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LTO: Verfassungsklagen von ARD & Co. - Gute Chancen für die Sender
ChrisLPZ:
Legal Tribune Online, 08.12.2020
Verfassungsklagen von ARD & Co.
Gute Chancen für die Sender
Das BVerfG wird die verweigerte Erhöhung des Rundfunkbeitrags wohl beanstanden. Da Sachsen-Anhalt keine Begründung für seine Weigerung liefert, dürften die Sender in Karlsruhe leichtes Spiel haben, meint Christian Rath.
von Dr. Christian Rath*
--- Zitat ---Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist auf politischem Wege zunächstgescheitert. Deshalb werden die Rundfunkanstalten versuchen, sie beimBundesverfassungsgericht (BVerfG) durchzusetzen - mit guten Chancen.
Möglicherweise ist dies sogar der Hintergedanke von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Indem er in Sachsen-Anhalt die drohende gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags verhindert, rettet er seine Koalition mit SPD und Grünen. Den Sendern öffnet er damit aber den Weg zum BVerfG, das sich schon lange als rechtlicher Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht.
Plus 86 Cent
[…] Inzwischen haben zwölf Landtage zugestimmt, in drei weiteren werden keine Probleme erwartet, nur Sachsan-Anhalt wird am Ende fehlen. Der Verzicht auf eine Abstimmung über die Erhöhung hat am Ende die gleiche Wirkung wie ein Nein.
Der Magdeburger Landtag könnte die Abstimmung auch nicht im nächsten Jahr nachholen, zum Beispiel nach der Landtagswahl im Juni.
Denn der Staatsvertrag enthält in Art. 2 Abs. 2 eine klare Klausel: Wenn nicht alle Landtage bis zum Jahresende ratifiziert haben, "wird der Staatsvertrag gegenstandslos." Dann bliebe es also bei der monatlichen Gebühr von 17,50 Euro.
[…]
Die Vorgaben aus Karlsruhe
Dagegen werden die ARD-Anstalten, das ZDF und auch das Deutschlandradio Verfassungsbeschwerden einlegen. Das kündigten sie am Dienstagnachmittag in getrennten Erklärungen an. Möglicherweise werden sie noch dieses Jahr auch Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags wie geplant im Januar zu erreichen.
[…]
Präzedenzfall 2007
[…]
2020: Ohne Beschluss und ohne Begründung
Wenn man den Präzedenzfall mit der aktuellen Causa Sachsen-Anhalt vergleicht, fällt zweierlei auf.
Damals waren sich alle Länder einig, diesmal weicht nur ein Land ab. Und damals gab es ausführliche Begründungen, diesmal kann es mangels Beschlussfassung gar keine offizielle Begründung geben.
Es ist also kaum anzunehmen, dass es das BVerfG akzeptieren wird, wenn ein Land allein ohne Beschluss und ohne Begründung die von der KEF für notwendig gehaltene Erhöhung des
Rundfunkbeitrags verhindert.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/rundfunkbeitrag-erhoehung-sachsen-anhalt-oeffentlich-rechtliche-sender-wollen-nach-karlsruhe-bverfg/
* Informationen zum Autor
https://kress.de/koepfe/kresskoepfe-detail/profil/19677-christian-rath.html
pinguin:
--- Zitat von: ChrisLPZ am 13. Dezember 2020, 08:13 ---Legal Tribune Online, 08.12.2020
Verfassungsklagen von ARD & Co.
Gute Chancen für die Sender
[...] Da Sachsen-Anhalt keine Begründung für seine Weigerung liefert, [...]
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/rundfunkbeitrag-erhoehung-sachsen-anhalt-oeffentlich-rechtliche-sender-wollen-nach-karlsruhe-bverfg/
--- Ende Zitat ---
Die Aussage ist doch schlicht falsch, oder? (Siehe Hervorhebung in Rot). Es wurde doch ausführlich kommuniziert, daß der Grund für die Zurücknahme die fehlender Mehrheit im Landesparlament ist und sich diese darauf gründet, daß es die wirtschaftliche Situation in Sachsen-Anhalt gegenwärtig nicht zuläßt, weitere staatliche Mittel in den Rundfunk zu pumpen, wenn diese staatlichen Mittel von anderen Wirtschaftszweigen dringender benötigt werden, weil davon auch gerade in Sachsen-Anhalt selbst der Erhalt von Arbeitsplätzen abhängt.
Bitte immer berücksichtigen, daß der Rundfunkbeitrag im europäischen Rahmen eine staatliche Beihilfe darstellt, die sämtlichen von Europa aufgestellten Beihilfekriterien allzeit zu entsprechen hat.
pjotre:
Seit 2018 ist er Journalist bei Redaktionsnetzwerk RND:
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https://de.wikipedia.org/wiki/RedaktionsNetzwerk_Deutschland
Dies ist verknüpft mit dem maßgeblichen Fuß der SPD in der Presselandschaft.
Wer braucht die Wahlkampfmaschine "ARD, ZDF etc."?
AHA - Aufmerken,Hinsehen,Aufpassen.
Er ist einer der "ausgewählten Journalisten", die vom BVerfG
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vorab informiert werden, also umgekehrt auch von Richtern respektiert werden. Hier geht es wohl um das, was Ökonomen nennen:
Bemühen um eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung".
Den Schwachpunkt hat er, der Jurist, aber gleich in seinem Text angedeutet:
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Fast alle Bundesländer haben die Finanzierung nicht in Frage gestellt. Also erfordert das Prinzip der Subsidiarität, dass die Sender sich erst einmal von den anderen Bundesländern eine parlamentarische Abfuhr abholen für einen Staatsvertrag von 14 Bundesländern mit angepasstem Betrag.
Bis dahin fehlt es an etwas, was beim Normalbürger zur sofortigen Nichtannahme führen würde mit AZ AR... (Aufnahme nur ins "Allgemeine Register" der Korrespondenz des Gerichts:
Es fehlt die Aktivlegitimation, nämlich der Nachweis, "unabwendbar selber beschwert zu sein".
Es fehlt an Beweiskraft für die faktische Unlösbarkeit des Finanzierungslücke-Problems.
Allerdings wird das Gericht durchaus entscheiden: Quod licet Iovi, non licet bovi."
Alle sind gleich, aber manche sind gleicher? - Ist ja in Ordnung so, die Institutionen von Gewicht erfordern mehr Rechtsprechungs-Bedarf.
Ferner ist das BVerfG nur zur Normenkontrolle berechtigt.
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Da eine Norm nicht entstand, kann das BVerfG gar nicht entscheiden, siehe BVerfGG.
- Unterschied lege ferenda, lege lata. Sofern das kein Begriff ist, einfach kugeln.
Letztlich ist der Staatsvertrag gewollt schlecht formuliert.
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Eine salvatorische Klausel, wie sie jeder gute Rechtsanwalt bei ziemlich allen Verträgen hinzufügt, fehlt: Gültig bleiben selbst dann, wenn Unerwartetes passiert.
Hier sollte die bekannte Verweigerungsabsicht in Sachsen-Anhalt ganz einfach niedergewalzt werden. Das Wie dafür war programmiert - oder nicht? Typisch? Frechheit?
Politik. Großes Kino. Und wir da am Rande mitten drin.
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Wie diverse Engagierte des Forums wissen - teils beitrugen - , passierte ja einiges in Sachsen-Anhalt und Thüringen an Aktion aus dem Kreis der Widerständler in Sachen "ARD, ZDF etc.".
Demokratie-Bildung - hier ist es. Mal vorschlagen, dass "ARD, ZDF etc." dies Forum integrieren als Partner für demokratische Bildungsarbeit? Wetten, dass die begeistert sein werden?
ope23:
Wie, bitte, soll ein Gericht anordnen, dass alle Wohnungsinhaber ab Januar 2021 86ct mehr zahlen sollen? Erlässt das Gericht eine allgemeine Notverordnung? Und dann der zweite Schritt: Können die so mehr belasteten Bürger dagegen Widerspruch erheben?
Und die schlimmste Frage: Kann ein Gerichtsbeschluss eine parlamentarische Entscheidung "ersetzen"?
Dazu schreibt LTO rein gar nichts. (Wenigstens ist der Autor ein echter Pressefuzzy und aß wohl nicht vom Brote des dt örR. Vielleicht will er das noch, jung genug sieht er ja noch aus.) (ah, pjotre hat zwischenzeitlich was reingepostet)
Warum soll ein Ministerpräsident eine "Begründung" abliefern, wenn er einen Gesetzesentwurf nicht einbringt? Das kann diverse Gründe haben - hier recht offensichtlich: um den Koalitionsfrieden zu wahren. Warum soll er das nicht dürfen? Wem ist der MP verantwortlich? Richtig, dem Landtag. Nicht dem Bundesverfassungsgericht.
Es wird sehr, sehr spannend.
pjotre:
Die neue Software-Version wollte meine Korrektur nicht schlucken...
Also mein vorstehender Beitrag, im gegebenen Satz-Kontext wäre sauberes Latein: "lex ferenda, lex lata".
Üblicher ist in der deutschsprachigen Juristerei aber: "de lege ferenda, de lega lata". Das "de" darf man dann nicht weglassen.
Danke dem Reedukations-Hilfsbereiten in Sachen Latein hier im Forum... für mich ne lange Zeit her...
Wir wissen, das ist unwichtig, ist aber trotzdem gut, wenn schon Verwendung, dann richtig.
So ein bisschen Juristen-"Latein" hilft ja, Schriftsätze aufzuwerten...
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