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Autor Thema: Popularklage Bayern - unser Schweizer Messer? Oder Selbstmord-Guillotine?  (Gelesen 1363 mal)

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Immer wieder wird das Potential der einzigen bundesweit möglichen "Popularklage" in Bayern gerühmt. Immer ist es neu klarzustellen, wie gefährlich dies Instrument ist. Hier einmal die Kernprobleme zusammengefasst, um von nun an hierher verweisen zu können.

1. Universal-Heiligenschein für ein komplettes Gesetz
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Gesetzt den Fall, man klagt gegen 1 Mangel von 100 eines Gesetzes.
Natürlich muss das Gericht sich davor schützen, dass diese Allzweckwaffe 10++ Jahre beschäftigen wird für 100 Einzelbeschwerden. Deshalb kann das Gericht wegen nur 1 Mangel sofort das Gesamtgesetz als "verfassungsgemäß" bestätigen. Damit hat der fleißige Bürger also die Beschwerdeeignung für die 99 anderen Punkte "erfolgreich aufgehoben".

Soweit hier erinnerlich, erfolgte dies ganz konkret für den Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag.

Man kann bei der Beschwerde hiergegen vorbeugen. Das erfordert aber eine komplexe Formulierungsform. Das wird hier für Bayern praktiziert werden. Wenn das Gericht dennoch den Universal-Heiligenschein beschließt, so könnte es ein Problem haben. Mehr kann man als Bürger nicht bewirken hiergegen.

2. Entscheid ohne Beschwerdeführer - Aufhebung der Rechtsmittel-Rechte
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Gesetzt den Fall, das Gericht schlägt dem Beschwerdeführer vor, er möge der Gefahr einer tüchtigen Kostenrechnung entrinnen, indem er seine Beschwerde aufgibt. Was wird der Brave tun? Natürlich aufgeben. Alles o.k.?
Nein!!!!!!!!! Das Gericht darf sodann nach dem Bayerischen Recht trotzdem entscheiden.
So praktiziert für die Beschwerde eines dortigen Bürgers gegen den Meldedatenabgleich 2018. Abgelehnt, und da  ohne Beschwerdeführer, war damit der Rechtsweg - BVerfG, EGMR, EuGH - aufgehoben.

Das war der einzige Entscheid über den Meldedatenabgleich eines oberen Gerichts und prompt hat sich das Imperium intensivst darauf berufen und Landesverfassungsrichter woanders haben sich darauf gestützt.
Beim BVerfG hat der Beschwerdeführer - wer wohl?  - dann beim BVerfG moniert, es handele sich gar nicht um einen Entscheid in Bayern, also nicht referenzierbar, sondern mangels Beschwerdeführer nur um ein "juristisches Fachgutachten".

Auch dieser Falle kann man bei der Antragsstellung geeignet vorbeugen. Aber das ist auch wieder reichlich komplex.


3. Die dritte Falle: Im CSU-Bundesland,
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man blicke auf die personellen Verflechtungen zwischen Landesverfassungsgericht, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Landespolitik, Bayerischer Rundfunk, Rundfunkrat. Ist es überhaupt dem Landesverfassungsgericht möglich, einen "nicht-befangenen" Spruchkörper für Fragen des Partienproporz-Imperiums "ARD, ZDF etc." zu bilden?


4. Und die vierte Falle ist ebenfalls eine bayerische Besonderheit:
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Nach neuestem Stand ist das weltweite Internet - vielleicht eine virtuelle Unterabteilung der bayerischen Landesmeidenanstalt? Das ist komplex verzahnt mit einem Unikum der insoweit unikatischen Bayerischen Landesverfassung, ein Unikum, das vom BVerfG bereits als problematisch eingestuft wurde.
Man schaue im Medienstaatsvertrag 2020 - und was findet man am Ende? Eine hierdurch bedingte Vorbehaltsklausel für Bayern.
Damit muss man bei Beschwerden klarkommen. Fest eingearbeitet ist es aktuell. Keine weiteren Angaben darüber hier im öffentlichen Forum.


5. "Vorbehaltsklauseln" gibt es in Hülle unf Fülle
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bei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Für die Rundfunkstaatsverträge lautet der offizielle Tenor, alle 2000 Bundestagsabgeordneten wären in der Abnick-"Pflicht" für wortgleiche Staatsverträge, weil das Gesamtboot anderenfalls kentern würde. Welches Parlament will schon der Eisberg sein, der der Titanic den Todesstoß verpasst...
Hurra!!!!!!! hier ist der wohl einmalige allererste Beweis: Vorbehaltsklauseln gehen durchaus.


6. Es kann sich also jedes einzelne Bundesland aus dem absurden Beitragsrecht fristlos herauskündigen
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("erkennbar gewordene gravierende Fehler")
und kann die gleiche Summe über ein vollautomatisches konfliktloses System erreichen - ohne Zwangsbeitrag, ohne Inkasso bei Geringverdienern, ohne Betriebsstättenabgabe.

7. Genau diese Option wird in die aktuelle Serie von Verfassungsbeschwerden gerade integriert.
Teilnahmewillige für die Beschwerden: Bitte Mitteilung per PM.
Ziel ist: Mindestens 1000 bis Oktober 2021. Vielleicht Illusion, aber nur einmal, um eine Wunschziffer zu nennen. Vielleicht gelingt auch viel mehr, aber wer zu viel will, riskiert Enttäuschung.
Weitere Infos siehe unter
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35216.0


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Ganz konkret würde das hier thematisierte Risiko aber nur für das Bundesland Bayern gelten?

Auch wenn der Text des Staatsvertrages in allen anderen Ländern identisch ist, die Landesverfassung und das übrige Landesrecht sind es nicht; immerhin sollte doch deutlichgemacht worden sein, daß insbesondere die Landesverfassung gültig bleibt, wenn sie gültige Elemente des Bundesrechts als Landesverfassungsrecht enthält, die dann auf Landesebene bei der Beurteilung bzw. Auslegung des Landesrechts durch das Landesverfassungsgerichts zwingend einzuhalten sind.

Je detailierter die Landesverfassung bereits ist, desto weniger Unfug läßt sich "in Überstimmung zur Landesverfassung" begründen.

Auch das Beispiel mit der "2018er Meldedatenbeschwerde eines Bürgers" gilt im Ergebnis nur für Bayern; für keines der anderen Länder. Eine Bestimmung des Landesrechts wirkt nicht über das Land hinaus. (BVerwG, 05.11.1965 - BVerwG VII C 119.64) (BVerfG - 2 BvR 1282/11)

Eine landesrechtliche Bestimmung ist nach Landesrecht zu beurteilen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23914.msg152069.html#msg152069

Hinweis:
Die darin genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes führt nunmehr zu "woltersklüver" und dort offenbar zur Fehlermeldung. Aber dafür hat es ja noch die Entscheidung des BVerfG, wie sie im gleichen Thema verlinkt ist.


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Natürlich gilt ein Entscheid in Bayern nur für Bayern. Wenn aber in 16 Bundesländern identische Staatsverträge abgenickt wurden, so kann im Prinzip auf Entscheide anderer Landesverfassungsgerichte durchaus richtungweisend Bezug genommen werden. Denn die Grundrechte sind relativ bundeseinheitlich und das durch Landes-Mediengesetz verletzte Recht ist meist verletztes Bundesrecht - und nur nebenbei auch verletztes gleichartiges Grundrecht der Landesverfassung.

Es ist ja ein an sich vertretbarer Usus, dass andere Richter sich die Arbeit vereinfachen, wie hier geschehen, indem sie sich auf die einzige bisherige Rechtsprechung beriefen (Bayern / "Meldedatenabgleich 2018") und sagten "wir schließen uns an", statt selber von Punkt 0 aus zu argumentieren, weil die in Bayern ja gar keine "Rechtsprechung" war.

Ist es aber nur "Fachgutachten von bayerischen Juristen" und mit CSU-Präponderanz und mit diversen nicht ganz überzeugenden Verfahrens-Besonderheiten, so müssen andere Gerichte dies erkennen und den Entscheid ausklammern - jedenfalls, wenn der Beschwerdeführer des anderen Gerichts dies ausdrücklich darauf hingewiesen hatte.
Das setzt natürlich voraus, dass Richter die Zeit haben, 200 Seiten Schriftsatz zu lesen.  (#) 8)


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@pjotre: 2000 Bundestagsabgeordnete? Wir haben mit 709 Abgeordneten in Berlin eines der größten Parlamente, deutlich größer als es sein sollte und viel größer als man es benötigt, aber von 2000 Parlamentariern sind wir noch deutlich entfernt. Da man den Medienanstalten die Kontrolle des Internets gegeben hat, Zensur inklusive, dürfte es mit der bayerischen Besonderheit nicht weit her sein. Was die Gerichtsbarkeit in Bayern angeht, sollte man sich keinen Illusionen hingeben, dass in anderen Bundesländern etwa mehr Recht gesprochen wird. Richter sind in Deutschland generell weniger unabhängig als gern behauptet wird.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Wenn aber in 16 Bundesländern identische Staatsverträge abgenickt wurden, so kann im Prinzip auf Entscheide anderer Landesverfassungsgerichte durchaus richtungweisend Bezug genommen werden.
Das wird ja durchaus auch praktiziert, führt u. U. dann auf bundesgerichtlicher Ebene aber dennoch wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zur Aufhebung

BFH VIII B 38/20 - FG muß alle Prozessakten berücksichtigen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35264.msg213598.html#msg213598

Maßgebend dafür ist die Herausarbeitung der zu klärenden Aspekte in der Klage selber, unabhängig davon, daß das Gericht dann eine weitergehende Amtsermittlungspflicht hat, die allen nationalen Gerichten seitens des EuGH jedenfalls in allen beihilferechtlichen Streitigkeiten auferlegt worden ist.

Da der Rundfunkbeitrag nicht nur eine Abgabe darstellt, sondern gleichzeitig eine Unternehmensbeihilfe, die durch diese Abgabe vollständig finanziert wird, sind sämtliche Bestimmungen für beide Merkmale zeitgleich einzuhalten.

Auch auf landesgerichtlicher Ebene ist bereits darauf einzugehen, denn freilich ist der einzelne Bürger durch die Abgabe beschwert. Der unionsrechtliche Aspekt ist dadurch berührt, als daß die Beihilfe nicht über das notwendige Maß hinausgehen darf; die direkte Koppelung zwischen Abgabe und Beihilfe bewirkt, daß auch die Abgabe zu hoch ist, wenn die Beihilfe das notwendige Maß übersteigt. Und das wäre national herauszuarbeiten; die gefestigten Entscheidungen des EuGH dazu sind ja vorhanden, daß realisiert werden könnte, daß der heutige Rundfunkbeitrag zumindest erheblich reduziert werden könnte.

National ist hier aber das Finanzrecht berührt, nicht das Verwaltungsrecht, denn die Höhe einer Abgabe ist finanzrechtlich zu klären, nicht verwaltungsrechtlich. Insofern bestehen aus dem Land Berlin heraus hier gute Möglichkeiten, die Höhe des Rundfunkbeitrages durch den Bundesfinanzhof prüfen zu lassen.


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 @drboe , warum müssen Naturwissenschaftler immer so kleinlich präzis sein?  :(
Stimmt, wir haben nicht 2000 "Bundestagsabgeordnete", klarer Fehler im Einstiegsbeitrag, sondern insgesamt rund 2000 Abgeordnete in 16 Landesparlamenten.
Rechnet man den Bundestag und die Vertreter von Deutschland beim EU-Parlament hinzu,so haben wir als Faustregel "rund 3000 Parlamentarier" ("rund" - also über 2500, unter 3500).


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warum müssen Naturwissenschaftler immer so kleinlich präzis sein?  :(
Weil es a) um einen Fehler - Verwechseln der Parlamente - und nicht um „kleinliche Präzision“ geht und b) weil ein Mangel an Genauigkeit den Übergang zu sprachlicher und argumentativer Schlamperei markiert, was letztlich selbst das beste Argument entwertet und man damit fast zwangsläufig in einer Auseinandersetzung scheitert.

Ich habe kein Problem damit, wenn man 1.879 Abgeordnete  in den Landesparlamenten als „um die 2.000“ benennt. Rechnet man die 709 Abgeordneten im Bundestag und die 96 deutschen Mitglieder des EU-Parlaments mit den Abgeordneten der Bundesländern zusammen, kommt man aktuell auf 2.684, womit ca. 3.000 noch OK ist, wenn man übliche Rundungsregeln benutzt.

M. Boettcher


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Immer wieder wird das Potential der einzigen bundesweit möglichen "Popularklage" in Bayern gerühmt. Immer ist es neu klarzustellen, wie gefährlich dies Instrument ist. Hier einmal die Kernprobleme zusammengefasst, um von nun an hierher verweisen zu können.
Hallo Pjotre,
vergiss ganz einfach dieses vermeintliche Wunderinstrument "Popularklage".
Daran hat sich schon ein Ermano Geuer, ein Passauer Rechtsanwalt, die Zähne ausgebissen.
Die Theorie hätte ihm vollkommenen Erfolg versprochen, leider sah die Praxis ganz anders aus.
Es durfte nicht sein was eigentlich gar nicht so schwer gewesen wäre..
Ich war damals in München live dabei und die Mehrheit der Zuschauer war entsetzt und konnte danach die Welt nicht mehr verstehen.
Ein paar Jahre später ein paar Stufen höher in Karlsruhe auch wieder live dabei - genau das gleiche Possenspiel. Es durfte nicht sein, man musste das Recht verbiegen, ganz gleich wie lächerlich man sich damit machte.
Recht und Recht sind zweierlei, das des Volkes und das des Staates. Beides passt nun mal nicht zusammen, vor allem nicht beim Rundfunkbeitrag.
Da helfen auch keine tausend immer wieder neu ausgearbeiteten Grundsatzpunkte, wenn die Sturschädel konsequent auf Durchzug schalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Mai 2021, 22:26 von Bürger«

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"Der Krug geht so lange zum Wasser, bis er bricht." Wem sage ich das: Na klar, der @sprudelquelle

@drboe - über die Präzision der Naturwissenschaftler - war doch nur Selbstironie von @pjotre für seine BP = "blöde Panne".


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Wer mitmachen will bei bundesweiten Verfassungsbeschwerden, bitte PM.
Außer der eigenen E-Mail-Adresse nichts nötig - jeder macht dann in eigenverantwortlichem Entscheid selber den Rest mit den erhaltenen Textdateien. niemand will die Adresse oder sonst etwas wissen dafür. 
Weitere Infos siehe unter
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35216.0


Und bezüglich Popularklage in Bayern, das war im Erstbeitrag  ja nicht Empfehlung, sondern im Gegenteil,
die sollte man nur mir ganz besonderen Vorkehrungen machen oder sonst wohl besser nie.
Es war übrigens - nach Erinnerung, also "unzuverlässig" - ausgerechnet jenes Geuer-Verfahren, bei dem sogleich das gesamte Rundfunkbeitragsrecht als verfassungsgemäß ernannt wurde, also weit hinaus über Geuers Antrag damals vor rund 6 Jahren. Dies im Entscheid dürfte verstoßen gegen den bundesrechtlichen Grundsatz "rechtliches Gehör" zu allen anderen beschwerdegeeigneten Fragwürdigkeiten; wie ein juristisches Schießen hierüber ausgehen würde, darüber soll hier nicht spekuliert werden.

Wenn aktuelle Verfassungsbeschwerden gemacht werden jetzt erstmals für ein Bundesland,
erfolgt für das jeweilige Bundesland ein rascher Blick ins dortige Gesetz.
Gerade war das für Thüringen - und da war ein ganz besonderer Nebenbei-Fund: Eine ganz aktuelle Richtervorlage des dortigen Landesverfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht. Ja, das kann man beantragen, und ja, das geht.

Hier der Link zur Unterseite "aktuelle Entscheide"
http://www.thverfgh.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&thverfgh&entscheidungen
und dort anklickbar:      VerfGH 110/20    19. Mai 2021
"Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung"
nach Antrag der AfD gegen Corona-Auflagen, soweit ohne wissenschaftliche Grundlage.

Das dortige Sachthema selbst ist hier OFF TOPIC,
soll also in diesem Thread nicht zur Diskussion führen. Es sollte nur dokumentieren, was für eine Hebelwirkung im besten Fall Beschwerden bei  Landesverfassungsgerichten haben können.

Auf unser Anliegen bezogen, sofern ein Landesverfassungsgericht überzeugt wird, dass der Rundfunkabgabe-Entscheid BVerfG vom 18. Juli 2018 auf verkehrten Fakteninfos über die Nichtzuschauerquote beruhte, dann könnte etwa das passieren, was hier gerade in Thüringen bezüglich der Corona-Auflagen passierte.

Also, vor der ersten Verfassungsbeschwerde in einem Bundesland wird immer rasch gesichtet,
ob Kostenfreiheit und ob die Frist der 12 Monate eine "Normenkontrollbeschwerde", ob das auch im betreffenden Bundesland stimmt. Generell sind Verfassungsbeschwerden fast überall kostenfrei,
Zusätzlich enthält die Beschwerde ganz vorne eine Schutzklausel gegen jedwede Kostenentstehung.


Edit "Bürger": Das soll hier aber bitte nicht weiter vertieft werden, sondern bitte nur noch eng zum eigentlichen Kern-Thema kommentiert werden
Popularklage Bayern - unser Schweizer Messer? Oder Selbstmord-Guillotine?
Zum Thema der aktuellen Landesverfassungsbeschwerden siehe und diskutiere bitte unter
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35216.0
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [DISKUSSION & DETAILS]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35260.0
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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"Der Krug geht so lange zum Wasser, bis er bricht." Wem sage ich das: Na klar, der @sprudelquelle
Ja, und das tut er schon seit über 8 Jahren. Es scheint besonders haltbare, unzerstörbare Krüge zu geben.
Besser, sie werden immer wieder von diversen Gestalten in Watte gehüllt damit sie ja keinen Schaden nehmen..
Wem sage ich das: Na klar, dem Peterle.


Edit "Bürger" - beachte: Der Erfolg steht immer erst am Ende - und nie am Anfang.
Hat man noch keinen Erfolg, ist es noch nicht das Ende ;)
Frei nach "Am Ende wird alles gut..."
https://www.google.com/search?q="am+ende+wird+alles+gut"+zitat
Hier aber bitte nicht weiter vertiefen.


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