Im Land Brandenburg zählt für die "ersuchte Behörde" das für diese geltende Recht.
- Recht des Landes Brandenburg;
- Bundesrecht;
- Recht der Europäischen Union;
- Völkerrecht sowohl nach Vorgabe des Bundes, als auch nach Vorgabe der Europäischen Union.
Internationale Völkerrechtsverträge sind in insofern "zwingendes Recht", als daß die Nichteinhaltung dieser auch das Bundesrecht bindenden Verträge künftig im Innern der Europäischen Union finanziell geahndet werden darf.
Dieses spezielle Thema dafür findet sich hier:
Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.msg210341.html#msg210341Die gemäß dieser Verordnung einhaltepflichtigen Regelwerke seien hier namentlich herüberzitiert, der Rest ist in dieser Verordnung selber nachzulesen:
- Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
- Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
- Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,
- Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,
- Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung,
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,
-
Übereinkommen über die Rechte des Kindes,- Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen,
- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
- Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität,
- Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und GrundfreiheitenBitte auch die neuen Ergänzungen in diesem Thema zur Menschenrechts-Verordnung aufmerksam zur Kenntnis nehmen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;