Die Rechtsgrundlage für die Befreiung steht im Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag, 
ferner konkret in Sachen Corona in einigen aktuellen Rechtsquellen für deren Deutung im Corona-Kontext. 
Da nur Rechtsanwälte für die Bearbeitung von den Rechtsschutzversicherern bezahlt werden, muss die Verfahrensführung durch Anwälte erfolgen. Diese können aber externe bezahlte Gutachter / Kurzgutachten im Abrechnungsantrag bewilligt erhalten. Also ist machbar, die bei den Streitern angesammelte Kompetenz fair zu nutzen. 
Wer auf die - letztlich vorzugsweise listig abweisenden - Auskünfte der ARD-Landesanstalten vertraut, der vertraut auch darauf, dass Zitronenfalter Zitronen falten können? 
 
Satans Zitat - @Profät die Abolo - : 
"Europas größter Datenschutz-, Politik- und Jusitzskandal", 
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Schön, dass dies als Zitat nun durch jedermann in Schriftsätzen zitiert werden darf. 
Der @Profät hat die Grenzen der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit nicht überschritten, wie allein die hier bekannten Verfahren gegen diesen Skandal unter seiner denkenden Mitwirkung legitimieren.