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Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]Detail-Diskussionen bitte ausschließlich unter
Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [DISKUSSION & DETAILS]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35260.0Nach 1 Jahr Vorbereitung. Durchführung von Einreichungen (Verfassungsbeschwerde) hat schon begonnen.
1. Nun können weitere Einreicher bei diesem bisher größten virtuellen Feldzug gegen das Imperium mitspielen. Ob wir je die ferne Zielvision von 40 000 Unterzeichnern erreichen können, bleibe mal reichlich ungewiss. Nun geht es erst einmal darum, möglichst innerhalb von wenigen Tagen in den 11 geeigneten Bundesländern loszulegen, die fast die gesamte Bevölkerung abdecken.
Warum die - einstweilen unerreichbar erscheinende - Zahl von 40 000? - "Wille des Volkes"; die größte bisherige hatte 30 000 Unterzeichner.
2. Bestandteile der Beschwerden a) 4 Seiten Antragsübersicht mit rund 20 Anträgen und Rechtsgrundlagen:
Adresse usw. einfügen, unterzeichnen, fertig.
Das wurde hier im Forum zusammengetragen. Der Direktlink zur Endfassung ist.hier noch nachzutragen, sobald dort im Thread eingegeben.
b) 75 Seiten Beschwerdetext (abgeleitet aus einem real platzierten Schriftsatz von April 2020).
c) Als .pdf (oder ausgedruckt) an das Gericht: Die Fachpublikation "Metastudie LIBRA", rund 800 Seiten Analyse aller Rechtsfragen der 20 Anträge.
a) bis c) soll geeignet verfügbar gemacht werden. Die ersten Beschwerden werden aber noch intern per E-Mail bearbeitet, um durch die Wünsche der ersten Teilnehmer alles noch etwas zu optimieren.
3. Schwerpunkte: a) 5 Anträge: Befreiung Nichtzuschauer, Geringverdiener, Betriebsstätten. Unzulässigkeit von Textbaustein.Pseudojura in Bescheiden und Urteilen. Suspendierung von Selbsttitulierung (Vollstreckung).
b) Rund 15 Anträge "Medienstaatsvertrag 2020": Unterbindung von Staatszensur usw. für das Internet. - ARF, ZDF etc. dürften nicht "Internet".
4. Man muss in einem der Bundesländer mit geeignetem Gericht wohnen. Zu Beginn nicht an das Bundesverfassungsgericht, weil ja Landesrecht. Also: Wo geht Landes-Verfassungsbeschwerde durch Einzelbürger? - Vorab: Die einzige bedeutsame Lücke (Einwohnerzahl, Fläche) ist Niedersachsen.
In 11 von 16 Bundesländern kostenfrei und ohne Anwaltszwang:
- Bayern, das eine Individualbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof bereits seit langem kennt
- ähnlich Hessen, wo sie Grundrechtsklage heißt,
und alle neuen Bundesländer
- Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- sowie Berlin
- Baden-Württemberg (seit 2013)
- Nordrhein-Westfalen (seit 2018)
- Rheinland-Pfalz - zulässig, aber machen wir erst später.
in 1 mit Anwaltszwang: Saarland. Machen wir also nicht.
in 4 nicht möglich: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Besonders rasch sollte es sein in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt. Denn diese Bundesländer sind politisch nicht vor-fixiert gegen unsere Anliegen.
Man kann nur in demjenigen Bundesland Landes-Verfassungsbeschwerde einlegen, wo der eigene Wohnsitz gemeldet ist.
5. In diesem Thread geht es ganz konkret nur darum: Wer reicht ein? Das ist nun zu Beginn nur etwas für diejenigen, die das Thema Rundfunkabgabe schon eine Weile lang begleiten und etwas Einblick haben. Beispiel, sofern jahrelang bereits aktiv im Forum.
6. Bringt es Vorteile in eigener Sache / Klageverfahren, Widersprüche usw.? Eigentlich könnte und sollte das so sein. Nur kann man da nichts versprechen, weil der Gegner unberechenbar und mächtig ist.
6. Vielleicht mitmachen? Also, wer ziemlich überzeugt ist, bitte Mitteilung per PM. Das Weitere geht nur per E-Mail. Die E-Mail-Adressen werden voll vertraulich behandelt.
Was bleibt für diesen Thread? ... wie wir das organisieren, für welche Bundesländer bereits die ersten loslegen und in welchen Bundesländern es dann eine Weile später noch an Einreichern fehlt.
7. Außerdem, wo und wie Sammelbeschwerden mit mehreren Einreichern erfolgen könnten. Beispiel: Wo bisherige Teilnehmer an Runden Tischen das gemeinsam einreichen wollen.
Gemeinsam hat Vor- und Nachteile. Der Vorteil ist, es "kommt vom Volk".
Nachteil: Es muss das Gericht entscheiden, ob es alle einzeln adressieren wird oder ob es einen als "Sprecher" wählen will, als Träger des "Leitverfahrens" (selbst, falls nur 1 Aktenzeichen für alle Unterzeichner).
Da keiner ein Rechtsanwalt ist, kann es keine Bevollmächtigung geben.
8. Bei wesentlichen Teilnehmerzahlen später würde ein "RA und Notar"aus einem geeigneten Bundesland mit Doppelfunktion - z.B. Berlin - alles zentralisieren, so dass für die Teilnahme 1 Unterschrift unter 1 Blatt A3 (mit den vier A4-Seiten) genügen würde.