Archiv > Pressemeldungen Dezember 2020
Einmaliger Vorgang: ST lässt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags scheitern
ope23:
Lesehilfe:
--- Zitat ---Zusammenfassung der Anfrage
Die aktuell eingereichte Klage/Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag, die Sie an das Bundesverfassungsgericht geschickt haben. Die Ankündigung und diverse Meinungen geistern durch die Medien, auch dien öffentlich-rechtlichen. Aber es wird nirgends klargestellt, wer eigentlich beklagt wird und wegen was genau. Ist es das Landesparlament in Sachsen-Anhalt wegen "Unterlassung" einer Beitragserhöhung? Da nicht jedes Bundesland automatisch verpflichtet ist das ZDF zu finanzieren, könnten auch alle anderen Bundesländer verklagt sein, die Lücke nicht zu füllen. etc. pp. Da ist viel vorstellbar. Juristisch ist das grundsätzlich unklar und sollte nicht so nebulös kommuniziert werden. Das Bereitstellen der Beschwerde dürfte Klarheit schaffen und kein Geschäftsgeheimnis darstellen. Bitte machen Sie die Klageschrift oder zumindest diesen juristischen Rahmen öffentlich, damit sich die Öffentlichkeit ein Urteil bilden und auch die Reaktionen des Gerichts einordnen kann.
Vielen Dank
--- Ende Zitat ---
Quelle:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verfassungsbeschwerde-des-zdf-wegen-der-rundfunkbeitragshohe-ab-2021/
Bodi:
Im Blog des Medienjournalisten Jörg Wagner: Interview mit Prof. Dieter Grimm, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, über grundsätzliche Erwägungen zum laufenden Verfahren:
wwwagner.tv, 09.12.2020
Das Bundesverfassungsgericht tagt …
https://www.wwwagner.tv/?p=48694
--- Zitat ---Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über mehrere Klagen im Zusammenhang mit dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrags in einem Eilverfahren zu entscheiden. Der Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff hatte die geplante Abstimmung am 15./16.12.2020 abgesetzt. Damit kann die Empfehlung der unabhängigen Beitragskommission (KEF), den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro anzuheben, nicht umgesetzt werden.
Was passiert zur Zeit in Karlsruhe? Wieviele Menschen sind mit den Klagen beschäftigt? Wie ist der Prozess, der zur Entscheidung führt, organisiert? Wer entscheidet letztlich?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Wer:
* Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm LL.M., Bundesverfassungsrichter a. D.
* Daniel Bouhs, Freier Medienjournalist
* Jörg Wagner, Freier Medienjournalist
Was: Telefoninterview zur Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts
Wann: rec.: 19.12.2020, 15:00 Uhr, veröffentlicht in einer 14:52-Fassung am 19.12.2020, 18:11 Uhr im radioeins-Medienmagazin und in einer 5:34-Minuten-Fassung am 20.12.2020, 10:44/17:44 Uhr im rbb Inforadio
--- Ende Zitat ---
drboe:
Bei Wagner steht:
--- Zitat --- Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über mehrere Klagen im Zusammenhang mit dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrags in einem Eilverfahren zu entscheiden. Der Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff hatte die geplante Abstimmung am 15./16.12.2020 abgesetzt. Damit kann die Empfehlung der unabhängigen Beitragskommission (KEF), den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro anzuheben, nicht umgesetzt werden.
--- Ende Zitat ---
Das kann nicht stimmen. Der Medienstaatsvertrag ist eine allgemeine Hülle, die Höhe Rundfunkfinanzierung bleibt in einen separaten Vertrag ausgegliedert, dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
M. Boettcher
pinguin:
--- Zitat von: drboe am 21. Dezember 2020, 12:38 ---die Höhe Rundfunkfinanzierung bleibt in einen separaten Vertrag ausgegliedert, dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
--- Ende Zitat ---
Das stimmt auch nur teilweise, denn die Rundfunkfinanzierung wird im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt, die nicht nur aus dem Rundfunkbeitrag besteht, bzw. zu bestehen braucht.
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