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Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag

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Darkwing:
Ja, der Skandal™ ereignete sich noch am selben Tag, als das Thema "Abschaffung des Rundfunkbeitrags" am 31.03.2021 um 12:00 Uhr mit Platz 1 gewonnen hatte und als Sieger verlautbart wurde. Um 19:32 Uhr befand sich die Petition dann plötzlich "im Konflikt mit den Nutzungsbedingungen" und wurde auf unsichtbar geschaltet – mit einer fadenscheinigen Begründung – und das, obwohl die Petition drei Wochen zuvor von openPetition selbst geprüft, überarbeitet und wieder geprüft und dann für die Abstimmung21 freigegeben wurde. Heute wurde dann aber ein neuer "Sieger" kommuniziert, der ehemalige Zeitplatzierte des Themen-Votings.

Demokratie in Reinstform.

Jeder ist nun gerne eingeladen, eine sehr sachlich formulierte E-Mail an das openPetition-Team zu senden, was er oder sie von derartigen Vorgängen hält. Die Post geht an info@openpetition.eu.

PersonX:
Das ist das Problem an der "repräsentativer" Demokratie.

Open Petition will Petitionen ja unmittelbar an die richtigen Zuständigen geben. Die Zuständigkeit für Rundfunk wurde auf die Länder übertragen. -> Somit müsste in der Petition stehen, dass der Bund diese Übertragung ändern soll, also als Petitionsziel.

Kann Open Petition das ebenso abwimmeln? -> aus meiner bescheiden Sicht: nicht
Wer müsste darüber entscheiden? -> aus meiner bescheiden Sicht: der Bund/Länder zusammen

Die Frage ist ja, woraus sich die Zuständigkeit der Länder ergibt, und wie diese Länder diese erhalten haben. -> Somit kann diese Grundlage geändert werden.

Mit Steuer/Beitrag kommt man bei Open Petition vielleicht so ja nicht weiter.

lex:
Abschaffung der Beitragsfinanzierung des Öffentlichen Rundfunks
Stellungnahme von openPetition zum Ausschluss der Petition von ABSTIMMUNG21, 01.04.2021 23:57 Uhr
https://www.openpetition.de/petition/blog/abschaffung-der-beitragsfinanzierung-des-oeffentlichen-rundfunks

--- Zitat von: OpenPetition Stellungnahme, 01.04.2021 23:57 Uhr ---Warum wird das Thema nicht für ABSTIMMUNG21 zugelassen?

Der Rundfunkbeitrag ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ( de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ) geregelt. Das ist ein Staatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern. Die richtigen Empfänger der Petition wären somit die Landesparlamente der Bundesländer.
Eine der Regeln von ABSTIMMUNG21 ist, dass der Vorschlag an die deutsche Bundesregierung oder den Bundestag und seine Mitglieder und Gremien adressiert sein muss. Gegen diese Regel verstößt der Vorschlag. Deshalb wurde er mit Kenntnis der Sachlage heute für unzulässig erklärt.
Wir wollen mit ABSTIMMUNG21 uns für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen einsetzen.
Wenn wir für dieses Instrument das Vertrauen einer großen Mehrheit gewinnen möchten, dann müssen wir sehr strenge Regeln dafür ansetzten, was zulässige Forderungen sein können. Wenn wir uns jetzt nicht an unsere selbst gesetzten Regeln halten, gefährden wir die Einführung bundesweiter Volksentscheide auf lange Sicht. Das kann nicht in unser aller Interesse liegen.

Warum reicht eine "gefühlte Zuständigkeit" des Bundestages nicht aus, wenn es um die Zulässigkeit zum Abstimmungsverfahren von ABSTIMMUNG21 geht?

Auch wenn der Rundfunkbeitrag sich wie eine "Mediensteuer" anfühlt, ist es rechtlich gesehen keine Steuer. Deutschland ist ein föderaler Staat. Wenn es auf Bundesebene keine Regelung gibt, sind nach § 30 des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig.

Warum ändern wir nicht einfach die Forderung, so dass der Bundestag darüber abstimmen könnte?

Es gäbe die Möglichkeit der Forderung nach einem staatlichen, steuerfinanzierten Rundfunk. Dann wäre der Bundestag der richtige Adressat. Eine nachträgliche Änderung der Petitionsforderung in diesem Umfang würde jedoch ebenfalls den Nutzungsbedingungen von openPetition widersprechen, aus gutem Grund. Wir können nicht davon ausgehen, dass alle Unterstützer diese Forderung so unterstützt hätten.

Warum haben wir die Petition nicht früher geprüft?

Unser kleines Redaktionsteam hat nach bestem Wissen und Gewissen in sehr kurzer Zeit mehrere hunderte Vorschläge überprüft, ob sie unseren Regeln für ABSTIMMUNG21 entsprechen. Wir gingen davon aus, dass ein Thema, das alle Menschen betrifft, auch auf Bundesebene entschieden werden kann. Damit lagen wir leider falsch. Dieser Fehler ist uns erst nach Hinweisen von Dritten und auch erst nach Ende der Abstimmung aufgefallen. Wir bedauern, dass wir damit falsche Erwartungen und falsche Hoffnungen geweckt haben. Dafür möchten wir uns entschuldigen.

Wie geht es weiter mit dieser Petition?

Sobald der korrekte Empfänger der Petition, der in der Sache entscheiden darf, vom Initiator eingetragen wurde, kann sie als normale öffentliche Petition weiterlaufen und weiter unterzeichnet werden.

Wo kann man sich noch für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags engagieren?

Das Bündnis rundfunk-frei engagiert sich gegen den Rundfunkbeitrag. Mehr zum Engagement bei rundfunk-frei finden Sie hier: www.rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid.html
Es muss in nur einem Bundesland in einem landesweiten Volksentscheid eine Mehrheit für eine Reform des Rundfunkbeitrages gestimmt werden, dann muss der Vertrag für alle Bundesländer aufgehoben werden.
Die Volksgesetzgebung auf Landesebene ermöglicht eben solche Abstimmungen, die wir auf Bundesebene erst noch verwirklichen wollen.

--- Ende Zitat ---

Edit "Bürger": Zitat des persönlichen Newsletters ersetzt durch Zitat der gleichlautenden, jedoch öffentlich einsehbaren Stellungnahme von OpenPetition. Hervorhebungen nicht im Original.

befreie_dich:
Grundsätzlich finde ich es ja gut, dass es OpenPetition gibt und sie dabei helfen, direkte Demokratie umzusetzen.

Doch, selbst wenn openPetition mit der Einschätzung richtig läge, greift die Organisation damit doch in den demokratischen Prozess auf nicht-demokratische Weise ein? Denn die Ablehnung vom Adressaten im Bund könnte für Rechtssicherheit einer Folgepetition sorgen, die dann an die Länder / den richtigeren Adressaten gewendet ist. Wir leben nunmal auch in einer Bürokratie. Da sind größere bürokratische Fehlschläge wichtig. Es ist eine andere Qualität, wenn dabei von einer 'Internetorganisation' die Petition abgewürgt wird und das nach meiner Meinung, alles andere als demokratisch. Ich könnte mir lediglich vorstellen, dass es von openPetition legitim wäre, hier unterstützend auf solche Probleme aufmerksam zu machen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Das ist nur meine Meinung.

Dabei hat auch einen faden Beigeschmack:

--- Zitat von: lex am 02. April 2021, 10:04 ---
--- Zitat von: OpenPetition Stellungnahme, 01.04.2021 23:57 Uhr ---Dieser Fehler ist uns erst nach Hinweisen von Dritten und auch erst nach Ende der Abstimmung aufgefallen.

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Hervorhebung hinzugefügt

Sowas nährt natürlich wieder Verschwörungstheoretiker.

pinguin:

--- Zitat von: befreie_dich am 02. April 2021, 11:27 ---Sowas nährt natürlich wieder Verschwörungstheoretiker.
--- Ende Zitat ---
Zumal der Bundesgesetzgeber ob des europäischen Rahmens eh volle Zuständigkeit besitzt: -> Datenschutz, Verbraucherschutz, Grundrecht.

Fraglich ist es eher, warum dieser unmittelbare Zusammenhang zum Rundfunkbeitrag wg. Art 10 EMRK und Art 11 GrCh nicht zum Ausdruck gebracht wird? Denn wann wäre eben der Bundesgesetzgeber zuständig, wenn die Verknüpfung zw. Rundfunkbeitrag und Art. 10 EMRK hergestellt wird, denn die EMRK ist Bundesrecht.

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