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ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht

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DumbTV:
...und das Framing (auf spiegel.de) geht weiter...

spiegel.de, 22.12.2020

Rundfunkbeitrag
Verfassungsrichter lehnen Eilanträge der Sender ab
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt.


--- Zitat ---Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Eilanträge der Sender zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten nicht näher dargelegt, dass eine Verzögerung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags »irreversibel zu schweren Nachteilen« führen würde.
[…]

Hintergrund ist eine Entscheidung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff. Er hatte am 8. Dezember eine Abstimmung über den Rundfunkstaatsvertrag verhindert und damit vorübergehend die Erhöhung blockiert. Der Streit über den Rundfunkbeitrag hatte sich in den Wochen davor zur Koalitionskrise in Magdeburg ausgeweitet, weil die CDU-Landtagsfraktion beinahe gemeinsam mit der AfD gegen die Erhöhung um 86 Cent gestimmt hätte.
[…]

Spätere Entscheidung nicht ausgeschlossen
Ein grundsätzliches Urteil gegen die öffentlich-rechtlichen Medien ist das noch nicht. In seiner Entscheidung stellten die Verfassungsrichter nämlich auch fest, dass durch die ausbleibende Erhöhung »eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich« erscheine. […]
--- Ende Zitat ---

weiterlesen:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-verfassungsrichter-lehnen-eilantraege-von-ard-und-zdf-ab-a-38af05fc-5147-4bb9-83e4-bbad7956aa21

Besucher:
Wie wäre es denn, wenn die Anstalten ganz im Sinne ihres bislang forschen Vorgehens jetzt mal Butter bei die Fische gäben - und einfach mal demonstrieren würden, wie sich das fehlende Geld - ganz im Gegensatz dazu, was das BVerfG gesagt hat:


--- Zitat ---Die Sender hätten genug Geld, um ihr Programm einstweilen fortzusetzen.

--- Ende Zitat ---

im Programm niederschlagen wird?

Von Heiligabend bis II. Weihnachtstag Testbild in der Glotze & Pfeifton im Radio, das wäre doch was! Alle drei Fernsehprogramme platt - da wäre aber sowas von Heulen & Zähneklappern bei 99,99% der Deutschen :->>>


Edit "Bürger": Bitte hier wie überall im Forum zur Schonung der Übersicht und unser aller Ressourcen nicht in ledigliche Unmuts- oder Meinungsbekundungen dieser Art abschweifen, sondern bitte allenfalls konkret und zielgerichtet diskutieren. Es muss auch nicht alles kommentiert werden. Wer das dennoch tun möchte, kann sich gern in den "sozialen Netzwerken" austoben. Danke.

hankhug:
Aus meiner Sicht bedeutet diese Ablehnung so gut wie gar nichts.

Dem deutschen Michel wird in einer kurzen Schlagzeile vermittelt, dass das BVerfG dem ÖRR (vermeintlich) doch nicht schrankenlos zu Willen ist.
Dann lässt sich später auch glaubhafter erklären, dass das BVerfG nach "sorgfältiger Prüfung und umfassender Abwägung" es für rechtens hält, die Beitragserhöhung durchzuwinken.

Im Juli 2018 hat das ja nach ähnlichem Muster funktioniert: Alles im Grunde durchwinken, aber für die Öffentlichkeit die Ablehnung des Zweitwohnungsbeitrages als Feigenblatt drüberlegen.


Edit "Bürger":
Das mag sein - es hilft aber aktuell nichts, darüber zu spekulieren, auch wenn das beste erhofft und das schlimmste befürchtet werden sollte.
Momentan ist es eine (wohlverdiente) "Klatsche" für die in den letzten Tagen und Wochen zur Schau gestellte Siegesgewissheit "unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Eine "Klatsche", die man vom BVerfG so glasklar auch nicht erwartet hätte - und die ARD-ZDF-GEZ bei auch nur etwas Anstand und Rationalität durchaus hätten vermeiden können.
Bitte also nicht weiter über die Entscheidung in der noch anhängigen Hauptsache spekulieren.
Hier geht es erst einmal nur um die - abgelehnten - Eilanträge. Danke.

art18GG:
Es ist schon schön, mal feststellen zu können, dass das Bundesverfassungsgericht nicht direkt den Anweisungen der Justitiare der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten folgt. Von den Verwaltungsgerichten sind wir in dieser Beziehung ja anderes gewöhnt. Es bleibt also zu klären, ob sich die gewählten Vertreter eines Landesparlaments den Anweisungen der Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterwerfen müssen. Siehe dazu auch:

Klagevorhaben nach Art. 18 Grundgesetz gegen ÖRR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16297.msg207558.html#msg207558
ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34615.msg209793.html#msg209793
Intendanten üben Druck auf Ministerpräsidenten aus!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34686.msg210162.html#msg210162

pjotre:
Die Verwendung des Wortes "Klage" bei unseren Demokratie-Lehrbeauftragten, die Intendanten, irritierte mich.
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War mir da etwas entgangen? Vorab hervorragende Info / rechtssystemische Einordnung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde_(Deutschland)


Bundesverfassungsgericht: "Beschwerde".
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Das Wort "Klage" kommt im Gesetz über das Gericht BVerfGG nicht vor, nur im Sinn von "Anklage" in einem engen Kontext - der aber kommt so gut wie nie vor.
Das Wort "Beschwerde" kommt "gefühlte unendlich viele Male" vor im Gesetz. Also: "Beschwerde".


Beschwerde / Klage?
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Irgendwo schrieb irgendwer: Klage ist, wenn Gegner ist. Beschwerde ist, wenn keiner ist.
Und wie ist es beispielsweise bei der Dienstaufsichts-"Beschwerde"?
Ich will das hier nicht ausweiten. Zurück zu oben - Lernstoff - :
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde_(Deutschland)


So viel erscheint demnach ziemlich klar: Die Intendanten sagten "Klage", meinten "Beschwerde"
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beim Bundesverfassungsgericht. Beweis beispielsweise am 22. Dezember 2020:


--- Zitat ---In den Verfahren
über die Verfassungsbeschwerden
I.des Z...,  vertreten durch den Intendanten Dr. B..., - Bevollmächtigter:
gegen ... - das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten  Medienänderungsstaatsvertrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 1 BvR 2756/20 -,
II.des D..., vertreten durch den Intendanten R...,
- Bevollmächtigter:
gegen den Beschluss des Landtags Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2020, dem Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungsstaatsvertrag), der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. bis 17. Juni 2020 unterzeichnet wurde, nicht zuzustimmen
--- Ende Zitat ---


Unsere hochkarätigen Intendanten und deren hoch bezahlte Juristen waren demnach noch nicht einmal in der Lage, die elementare Terminologie richtig anzuwenden?
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So sieht es aus - oder irre ich?
Hier im Forum weiß ziemlich jeder, beim Verwaltungsgericht ist "Klage", beim BVerfG ist "Beschwerde".
Also, liebe Streitbrüder, bewerbt euch bei der nächsten "Fndungskommission" beim Neubesetzen von Intendantenposten! Den bisherigen Intendanten ist eure Kompetenz erkennbar überlegen?


Nun aber auch ein Blick auf den Antragsinhalt:
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Der Beschluss der Nichtzustimmung seitens des Landtags wird behauptet. Es hat ihn aber nie gegeben. Der Ministerpräsident hat die Beschlussvorlage nicht unterbreitet; also konnte es keine Unterlassungsbeschluss des Plenums ("Landtag") geben.
Das ist aber ulkig: Hochkarätige Juristen reichen eine Beschwerde gegen ein Handeln ("Beschluss") ein, das (den) es faktisch nie gegeben hat. Gibt es dafür irgendeine vernünftige rechtliche Erklärung?
Mal abwarten, wie das Verfassungsgericht damit umgehen wird. Es kann ja sein, dass der Beschwerdetext es richtiger darlegt, so dass das Verfassungsgericht den Antrag geeignet umdeuten kann. Oder war da doch so ein Beschluss? Soweit hier bekannt, auf keinen Fall.

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