Archiv > Pressemeldungen November 2020
Medienstaatsvertrag und Streamer: Rundfunklizenz ab 20.000 Zuschauern nötig
Dr. Knuff:
urheberrecht.de, 24.08.2020
Rundfunklizenz: Wann benötigen Influencer eine solche?
https://www.urheberrecht.de/rundfunklizenz/
--- Zitat ---[...]
Rundfunklizenz: Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für eine Rundfunklizenz ergeben sich aus dem RStV. Beschränkt sich die Zulassung des Programms auf die Verbreitung über das Internet, ist mit Gebühren in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro zu rechnen.
Die konkreten Kosten ergeben sich allerdings aus dem Verwaltungsaufwand, mit dem der Antrag auf eine Rundfunklizenz einhergeht und dem Wert des Unternehmens.
Daher ist bei reinen Internetangeboten von einem Influencer mit Gebühren zwischen 1.000 und 2.500 Euro zu rechnen. Da die Beantragung einer Rundfunklizenz unter Umständen kompliziert und bürokratisch ist, fallen zudem in der Regel auch noch Kosten für einen spezialisierten Anwalt an.
--- Ende Zitat ---
MichaelEngel:
Ich weiß, wie das BVerfG argumentieren wird. So wie die Informationsfreiheit nicht bedeutet, Gratisrundfunk (d.i. bloße Empfangsmöglichkeit) zu haben, bedeutet Meinungsfreiheit nicht, dass man dafür nicht zahlen muss. Es ist ja logisch. Man zahlt ja immer mit irgendwelchen Konsequenzen, wenn man zum Beispiel eine unangenehme Meinung ausdrückt.
Zeitungsbezahler:
Tja, da muß der Youtuber sein Programm aus Polen oder den Niederlanden verbreiten und seine "Journalisten" dann als "Auslandskorrespondenten" bezeichnen, die vom deutschen Wohnzimmer oder Hobbykeller aus streamen...
ope23:
Vor einigen Monaten (ca. Juli) habe ich von einem Internetfuzzy erfahren, dass YouTube ab Januar 2020 den "Sendebetrieb" in der EU und insbesondere in D erheblich verändern wird. Normalerweise ist der Fuzzy ziemlich glaubwürdig, aber da habe ich mich doch gewundert. Ich wundere mich nun, dass auch jetzt noch nichts dazu in den üblichen Onlinedingens zu vernehmen. Überhaupt sind so bekannte Vereinigungen wie CCC oder netzpolitik.org sehr ruhig.
Ich freue mich schon auf den Tag, wo ich "wieder" Radio Moskau illegal hören kann. RT lässt sich die "Chance", einen Sender "Radio Moskau" wieder aufzubauen, nicht entgehen. ;D
>:(
Spark:
Vor Wahlen laufen ja immer jede Menge Wahl-Spots der einzelnen politischen Parteien. Soviel ich weiß, werden diese von den Parteien selbst hergestellt und über bereits vorhandene Kommunikationswege verbreitet, z.B. dem Fernsehen.
Es kann auch wohl mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Reichweite solcher Wahl-Spots weit oberhalb von 20.000 liegt.
Müßten der Logik nach politische Parteien nicht ebenfalls eine Rundfunklizenz benötigen?
Und wie sieht es beispielsweise mit Unternehmen aus, welche regelmäßig Werbung schalten lassen? Im Fernsehen wimmelt es ja davon.
Jemand, der beispielsweise einen YouTube Kanal betreibt tut ja auch nichts anderes. Er produziert etwas und nutzt einen bereits vorhandenen Kommunikationsweg für die Verbreitung.
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