetze und Verordnungen. Wir brauchen nicht mehr das Bekunden von Akademikerstatus heutzutage, wo ein gut ausgebildeter Facharbeiter mehr wichtiges Wissen im Kopf haben muss als ein mittlerer Bachelorabschluss in der Absolventen-Proliferation von diversen "reinen Diskursfächern" umfasst - Beispiel Gendering-Bachelor*ette.
Auch-Teilnehmer für die Landesverfassungsbeschwerden, bitte Bereitschaft per PM.
Ganz wichtig: Einreicher fehlen noch für Baden-Württ., Sachsen, Sachsen-Anhalt.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Nachtrag:

Dieses Thema ist nicht ironisch gemeint; es begründet sich in 2 Entscheidungen des EuGH

EuGH C-66/19 > "Kaskadenverweise" unzumutbar > übertragbar auf RBStV?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30216.0

Kleiner Ausflug zum Europarecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg194624.html#msg194624

mit

Rechtssache C-591/17
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=215105&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=5229449

Zitat
Rn. 162
Somit ist festzustellen, dass die streitigen nationalen Maßnahmen, indem sie die neue Belastung, die in der von allen Verkehrsunternehmen zu zahlenden Infrastrukturabgabe liegt, durch eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in Höhe eines Betrags, der mindestens dem der entrichteten Abgabe entspricht, vollständig ausgleichen, die inländischen Verkehrsunternehmen zugutekommt und von der ausländische Verkehrsunternehmen ausgeschlossen sind, bewirken, dass die Lage der ausländischen Verkehrsunternehmen im Vergleich zu der der deutschen Verkehrsunternehmen in einem für Erstere ungünstigen Sinne verändert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai  1992, Kommission/Deutschland, C-195/90, EU:C:1992:219‚ Rn. 23).

In der ersteren Entscheidung ging es bekanntlich darum, daß es Verbraucher*innen unionsrechtlich nicht zugemutet werden darf, sich die gesetzlichen Grundlagen zusammensuchen zu müssen und in der zweiteren, die bislang nicht separat thematisiert wurde, ging es um eine im Vergleich zu einheimischen Unternehmen ungünstigere Behandlung nicht einheimischer Unternehmen. Ein nationales Regelwerk muß aber einheimische und nicht einheimische Personen gleich behandeln.


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 @pinguin :
- Kaskadenverweis: Bereits verwertet.
- Medienstaatsvertrag benachteiligt (auch) Nicht-DE-Wettbewerber gegenüber privilegierten ARD, ZDF etc. in deren neuem Schwerpunkt Internet: Ist bereites ein Kern der Verfassungsbeschwerden.

Warum sind die EuGH-Sätze immer so verschachtelt?
Nicht nur Übersetzungsprobleme, sondern _FR_-Tradition, dass im Idealfall ein Urteil aus einem einzigen "Sentence" besteht,
z.B. 5-seitiger Satz, grammatisch perfekt geformt.

Auf EuGH-Ebene und EGMR-Ebene - intern ja immer alles rein FR-sprachig - ist man gnädig mit den anderen Ländern, das 1-sentence-Prinzip bleibt auf Abschnitte beschränkt.

So ein einstiges echtes 1-Satz-Urteil von mehreren Seiten zu lesen, kann man sich leicht vorstellen, eine ziemliche Tortur, weil ja erst am Ende der Höhepunkt ist, wie eigentlich im Hinblick auf das vorher gelistete entschieden wird.



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Warum sind die EuGH-Sätze immer so verschachtelt?
Nun, nenne es "ABM für Anwälte, Richter und Co." Oder frage die Übersetzer, die es "einfach" möglicherweise nicht gelernt haben oder dieses "einfach" nicht dürfen, weil es den übersetzten Text inhaltlich verfälschen könnte? Ist halt immer auch das "Problem", wenn es in einer Sprache ein Wort mit mehreren Bedeutungen in einer anderen Sprache hat, bspw. dieses englische "interference".

Trotz der Tatsache, daß Dolmetscher/Übersetzer auf Unionsebene eine Fremdsprache in Muttersprachenqualität können müssen, wäre es zuviel erwartet, sie würden alle möglichen Dialekte kennen, mit der noch jede Sprache aufwartet.


Edit "Bürger": Bitte vom eigentlichen Kern-Thema abschweifende Nebenbemerkungen nicht erörtern/vertiefen.
Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema
Diskriminiert der Medienstaatsvertrag EU-Inländer?
Danke.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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