Das "Beitrags"-Gesetz ist Azubi-Murks-Arbeit,
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weil es eine Härtefallprüfung vorsieht, obgleich die dazu nötigen privaten Daten überhaupt nicht in der "digitalen Beitragsakte" sein dürfen:
a) Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
b) Unzureichender Datenschutz: Rund 1200 Personen haben Passwort-Zugang und bei Anrufen genügt es, die Beitragsnummer zu sagen, und schon darf man über den Akteninhalt per Telefon erörtern. Zudem private Callcenter... Alles absolut jenseits aller Vernunft und Zulässigkeit.
Dies schriftlich in einer Weise vorzutragen, dass der VG-Richter eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung befürchten muss,
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wenn er das alles "durchgehen" lässt als "Abnick"-Job,
das ist die Aufgabe. Nur mit der Strafrechtskeule ist Rechtsdurchsetzung möglich, wenn man so wie hier einen Politik- und Justizskandal hat.
Damit geeignet umzugehen?
"Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Rechtsanwalt" - um nach einer Besprechungsgebühr von 200 Euro zu begreifen, dass die Anwälte dies so ohne weiteres nicht dürften - und in aller Regel auch gar nicht können, wird an der Uni nicht gelehrt und das mit gutem Grund.
Wir haben also kein Wissensproblem, auch kein Rechtslage-Problem
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aber ein Rechtsdurchsetzungs-Problem, wenn ein Politik- und Justizskandal eine ganz andere Härte erfordert als es allgemeines Wissen und Können ist.