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Sachsen: Landtagsausschuss berät zu Rundfunkbeitrag (09/2020)

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marx:

--- Zitat von: ope23 am 15. September 2020, 18:21 ---Ich lese aber gerade das 200seitige Meisterwerk und den Blogeintrag.
Ich möchte gerne nach und nach Lesetipps geben.

--- Ende Zitat ---

Ja, lohnt sich.  8)

Danisch schreibt klar und präzise.

Er stellt deutlich heraus, dass sich der ÖRR durch die Umstellung von Gebühr auf Beitrag und sein daran nicht-angepaßtes Verhalten höchstselbst in existenzbedrohliche Lage manövriert hat. Wer heute noch Rundfunkbeiträge zahlt, hat die Dimension der Veruntreuung und Verschwendung nicht vor Augen.

Niemand ist verpflichtet Beiträge zu leisten, wenn keine Gegenleistung vorliegt. Der gordische Knoten muss durchschlagen werden.

pinguin:

--- Zitat von: marx am 17. September 2020, 11:00 ---Niemand ist verpflichtet Beiträge zu leisten, wenn keine Gegenleistung vorliegt. Der gordische Knoten muss durchschlagen werden.
--- Ende Zitat ---
Und hier wird an die Rundfunkgebührenentscheidung - EuGH C-337/06 erinnert, wonach eben schon damals klar gestellt worden ist, daß im Rahmen des EU-Rechts aus der Leistung der R.-Gebühr eben gerade keine Gegenleistung erfolgt, denn die Begrifflichkeit "Leistung <-> Gegenleistung" setzt in der Relation "Leistungserbringer <-> Gegenleistungserbringer" ein Vertragsverhältnis voraus; dieses Vertragsverhältnis ist zw. Bürger und ÖRR nicht gegeben, da es nicht gesetzlich normiert ist.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum kein Abgleiten in - zudem andernorts bereits behandelte - Nebenthemen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Sachsen: Landtagsausschuss berät zu Rundfunkbeitrag (09/2020)
und insbesondere diese Ausschuss-Beratung zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

marx:

--- Zitat von: pinguin am 17. September 2020, 14:19 ---dieses Vertragsverhältnis ist zw. Bürger und ÖRR nicht gegeben, da es nicht gesetzlich normiert ist.

--- Ende Zitat ---

Wir befinden uns ja – trotz vielseitig vorhandener, differierender Rechtsauffassungen – in einer Fiktion, die stark vom BVerfG bestimmt ist. Wir müssen in der Realität anerkennen, dass uns das BVerfG das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festgelegt hat. Das BVerfG hat – entgegen anderslautender Rechtsauffassungen – im Bruderurteil v. 18.7.2018 entschieden, dass die aktuell existierende Rundfunkabgabe ein Beitrag ist. Wir befinden uns also im Beitragsrecht und können auf dieser Basis logisch stringent argumentieren.

Danisch argumentiert mit dem Beitragsrecht und wir wissen, dass sich das BVerfG verpflichtet sah, die Beschaffenheit des sog. individuellen Vorteils darzulegen, da dies der Gesetzgeber versäumte.

Heise-Nutzer Gregor Kopka drückt das Problem des ÖRR so aus:

--- Zitat von: Gregor Kopka, 17.09.2020, Kommentar unter heise.de "Teslas Kameras: ARD rückt Datenschutzbedenken ins Licht" ---Das Bundesverfassungsgericht hat den individuell zurechenbaren konkreten wirtschaftlichen Vorteil der Veranstaltung dahingehend definiert, dass der Bürger bei Sendungen des ÖR (im Gegensatz zu den niederqualitativen Privatsendern) nicht darüber nachdenken müsste ob er gerade belogen wird.

Bedeutet: sobald Jemand dem ÖR eine Falschdarstellung nachweisen kann welche für diesen Jemand die Notwendigkeit erweckt in Zukunft darüber nachdenken zu müssen, ob er vom ÖR auch diesmal belogen wird... ist der individuell zurechenbare konkrete wirtschaflitche Vorteil für diesen Jemand dahin und damit entfällt die rechtliche Grundlage für die Bebeitragung dieses Individuums.
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Teslas-Kameras-ARD-rueckt-Datenschutzbedenken-ins-Licht/Re-Bisschen-verlogen-von-der-ARD/posting-37440929/show/

Für den einzelnen leitet sich aus der vorsätzlichen Nicht-Erfüllung der Aufgaben, der aufgabenfremden Mittelverwendung und der überhöhten Kosten, die rechtlich saubere Position ab, die Zahlung des Rundfunkbeitrags zu verweigern. Kein Vorteil – kein Beitrag. Diese Position wird dadurch verstärkt, dass aus grundrechtlicher Sicht der pot. Nutzer selbst darüber entscheidet, ob ein individueller Vorteil erzielbar ist.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

--- Zitat von: BVerfG v. 18.7.2018, RN 80 ---Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt.

--- Ende Zitat ---

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt ergibt sich lt. Danisch ein Bild der Nichtreformierbarkeit.

Mit steigender Widerstandshaltung wächst die Not, den irren Zustand zu verändern.

Spark:
Also zu der Ausschuss-Beratung kann ich mich nicht direkt äussern, da ich sie nicht selber erlebt habe. Aber ich lese gerade die vollständige Stellungnahme von Hadmut Danisch.
Noch habe ich nicht ganz die Hälfte erreicht, aber schon das bisher Gelesene hat es gewaltig in sich. Er beschreibt Entwicklungen, welche ich schon seit vielen Jahren aufmerksam beobachtet habe und welche teilweise eine Dimension erreicht haben, die selbst fast schon das Vorstellungsvermögen übersteigen.

Wir haben in den letzten Jahren schon einige Spitzen erlebt, bei denen bei einem noch selbstständig denkenden Menschen praktisch alle Alarmglocken schrillen müßten.
Danisch erwähnt in seiner Stellungnahme einige davon. Beispielsweise die Vorkommnisse der Silvsternacht 2015/2016 in Köln und das totale Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diesbezüglich. Viel schlimmer noch war aber der krampfhafte Versuch der "Bagatellisierung" der Ereignisse. Ein zusätzlicher Schlag in das Gesicht der Opfer.

Ein weiterer, auf den ersten Blick eher banal erscheinender Fall, war die versuchte Manipulation einer Wahl durch das ZDF. Es ging um die Wahl der beliebtesten Frau Deutschlands wenn ich mich recht erinnere. Leider hatte sich das ZDF wohl so plump angestellt, dass es die versuchte Manipulation letztendlich einräumen mußte.
Was soll man von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk halten, der schon bei so was, eher Belanglosem versucht, die Ergebnisse zu verfälschen? Und zu was ist ein solcher öffentlich-rechtlicher Rundfunk wohl noch alles fähig?

Sehr schön sind auch die Ausführungen von Danisch zu den immer so hochgelobten Talkshows, die ich persönlich eher als Labershows und scripted Reality - Veranstaltungen betrachte. Er erzählt zwar im Grunde nicht wirklich etwas Neues darüber, aber viele merken es nicht einmal, oder wollen es nur nicht merken und blenden es stattdessen einfach aus.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk selber eher als Institution für "betreutes Denken" sieht und auch dementsprechend handelt.
Aber für solch einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ließe sich allenfalls noch eine Rundfunkgebühr begründen, jedoch niemals ein unausweichlicher Beitrag.
Die Richter in Karlsruhe scheinen immer noch in einer Traumwelt zu leben, jenseits jeglicher Realität. Nichts bringt das deutlicher zum Ausdruck als das Urteil vom 18.07.2018.

Ich habe zwar erst knapp die Hälfte der Stellungnahme gelesen, kann aber durchaus jedem empfehlen, dieses auch zu tun um sich selbst ein Bild zu machen.

Vollständige Stellungnahme (PDF, 191 Seiten, ~2,4MB)
https://www.danisch.de/blog/wp-content/uploads/2020/09/Stellungnahme_Danisch.pdf


Anmerkung: An dem Sprachstil kann ich nichts erkennen, was es zu bemängeln gäbe. Nach meiner Auffassung drückt Danisch sich klar und verständlich aus. Immer noch besser, als dies ganze "Framing-Gesülze" was man sonst ziemlich oft zu sehen bekommt und man sich dabei fragt, ob die Leute eigentlich selber wirklich wissen, was sie da von sich geben.

pinguin:

--- Zitat von: marx am 18. September 2020, 00:22 ---Wir befinden uns ja – trotz vielseitig vorhandener, differierender Rechtsauffassungen – in einer Fiktion, die stark vom BVerfG bestimmt ist.
--- Ende Zitat ---
Aber auch: -> ... die stark vom EuGH bestimmt wird.


--- Zitat von: marx am 18. September 2020, 00:22 ---Wir müssen in der Realität anerkennen, dass uns das BVerfG das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festgelegt hat. Das BVerfG hat – entgegen anderslautender Rechtsauffassungen – im Bruderurteil v. 18.7.2018 entschieden, dass die aktuell existierende Rundfunkabgabe ein Beitrag ist.
--- Ende Zitat ---
Da sagst Du ja nix Falsches, aber ein Beitrag darf nicht als Steuer behandelt werden, weil er erstens keine ist und die Länder zweitens nicht dazu befugt sind, andere Steuern als Verbrauchssteuern einzuführen.

Die "ersuchten Behörden" haben die Länder in den jetzigen Schlammassel hineinbefördert, wo sie einen Beitrag als Steuer behandelten und sich einmischten, was ihnen bei dieser speziellen Thematik ob Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh schlicht nicht zusteht.


--- Zitat von: marx am 18. September 2020, 00:22 ---Wir befinden uns also im Beitragsrecht und können auf dieser Basis logisch stringent argumentieren.
--- Ende Zitat ---
Sicher; beitragspflichtig ist nur, wer Interesse an der mit dem Beitrag finanzierten staatlichen Dienstleistung hat. Sagt auch das BVerfG so sinngemäß, siehe Thematiken dazu im Forum.

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