Archiv > Pressemeldungen Dezember 2020
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
Uwe:
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/dwdl.png
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden
"Spielball der Politik":
Sender beklagen Verfassungsbruch
Quelle: DWDL 08.12.2020 von Uwe Mantel
--- Zitat ---Weil die Fraktion seiner eigenen Partei die Zustimmung verweigerte, lässt Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff den neuen Rundfunkstaatsvertrag und damit auch die Beitragserhöhung platzen. Nun ist das Verfassungsgericht am Zug.
[...] Die Reaktion der öffentlich-rechtlichen Sender fiel so deutlich wie erwartbar aus: Am Nachmittag kündigten die ARD-Sender, das ZDF sowie das Deutschlandradio an, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Sie berufen sich auf die vom Grundgesetz garantiert Rundfunkfreiheit und die ihnen zustehende "bedarfsgerechte Finanzierung" der öffentlich-rechtlichen Sender.
--- Ende Zitat ---
weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/80621/spielball_der_politik_sender_beklagen_verfassungsbruch/
Siehe u.a. auch unter
Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags? MDR würde klagen (BVerfG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34601.0
Nichtgucker:
Grundsätzlich begrüße ich, dass sich das BVerfG nunmehr auch mit der Höhe des Rundfunkbeitrages befassen muss. Ausgaben für Peng Peng (Krimis), Fratzengeballer (Boxen) und Trallala (Musik) können naturgemäß und offensichtlich nicht einer Unabhängigkeit der politischen Berichterstattung dienen, mit der der beitragspflichtige Vorteil des ÖRR vom BVerfG in 2018 beschrieben wurde. Dies scheint auch dem ZDF-Intendanten bewusst zu sein, wenn er sagt:
--- Zitat --- "Das Verfahren der Festlegung des Beitrags ist von allen Ländern beschlossen worden, auch von Sachsen-Anhalt. Und das soll die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten sicherstellen, insbesondere auch in der politischen Berichterstattung", sagt ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut.
--- Ende Zitat ---
Quelle: Focus, 08.12.2020
Öffentlich-Rechtliche ziehen wegen Rundfunkbeitrag vor das Bundesverfassungsgericht
https://www.focus.de/politik/deutschland/erhoehung-wird-blockiert-oeffentlich-rechtliche-ziehen-wegen-rundfunkbeitrag-vor-das-bundesverfassungsgericht_id_12751284.html
pinguin:
Leider hat der Rundfunk nicht begriffen, daß die Länder nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, die finanziellen Belange des Rundfunks mit den finanziellen Belangen der Bürger abzugleichen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0
Link führt zur Aussage
René:
Verfassungsbruch? Wer rettet die über 40 Millionen Beitragsschuldner vor der Willkür des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Ist das nicht so, dass wir alle allein durch das Grundbedürfnis des Wohnens den teuersten Rundfunk der Welt zwangsfinanzieren müssen? Wo sind unsere Rechte?
Die 86 Cent im Monat sollten über 400 Millionen Jährlich einbringen. Wofür? Allein 1 Prozent davon gehen für die Grundgehälter der Intendanten drauf! Wie kann ein Herr Tom Buhrow 400.000 EUR im Jahr Gehalt haben? Ist das nicht der eigentliche Verfassungsbruch?
Vielleicht – so hoffe ich – hat Sachsen-Anhalt etwas in Bewegung gesetzt, das diesen fehlgeleiteten Tanker stoppt. So kann es nicht weitergehen, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner heutigen Ausgestaltung und Größe ist einfach und ergreifend nicht notwendig.
Nichtgucker:
Solltet das BVerfG zugunsten des ÖRR entscheiden, würde damit auch deutlich, dass es völlig überflüssig ist, wenn sich Volksvertretungen mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen. Egal, ob sie zustimmen oder nicht, der begehrte Rundfunkbeitrag kommt sowieso …
Das wäre kein gutes Zeichen für eine Demokratie …
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln