Archiv > Pressemeldungen Dezember 2020

ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht

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samson_braun:
focus.de, 22.12.2020

ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht

--- Zitat ---[…] Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. […]
--- Ende Zitat ---

weiterlesen:
https://www.focus.de/finanzen/recht/rundfunkbeitrag-streit-um-rundfunkbeitrag-ard-und-zdf-scheitern-mit-eilantrag-vor-bundesverfassungsgericht_id_12803986.html


Edit "Bürger":
Entscheidungstext
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020
- 1 BvR 2756/20 -, Rn. 1-8,
http://www.bverfg.de/e/rs20201222_1bvr275620.html
und Diskussion dazu unter
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0

Hier im Pressemeldungs-Thread bitte keine inhaltliche Diskussion dieser Entscheidung, sondern allenfalls Pressemeldungen und diesbezügliche Kommentierung. Danke.

Frühlingserwachen:
ntv, 22.12.2020

Rundfunkbeitrag wird nicht erhöht: Eilanträge der Sender abgewiesen

Weiterlesen:
https://www.n-tv.de/der_tag/Rundfunkbeitrag-wird-nicht-erhoeht-Eilantraege-der-Sender-abgewiesen-article22252317.html

DumbTV:
faz.net, 22.12.2020


Streit um Rundfunkgebühr
Rundfunkanstalten scheitern vor Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Rundfunkanstalten, die Beitragserhöhung im Eilverfahren durchzusetzen, abgelehnt. Die Sender hätten genug Geld, um ihr Programm einstweilen fortzusetzen.


--- Zitat ---Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegen die nicht erfolgte Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgewiesen. Die Richter haben die Frage ausdrücklich offengelassen, ob der Rundfunkbeitrag womöglich später noch erhöht werden und die Sender für entgangene Einnahmen entschädigt werden müssen. Die Sender hätten aber nicht dargelegt, dass eine Erhöhung derart eilig wäre, dass eine Intervention des Bundesverfassungsgerichts im Eilverfahren notwendig wäre.
[…]

Haseloff stimmte zu
[…]

CDU in Sachsen-Anhalt hielt dem Druck stand
[…]
Die Linkspartei rückte in der heißen Phase der politischen Auseinandersetzung jedoch von ihrem Standpunkt ab und trieb damit einen Keil zwischen die Regierungsparteien, da auch Grüne und SPD der Erhöhung zustimmten und die 2016 vereinbarte „Beitragsstabilität“ im Sinne einer inflationsbereinigten Stabilität seit der letzten Beitragserhöhung im Jahr 2009 (um)interpretieren wollten. In der Folge sahen die CDU-Abgeordneten sich dem Vorwurf ausgesetzt, einen „Pakt“ mit der AfD einzugehen, falls sie der Beitragserhöhung nicht ebenfalls zustimmen würden.

Verfallsklausel bleibt bestehen
Aus Sicht der Sendeanstalten war das auch deshalb problematisch, weil im Rundfunkstaatsvertrag vereinbart ist, dass der gesamte Vertrag gegenstandslos wird, sofern nicht alle 16 Bundesländer bis Jahresende zustimmen. Ein zweiter Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht war deshalb darauf gerichtet, zumindest diese Klausel des Vertrages außer Kraft zu setzen. […]

Viel spricht also dafür, dass die Verfassungsrichter in der coronabedingten Wirtschaftskrise einen zulässigen Grund erkennen könnten, auf die Beitragserhöhung zu verzichten. Kein zulässiger Grund sind hingegen die allgemeinen Unzufriedenheiten der sachsen-anhaltinischen (CDU-) Abgeordneten mit der Arbeit der Rundfunkanstalten. […]
--- Ende Zitat ---

weiterlesen:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rundfunkanstalten-scheitern-in-eilverfahren-vor-bverfg-17115287.html

Knax:
So ein Tag, so wunderschön wie heute...!


--- Zitat ---Als einen Grund für die Entscheidung nannten die Verfassungsrichter, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio in ihren Anträgen nicht näher dargelegt hätten, warum eine Verzögerung des Inkrafttretens des neuen „Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen“ führe.
--- Ende Zitat ---
https://www.welt.de/politik/deutschland/article223095534/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-zu-Rundfunkbeitrag-ab.html

Weil eine Verzögerung allenfalls zu "schweren Nachteilen" auf den privaten Bankkonten der Intendanten führt.


--- Zitat ---Einige Sender hatten zuletzt signalisiert, dass es ohne die Erhöhung um 86 Cent Einschnitte im Programm geben werde.
--- Ende Zitat ---

https://www.welt.de/politik/deutschland/article223095534/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-zu-Rundfunkbeitrag-ab.html

Für Programmeinschritte wäre es allerdings dringend an der Zeit.

Bürger:
Mal sehen, wann (bzw. ob) auch diese Entscheidung in der "Urteils-Chronik" bei "rundfunkbeitrag.de" und eine entsprechende Pressemeldung dazu auftauchen wird... ::)
...bis jetzt herrscht da "Funkstille" > erste Erschöpfungs-/ Einsparungsanzeichen? :o ;D

--- Code: ---https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html
--- Ende Code ---

--- Code: ---https://presse.rundfunkbeitrag.de/
--- Ende Code ---
(Links führen zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)

Achso - und (was?) haben denn ARD/ ZDF/ Dradio schon selbst dazu berichtet..?
Oder rauscht und flimmert es da jetzt nur noch?

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