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Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag

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Kurt:
So langsam schmerzt dieser kramphafte Versuch, andauernd - ob es passt oder nicht - diese "europäische Zuständigkeit" überstülpen zu wollen.

Die Dinger nennen sich LANDESrundfunkanstalt; gegründet jeweils von einem oder mehreren BundesLÄNDERN.

Also liegt die Zuständigkeit für Petitionen (und hierum geht es) NICHT beim Bund und nicht bei "Europa" sondern beim jeweiligen BundesLAND.
(Zumal der Art 10 EMRK immer wieder falsch interpretiert/ausgelegt wird)

Auszüge aus obiger Stellungnahme von openPetition zum Ausschluss der Petition von ABSTIMMUNG21:

--- Zitat von: OpenPetition Stellungnahme, 01.04.2021 23:57 Uhr --- Warum reicht eine "gefühlte Zuständigkeit" des Bundestages nicht aus, wenn es um die Zulässigkeit zum Abstimmungsverfahren von ABSTIMMUNG21 geht?
Auch wenn der Rundfunkbeitrag sich wie eine "Mediensteuer" anfühlt, ist es rechtlich gesehen keine Steuer. Deutschland ist ein föderaler Staat. Wenn es auf Bundesebene keine Regelung gibt, sind nach § 30 des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig.
--- Ende Zitat ---

--- Zitat von: OpenPetition Stellungnahme, 01.04.2021 23:57 Uhr ---Warum ändern wir nicht einfach die Forderung, so dass der Bundestag darüber abstimmen könnte?
Es gäbe die Möglichkeit der Forderung nach einem staatlichen, steuerfinanzierten Rundfunk. Dann wäre der Bundestag der richtige Adressat. Eine nachträgliche Änderung der Petitionsforderung in diesem Umfang würde jedoch ebenfalls den Nutzungsbedingungen von openPetition widersprechen, aus gutem Grund. Wir können nicht davon ausgehen, dass alle Unterstützer diese Forderung so unterstützt hätten.
--- Ende Zitat ---

pinguin:

--- Zitat von: Kurt am 02. April 2021, 13:31 ---Also liegt die Zuständigkeit für Petitionen (und hierum geht es) NICHT beim Bund und nicht bei "Europa" sondern beim jeweiligen BundesLAND.
--- Ende Zitat ---
Wie lautet doch gleich der Titel des Themas?

bundesweite Volksabstimmung

und das gelingt nicht via Landesebene.


--- Zitat von: Kurt am 02. April 2021, 13:31 ---(Zumal der Art 10 EMRK immer wieder falsch interpretiert/ausgelegt wird)
--- Ende Zitat ---
Nö, der kann wegen seines eindeutigen Wortlautes in der verbindlichen englischen Sprachfassung mit "without interference by public authority" gar nicht falsch gedeutet werden. Darüberhinaus siehe

EuGH C-260/89 - Rundfunk - Keine Maßnahme rechtens, die Art 10 EMRK mißachtet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35024.0

EuGH C-182/08 - Nationale Maßnahme muß dem Gemeinschaftsrecht entsprechen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34566.0

EuGH C-421/18 - Beitragserhebung nur mit freiwilliger Leistungsvereinbarung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33234.0

EuGH C-64/20 - Alle Träger öffentl. Gewalt verpflichtet, EU-Recht zu realisieren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35037.0

BVerfG - 2 BvN 1/95 - bereits einfaches Bundesrecht bricht Landesrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31000.msg193010.html#msg193010


Edit "Bürger": Es reicht jetzt! Danke!
Und nein, der "Titel des Themas" lautet eben nicht (nur) "bundesweite Volksabstimmung" und hat auch nicht zum Gegenstand, eine solche "bundesweite Volksabstimmung" auf "Landesebene" "gelingen" zu lassen, sondern der Thread-Betreff lautet
Abstimmung21 bis 31.3.21 > Ziel: bundesweite Volksabstimmung Rundfunkbeitrag
und hat - immer in Verbindung mit dem Einstiegsbeitrag! - die an der dort verlinkten Initiative "Abstimmung21" ursprünglich teilnehmende Petition "Abschaffung der Beitragsfinanzierung des Öffentlichen Rundfunks" zum Gegenstand - und nichts anderes.
Moderation des Threads/ Löschung abschweifender Beiträge zu dies und das und Hinz und Kunz bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Man kann nicht alles und jedes in allen und jedem Thread dazurühren.
Ansonsten bräuchte es nur noch einen einzigen Thread im Forum, in dem alles breitgetreten wird.
Das kann erkennbar nicht das Ziel sein.

Bürger:
Die Stellungnahme von OpenPetition liest sich doch - nüchtern betrachtet - durchaus sachlich-vernünftig:

--- Zitat von: lex am 02. April 2021, 10:04 ---Abschaffung der Beitragsfinanzierung des Öffentlichen Rundfunks
Stellungnahme von openPetition zum Ausschluss der Petition von ABSTIMMUNG21, 01.04.2021 23:57 Uhr
https://www.openpetition.de/petition/blog/abschaffung-der-beitragsfinanzierung-des-oeffentlichen-rundfunks
[...]

--- Ende Zitat ---

Man sollte hier wirklich mal die Kirche im Dorf lassen.

OpenPetition ist eine gemeinnützige GmbH und hat seine Spielregeln, die auch dem Petenten bekannt und bewusst sein sollten. Ebenso ist das Ziel von "Abstimmung21" zu respektieren.

Wer nun die "Dritten" waren, die eine mögliche Unzulässigkeit "zugeflüstert" haben, darüber kann man trefflich spekulieren, wofür aber das Forum nicht da ist - und was wohl auch müßig ist, denn es ändert wenig bis gar nichts an der eigentlichen Sachlage. Und dass das Petitionsziel nicht völlig umgekrempelt werden kann, um es an den (für die ursprüngliche Anliegen-Formulierung falschen) Adressaten "anzupassen" und nicht umgekehrt, auch das ist zu akzeptieren. Immerhin steht es dem Petenten oder auch jedem anderen zu, die vom Petenten bereits angedachte Änderung entsprechend zu konkretisieren und dann eben eine entsprechende, zulässig an den Bundestag adressierte Petition zu formulieren und zu starten.

Die Erklärung für die späte Denominierung der Petition für die Aktion "Abstimmung21" klingt erst mal plausibel - und die Vorschläge zum weiteren Umgang mit dem Anliegen des Petenten klingen durchaus gütlich und nicht konfrontativ.

Immerhin hat OpenPetition sogar die Initiative www.rundfunk-frei.de an damit durchaus präsenter Stelle erwähnt und sogar direkt verlinkt. Auch das könnte und sollte gewürdigt werden - und auch als Chance verstanden werden, nicht in Frustration oder gar Konfrontation, sondern in Kooperation weiterzumachen.

pjotre:
Doch, der Rundfunkbeitrag hat Recht auf die Volksabstimmung,
Das ist rechtlich belegt in : Klicken auf "Debatte"
    6 Beiträge PRO vom 1. und 2. April,

Wer das in der Wertung nach oben schieben will,
einfach hin zu
https://www.openpetition.de/petition/argumente/abschaffung-der-beitragsfinanzierung-des-oeffentlichen-rundfunks
einfach für alle 6 Beträge ein LIKE anklicken.
"Keine Ahnung, wer die getextet hat",  murmelt Mack the Knife @pjrotre und entschleicht um die Ecke.

Das sind rund 6 Juratext-Argumente, klar zu erkennen, Seit 1. April bereits von 0 Likes hochgerutscht auf 2,5. Jedes weitere Like schiebt weiter und gibt den Argumetnen mehr Gewicht.

Vermutlich wird das unser Schiff aber nicht retten.   
Vielleicht weniger schlimm als gedacht. Volksabstimmung bundesweit und 60 Prozent der Bürger finden "ARD, ZDF etc." immer noch Klasse, man stelle sich den Diffammierungswirbel vor aus allen Rohren, wenn denen 30 % Nichtzuschauer nicht mehr Geld zwangs-schenken sollen. 60 % anbetende Verehrer unter den Wählern für diese Sender, das ist mehr als 50 % der Wähler.
ARD, ZDF etc. werden denen überwiegend klarmachen können, dass es um den drohenden Untergang des Abendlands geht.

Diese Restzuschauer - überwiegend beruflich inaktiv in der wohlverdienten Rente - finden es prächtig, sich mittelbar durch Geld von den noch in Arbeit Befindlichen ihre wunder-wunder-edlen Sender zwangs-subventionieren zu lassen. Das "anti-intellektuelle Prekariat, das wir Nichtzuschauer ja nun mal sind", das finden die meisten ganz richtig, dass wir zur Kasse gezwungen werden?

Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Abstimmung21 (05/2024) > Definition/Trennung v. Medien/Technol./Anbiet./Inh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37931.0

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