Archiv > Pressemeldungen November 2020
Medienstaatsvertrag und Streamer: Rundfunklizenz ab 20.000 Zuschauern nötig
DumbTV:
Medienstaatsvertrag ... damit so wird aus den freien Angeboten im Internet per Definiton "zulassungsfreier Rundfunk" die bei zuviel Reichweite geknebelt und eingeschränkt werden (können)...
heise.de, 13.11.2020
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Medienstaatsvertrag und Streamer:
Rundfunklizenz ab 20.000 Zuschauern nötig
Der Medienstaatsvertrag enthält neue Regelungen für Livestreamer. Ob sie in Zukunft eine Rundfunklizenz brauchen, hängt primär von ihrer Zuschauerzahl ab.
--- Zitat ---Streamer mit Rundfunklizenz: Zu Zeiten des Rundfunkstaatsvertrags brauchten bekannte Internet-Persönlichkeiten wie "Gronkh", "Drachenlord" und das Team von "PietSmiet" nach Ansicht der zuständigen Landesmedienstaaten eine Rundfunklizenz, um ihre Livestreams veranstalten zu dürfen. Das sorgte für Ärger und Verwirrung. Der neue Medienstaatsvertrag, der den Rundfunkstaatsvertrag am 7. November abgelöst hat, soll Klarheit schaffen – enthält aber noch immer dehnbare Formulierungen.
Der neue Medienstaatsvertrag soll die Medienordnung modernisieren, indem er die Grenzen zwischen den verschiedenen Medienformen aufweicht. Entsprechend gelten für Livestreamer auf Twitch oder Youtube nun die gleichen Regeln wie etwa für das Fernsehen, die sozialen Medien oder für Nachrichtenformate. […]
Keine Pauschal-Befreiung für Videospielstreamer
[…] Von der Lizenzpflicht befreit sind außerdem Programme, "die nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten". Das schließt laut DLM Videospielstreams aber nicht grundsätzlich aus: "Dies ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls. […]
Nur wenige erreichen 20.000 Zuschauer
[…]
Eine Sprecherin der Landesmedienanstalten wies in einer Mail an heise online aber darauf hin, dass auch lizenzfrei sendende Kanäle Auflagen unterliegen: "Zulassungsfreier Rundfunk ist kein Rundfunk zweiter Klasse. Er unterliegt – auch ohne das aufwändigere Zulassungsverfahren durchlaufen zu haben – grundsätzlich den identischen materiellen Anforderungen beispielsweise zu Kennzeichnung von Werbung."
--- Ende Zitat ---
weiterlesen:
https://www.heise.de/news/Medienstaatsvertrag-und-Streamer-Rundfunklizenz-ab-20-000-Zuschauern-noetig-4959915.html
Hinweis:
Die Landesmedieanstalten, deren Aufgabe die Kontrolle des privaten Rundfunks ist, werden aus den Rundfunk"beiträgen" finanziert. Die LM erhalten einen festen Prozentsatz der Rundfunkbeiträge. Das Budget der LM ist also unabhängig von deren Aufgaben. :o
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23535.0
Zum Thema siehe u.a. auch:
Prof. Dr. H.Gersdorf: „Lizenzpflicht für Internet-TV ist verfassungswidrig“ (07/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23782.0
Regeln für Online-Plattformen: Medienstaatsvertrag tritt in Kraft (11/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34437.0
Neuer Medienstaatsvertrag: Bitte nicht diskriminieren! (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34412.0
Medienstaatsvertrag: Länder wollen mehr Barrierefreiheit in Medien (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34402.0
Gegen Medienkonzentration: Länder streben Modernisierung an (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34401.0
Medienstaatsvertrag soll den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen (01/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33176.0
Medienstaatsvertrag [Sammelthread] (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32677.0
Medienstaatsvertrag: Klein-Klein statt großer Wurf (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31897.0
Internetfreiheit ade: Harte Kritik am geplanten Medienstaatsvertrag (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31805.0
Internet ist nicht Rundfunk und ist deshalb nicht analog zu regulieren (09/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28857.0
und die Forumssuche mit dem Begiff Medienstaatsvertrag für weitere Informationen dazu nutzen...
Zu den Landesmedienanstalten u.a.:
Sächsische Landesmedienanstalt: Machtkämpfe, Heimlichkeiten, Überfinanzierung (07/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31584.0
Medienanstalt Berlin-Brandenburg verschwendet Geld (Rechnungshof Ber., 2015) (06/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23298.0
und die Forumssuche mit dem Begiff Landesmedienanstalt für weitere Informationen dazu nutzen...
Siehe auch die ergänzenden Verweise unten in diesem Thread:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34459.msg208961.html#msg208961
Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.
Danke für die aktive Mitwirkung!
MichaelEngel:
Ist nicht eher die Plattform (Youtube) als der Hersteller des Beitrags die Rundfunkanstalt, die eine Erlaubnis braucht? Und für die Zensur ist Heiko Maas Netzwerkdurchsezungsgesetz da zuständig.
guyincognito:
Seh ich auch so. Oder haben Moderatoren (die ja oft auch die Produzenten Ihrer Sendungen sind), wie Günther Jauch oder Anne Will eine eigene Lizenz?
MichaelEngel:
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist aber schlimmer: die Privatzensur der Plattformen darf willkürlich sein und der "Streamer" hat keine Rechte gegenüber der mit Lizenzentzug bedrohte Plattform. Es wird aber überall eine Zensurstruktur gebaut. Auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene.
drboe:
Eigentlich sind mit der Anhebung auf 20.000 statt 500 Nutzern die Möglichkeiten sich bzw. seine Ideen vorzustellen ja einfacher geworden. Früher lag die Grenze doch arg niedrig. So mancher wird daher relativ unbesorgt die Kröte schlucken, weil es einen ja (zunächst) ggf. nicht betrifft. Was aber, wenn doch? Leute, es gibt Hoffnung. Daher hier ein kleiner Ausblick auf die Zukunft:
"Hallo und guten Abend ihr da draussen an den Geräten! Hier ist wieder RII, eure "Rundfunkstation im Internet". - {Jingle} -Dank euch haben wir es endlich geschafft; mit über 20.000 regelmäßigen Nutzer konnten wir eine Lizenz der Medienanstalten beantragen, bzw. mussten das tun, und haben sie heute erhalten. Wir senden hier direkt aus unserem "Firmensitz", der Wohnung von Peter. "Rundfunksender" müssen übrigens gemäß Paragraf 5 Satz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags keine Rundfunkbeiträge zahlen. Juchhu! Peter freut sich riesig Mit der Erteilung der Lizenz für unseren "Sender" haben wir daher spontan weitere Betriebsstätten in Betrieb genommen, nämlich in den Wohnungen von Bettina, Marco, Tom, Ina und der von Jan und Karina. Wir werden künftig im Wechsel aus den Wohnungen unser Mitarbeiter senden. Also: dranbleiben, für uns die Werbetrommel rühren und .. vielleicht hat ihr ja Lust bei uns mitzumachen. Egal, ob ihr als "Erklärbär" auftretet, ein Hobby vorstellen wollt, ein Instrument spielt, oder ganz etwas anderes macht. PC, Mikrophon, Kamera und Internet genügen und los geht's. Als Lohn winken netzweite Aufmerksamkeit, jede Menge Spaß und die Befreiung von der lästigen Beitragspflicht. Worauf wartet ihr noch?" 8)
M. Boettcher
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