Archiv > Pressemeldungen Dezember 2020
LTO: Verfassungsklagen von ARD & Co. - Gute Chancen für die Sender
pjotre:
Natürlich kann und wird das BVerfG auf keinen Fall einem anderen "Verfassungsorgan"
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- z. B. Parlament Sachsen-Anhalt - etwas vorschreiben - ganz einfach, weil es das laut BVerfGG nicht darf.
Es kann also nur entscheiden, dass auch zukünftig die Finanzierung zu garantieren sei. Das braucht es aber gar nicht.
Da mindestens 14 Bundesländer dies zu garantieren erkennbar bereit sind, ist dies gar nicht in Frage gestellt.
Es fehlt der Verfassungsbeschwerde an der Aktivlegitimation des "Beschwertseins".
Wenn die anderen Landesregierungen bezüglich der Lückenschließung keine Bereitschaft bekundeten, dann natürlich aus prozesstaktischen Gründen - um dem BVerfG die Arbeit zuzuschieben.
Es ist bisher nirgends behauptet, dass die Finanzierung des MDR gefährdet sei. Damit entfällt die einzige vielleicht relevante Streitgrundlage.
Der Rundfunkbeitrags-Änderungs-Staatsvertrag ist zunächst einmal kaputt und unheilbar.
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Es muss also ein neuer kommen. Die politische Findungs-Arbeit, die Details zu definieren, hat man an das BVerfG outgesourct. Mal sehen, wie das Gericht sich da heraushalten wird.
Ein neuer bis Mitte 2021 mit leicht erhöhten Beträgen könnte die Lösung sein.
Im Hinblick auf die Kaufkraftparitäten-Divergenz könnte man ohne Gesichtsverlust Sachsen-Anhalt und Thüringen ausklammern.
Was kann das BVerfG durchsetzen?
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§ 31 BVerfGG.
Ausgerechnet das BVerfG als oberstes Gericht ist das vielleicht einzige Gericht in Deutschland, das keine Zwangsdurchführung anordnen kann (kann keine Aufträge an Gerichtsvollzieher auslösen).
Das könnte es durchaus geben. Die EGMR-Entscheide haben Zwangswirkung und sind vollstreckbar.
Allerdings und jetzt wird es aktuell interessant, binden die Entscheide demnach auch "Verfassungsorgane". Das kann sich aber nicht auf Ersatzvornahme von politischen Wertordnungs-Ermessensentscheiden der Parlamente erstrecken.
drboe:
--- Zitat von: pjotre am 13. Dezember 2020, 19:45 ---Es fehlt der Verfassungsbeschwerde an der Aktivlegitimation des "Beschwertseins".
Es ist bisher nirgends behauptet, dass die Finanzierung des MDR gefährdet sei. Damit entfällt die einzige vielleicht relevante Streitgrundlage.
--- Ende Zitat ---
Ach, es geht nur um den MDR? Wie kommst die denn auf das schmale Brett? Du stellst doch selbst fest, ...
--- Zitat von: pjotre am 13. Dezember 2020, 19:45 ---Der Rundfunkbeitrags-Änderungs-Staatsvertrag ist zunächst einmal kaputt und unheilbar.
--- Ende Zitat ---
D. h., dass allen Sendern der ARD unter Einschluss des MDR, des ZDF und des Deutschlandradios nicht die im Staatsvertrag zugebilligte Erhöhung des sogn. Rundfunkbeitrags zukommt. Die Anstalten sehen daher die vom BVerfG geforderte funktionsgerechte Finanzierung nicht mehr gesichert. Eben deshalb klagen sie ja, und ganz gewiß werden diese Klagen vom BVerfG angenommen, verhandelt und entschieden werden.
Wie die Entscheidung ausfällt, lässt sich nicht sagen, aber die Prognose ist wohl nicht gewagt, dass das BVerfG einen Weg suchen und ggf. finden wird die ÖR-Sender mit weiterem Geld zu pudern.
M. Böttcher
pjotre:
@drboe : Diese Erörterung betrifft Jura-Aspekte, nicht Meinungen.
Edit "Bürger" @alle: Bitte eng am hiesigen Kern-Thema bleiben
LTO: Verfassungsklagen von ARD & Co. - Gute Chancen für die Sender
welches im Wesentlichen den Artikel im Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat. Danke.
DumbTV:
Aus aktuellem Anlass, siehe:
Pressemeldungen:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0
Entscheidungs-Volltext + Diskussion:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0
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