gez-boykott.de > Inhalte / Funktionen für das NEUE gez-boykott.de

Neue GEZ Gebühren nachträglich?

(1/2) > >>

Frankieboy1966:
Hallo Leute! ;D

Ich bin neu hier, und weigere mich ab 2013 die neuen Gebühren zu zahlen. Gibt es eine Sammelklage? Oder nur passiver Widerstand? An einer Sammelklage würde ich mich gern beteiligen. Freue mich auf eine anregende Diskussion. Gruß Frank

Viktor7:
Willkommen Frankieboy1966 bei gez-boykott.de,

es gibt hier eine ganz hübsche Suchfunktion:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search
dann bitte Suchwort "Sammelklage" eingeben.

Anm.:
Sammelklage ist in Deutschland eine Sackgasse, vielleicht haben wir alle zu viele US Filme gesehen  ;)


Empfehlenswerte  Links:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3194.msg20601.html#msg20601

http://www.online-boykott.de/de/unterschriftenaktion

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3457.msg22578.html#msg22578

Frankieboy1966:
Danke Viktor.
Ich wüsste gern was passiert wenn man die Gebühren verweigert? Habe gelesen das man Widerspruch einlegen soll. Dann den Widerspruchsbescheid abwarten und damit zum Verwaltungsgericht gehen. Klage einreichen. Und dann? Nachträglich zahlen? Weiß jemand mehr als ich?

René:
Ergänzend zu den Links von Viktor: http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

Und Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht, wie Viktor es bereits erklärte.

Viktor7:

--- Zitat von: Frankieboy1966 am 16. Juli 2012, 22:25 ---Danke Viktor.
Ich wüsste gern was passiert wenn man die Gebühren verweigert? Habe gelesen das man Widerspruch einlegen soll. Dann den Widerspruchsbescheid abwarten und damit zum Verwaltungsgericht gehen. Klage einreichen. Und dann? Nachträglich zahlen? Weiß jemand mehr als ich?

--- Ende Zitat ---

Die Antworten findest Du in dem Link von René:


--- Zitat ---Mitmachen ist sehr einfach:
Falls erteilt, Dauerauftrag bei seiner Hausbank löschen oder Einzugsermächtigung an die GEZ widerrufen.
Zahlungen ab 2013 einstellen.
Mahnungen kassieren.
Beitragsbescheid abwarten.
Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben – die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle.
Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen. Dabei nur insofern reagieren, dass man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt, innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.

http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

--- Ende Zitat ---

Aus unserem Forum [von Thomas verfasst]:

--- Zitat ---Es kann aber passieren, dass die GEZ zunächst keinen Gebührenbescheid verschickt, sondern ganz fröhlich (öffentlich rechtliche Forderung) die Zwangsvollstreckung betreibt. Nach Abgabenordung geht das auch ohne Gebührenbescheid.

Dann hilft nur flugs eine Vollstreckungsgegenklage mit einstweiligem / vorläufigem Rechtsschutz.
--- Ende Zitat ---

@Thomas, @René,
falls dieser Fall mit der fröhlich betriebenen Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit dem neuen (Zwangs-)Rundfunkbeitrag möglich ist, sollten wir den Beitrag http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen ergänzen. Was meint Ihr dazu?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln