Immer wieder wird das Potential der einzigen bundesweit möglichen "Popularklage" in Bayern gerühmt. Immer ist es neu klarzustellen, wie gefährlich dies Instrument ist. Hier einmal die Kernprobleme zusammengefasst, um von nun an hierher verweisen zu können.
1. Universal-Heiligenschein für ein komplettes Gesetz
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Gesetzt den Fall, man klagt gegen 1 Mangel von 100 eines Gesetzes.
Natürlich muss das Gericht sich davor schützen, dass diese Allzweckwaffe 10++ Jahre beschäftigen wird für 100 Einzelbeschwerden. Deshalb kann das Gericht wegen nur 1 Mangel sofort das Gesamtgesetz als "verfassungsgemäß" bestätigen. Damit hat der fleißige Bürger also die Beschwerdeeignung für die 99 anderen Punkte "erfolgreich aufgehoben".
Soweit hier erinnerlich, erfolgte dies ganz konkret für den Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag.
Man kann bei der Beschwerde hiergegen vorbeugen. Das erfordert aber eine komplexe Formulierungsform. Das wird hier für Bayern praktiziert werden. Wenn das Gericht dennoch den Universal-Heiligenschein beschließt, so könnte es ein Problem haben. Mehr kann man als Bürger nicht bewirken hiergegen.
2. Entscheid ohne Beschwerdeführer - Aufhebung der Rechtsmittel-Rechte
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Gesetzt den Fall, das Gericht schlägt dem Beschwerdeführer vor, er möge der Gefahr einer tüchtigen Kostenrechnung entrinnen, indem er seine Beschwerde aufgibt. Was wird der Brave tun? Natürlich aufgeben. Alles o.k.?
Nein!!!!!!!!! Das Gericht darf sodann nach dem Bayerischen Recht trotzdem entscheiden.
So praktiziert für die Beschwerde eines dortigen Bürgers gegen den Meldedatenabgleich 2018. Abgelehnt, und da ohne Beschwerdeführer, war damit der Rechtsweg - BVerfG, EGMR, EuGH - aufgehoben.
Das war der einzige Entscheid über den Meldedatenabgleich eines oberen Gerichts und prompt hat sich das Imperium intensivst darauf berufen und Landesverfassungsrichter woanders haben sich darauf gestützt.
Beim BVerfG hat der Beschwerdeführer - wer wohl? - dann beim BVerfG moniert, es handele sich gar nicht um einen Entscheid in Bayern, also nicht referenzierbar, sondern mangels Beschwerdeführer nur um ein "juristisches Fachgutachten".
Auch dieser Falle kann man bei der Antragsstellung geeignet vorbeugen. Aber das ist auch wieder reichlich komplex.
3. Die dritte Falle: Im CSU-Bundesland,
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man blicke auf die personellen Verflechtungen zwischen Landesverfassungsgericht, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Landespolitik, Bayerischer Rundfunk, Rundfunkrat. Ist es überhaupt dem Landesverfassungsgericht möglich, einen "nicht-befangenen" Spruchkörper für Fragen des Partienproporz-Imperiums "ARD, ZDF etc." zu bilden?
4. Und die vierte Falle ist ebenfalls eine bayerische Besonderheit:
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Nach neuestem Stand ist das weltweite Internet - vielleicht eine virtuelle Unterabteilung der bayerischen Landesmeidenanstalt? Das ist komplex verzahnt mit einem Unikum der insoweit unikatischen Bayerischen Landesverfassung, ein Unikum, das vom BVerfG bereits als problematisch eingestuft wurde.
Man schaue im Medienstaatsvertrag 2020 - und was findet man am Ende? Eine hierdurch bedingte Vorbehaltsklausel für Bayern.
Damit muss man bei Beschwerden klarkommen. Fest eingearbeitet ist es aktuell. Keine weiteren Angaben darüber hier im öffentlichen Forum.
5. "Vorbehaltsklauseln" gibt es in Hülle unf Fülle
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bei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Für die Rundfunkstaatsverträge lautet der offizielle Tenor, alle 2000 Bundestagsabgeordneten wären in der Abnick-"Pflicht" für wortgleiche Staatsverträge, weil das Gesamtboot anderenfalls kentern würde. Welches Parlament will schon der Eisberg sein, der der Titanic den Todesstoß verpasst...
Hurra!!!!!!! hier ist der wohl einmalige allererste Beweis: Vorbehaltsklauseln gehen durchaus.
6. Es kann sich also jedes einzelne Bundesland aus dem absurden Beitragsrecht fristlos herauskündigen
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("erkennbar gewordene gravierende Fehler")
und kann die gleiche Summe über ein vollautomatisches konfliktloses System erreichen - ohne Zwangsbeitrag, ohne Inkasso bei Geringverdienern, ohne Betriebsstättenabgabe.
7. Genau diese Option wird in die aktuelle Serie von Verfassungsbeschwerden gerade integriert. Teilnahmewillige für die Beschwerden: Bitte Mitteilung per PM. Ziel ist: Mindestens 1000 bis Oktober 2021. Vielleicht Illusion, aber nur einmal, um eine Wunschziffer zu nennen. Vielleicht gelingt auch viel mehr, aber wer zu viel will, riskiert Enttäuschung.
Weitere Infos siehe unter
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35216.0