Archiv > Pressemeldungen Dezember 2020
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
lex:
Eigentlich sollte sich das BVerfG auch die Frage stellen, wieso die Anstalten nicht schon geklagt haben, als der Koalitionsvertrag ausgehandelt wurde. Was hat sich geändert, dass man damals eine nicht-Erhöhung des Beitrages gebilligt hat und jetzt auf einmal (obwohl sich nichts geändert hat) eine Verfassungswidrigkeit feststellt?
Nichtgucker:
@ Lex
Koalitionsverträge sind politische Absichtserklärungen und haben insofern keine direkten Auswirkungen. Eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass jemand von einem Verhalten des Gesetzgebers konkret betroffen ist.
NichtzahlerKa:
--- Zitat von: Nichtgucker am 09. Dezember 2020, 19:28 ---Die KEF ist im Gegensatz zu den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF nicht für die Prüfung zuständig, ob die Programmgestaltung gemäß dem gesetzlichen Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt. Sie weist Jahr für Jahr darauf hin, dass Sport mit Abstand der größte Kostenblock ist.
--- Ende Zitat ---
Das ist schlicht DIE Lüge des Rundfunksystems. Das 8. Rundfunkurteil sagt in Rn. 182 ganz klar
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 1994
- 1 BvL 30/88 -, Rn. 1-196,
http://www.bverfg.de/e/ls19940222_1bvl003088.html
--- Zitat ---Rn. 182
Das bedeutet allerdings nicht, daß die Bedarfsanmeldung keiner Überprüfung zugänglich wäre. Da bei der Rundfunkgebühr das Korrektiv des Marktpreises ausfällt, ist vielmehr eine externe Kontrolle im Interesse der mit der Gebühr belasteten Teilnehmer erforderlich. Diese Kontrolle darf sich aber nicht auf die Vernünftigkeit oder Zweckmäßigkeit der Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten beziehen, sondern allein darauf, ob sie sich im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Bei dieser Kontrolle handelt es sich folglich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe.
Dem fachlichen Charakter der Prüfungs- und Ermittlungsaufgabe entspricht die Übertragung an ein sachverständig zusammengesetztes Gremium besonders gut, wie es in Gestalt der KEF auch bereits angestrebt ist.
--- Ende Zitat ---
Die KEF hat grundsätzlich ALLES durchgewunken und noch nie von ihrem Recht gebrauch gemacht, Dinge, die klar außerhalb des Rundfunkauftrags liegen, nicht zu finanzieren. Einzig "Wirtschaftlichkeit" wird hier und da moniert und der angemeldete Bedarf halbiert. Das ist keine echte Wirtschaftlichkeitskontrolle und schon gar keine Kontrolle des Auftrags. Sie behaupten, sie machen/ dürfen das nicht, aber eigentlich wären sie dazu verpflichtet.
pinguin:
--- Zitat von: Nichtgucker am 19. Dezember 2020, 09:42 ---Eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass jemand von einem Verhalten des Gesetzgebers konkret betroffen ist.
--- Ende Zitat ---
Es hat aber kein Verhalten eines Gesetzgebers gegeben; der Gesetzgeber ist das Parlament und nicht die Landesregierung. Und das Parlament hat weder zugestimmt, noch abgelehnt, denn das zu beratende Dokument wurde vorher von der Landesregierung zurückgezogen. Dafür wiederum ist das Parlament nicht verantwortlich.
drboe:
Exakt! Da es um einen Staatsvertrag geht, der die Zustimmung des Parlaments benötigt bevor er angewendet werden kann, ist zunächst die Landesregierung am Zug. Diese hat dem Parlament rechtzeitig ein Zustimmungsgesetz vorzulegen. Dies hat die Landesregierung durch das Zurückziehen der Vorlage praktisch nicht getan. Der Gesetzgeber hat also nichts vorliegen, über das ein Beschluss herbei geführt werden könnte. M. E. ein klares Versäumnis der Exekutive. Insofern wird es interessant, wie der Streit laufen wird und zwischen welchen „Fronten“. Im viel zitierten Referenzfall war die Situation ganz anders. Damals hatten die Regierungen einen Vertrag ausgehandelt, der den Sendern weniger brachte als von der KEF vorgeschlagen. Das ist heute nicht der Fall. Gegen die Parlamente als Ganzes können die Sender m. E. nicht klagen, da die fast alle zugestimmt haben und Sachsen-Anhalt nie entscheiden konnte. Bleibt der Versuch, die ängstliche Regierung von Sachsen-Anhalt zu zwingen, den Anstalten zu Willen zu sein. Da bin ich so was von gespannt. :)
M. Böttcher
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