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Neue GEZ Gebühren nachträglich?

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Speedy:

--- Zitat von: Viktor7 am 17. Juli 2012, 09:27 ---

@Thomas, @René,
falls dieser Fall mit der fröhlich betriebenen Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit dem neuen (Zwangs-)Rundfunkbeitrag möglich ist, sollten wir den Beitrag http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen ergänzen. Was meint Ihr dazu?

--- Ende Zitat ---

Ja, es ist m. E. weiterhin möglich.

(Abgabenordnung §249 ff., öffentliche Geldforderungen ->Gläubiger ist Landesrundfunkanstalt, vertreten durch die GEZ)

Es wären vielleicht die ersten Präzendenzfälle abzuwarten.



--- Zitat ---Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.
--- Ende Zitat ---

Das Procedere stimmt soweit, aber man sollte die Klage schon vernünftig begründen.

Für eine Begründung wäre ggfs. ein neuer Thread zu öffnen.

René:
Mir juckt es schon seit langem in den Fingern, einen Thread zu starten, in dem wir die Begründungen besprechen und analysieren. Auf der anderen Seite wissen wir, dass der ÖRR mitliest. Was und wie machen? – Im internen Bereich wäre es möglich, aber wir würden nur zu wenige erreichen.

Sollten wir es wagen und ein neues Thema starten, auch wenn der ÖRR mitliest? Irgendwann müssen wir es machen. Wenn ja, dann sollten wir nicht nur einen endlosen Schlauch starten, sondern versuchen, parallel unterschiedliche Begründungen anzugehen. Dazu wäre u. U. ein extra Themenbereich bzw. Unterforum angebracht, indem jede unterschiedliche Begründung ihren getrennten Platz findet.

Was meint ihr? Ich bin für Ideen in dieser Richtung völlig offen.

osirisis:
Volle Zustimmung!

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