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Bedarfsgerechte Finanzierung - Verdi Gutachten zum Rundfunkbeitrag

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ChrisLPZ:
medienkorrespondenz.de, 25.06.2020

Bedarfsgerechte Finanzierung: Gewerkschaft Verdi legt Gutachten zum Rundfunkbeitrag vor
Von Volker Nünning


--- Zitat ---Die Zustimmung von Landesparlamenten zu einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags darf nicht mit Bedingungen gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern verknüpft werden. „Dies stellt in jedem Fall einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die von der Rundfunkfreiheit geschützten Programmautonomie der Anstalten dar“, heißt es in einer als „Kurzgutachten“ betitelten Expertise der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi). […]

Das 28-seitige Gutachten*, das am 10. Juni veröffentlicht wurde, hat den Titel „Die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bedarfsgerechte-finanzierung-gewerkschaft-verdi-legt-gutachten-zum-rundfunkbeitrag-vor.html

* Link zum Gutachten (pdf, ~ 0,3 mb):
https://rundfunk.verdi.de/++file++5ee09ee7b15c07ba2c3a2e21/download/Gutachten_Rundfunkbeitrag_Kalbhenn_20200604.pdf

Profät Di Abolo:
Guten TagX,

OT:
nicht fiktiv:

VIVA ChrisLPZ!
VIVA ChrisLPZ!
VIVA ChrisLPZ!

Haaa! Da biste ja wieder!
Hurra! ChrisLPZ ist wieder da!

So ein Tag, so wunderschööööön wie heute ...

OT-Ende:

Watt Verdi-Kurz-Gutachten?
Buuuuh! Bonzen-ARD-Gewerkschaft!
Habt ihr wieder einen "käuflichen ARD EXperten" gefunden, der die "coronabedingte BeitraX-Erhöhung" vorbereiten soll, waa? Knapp 19 Euro reichen nicht! Corona-GEZ-Bonds in Gestalt des neuen UnfuXbeitraX!
Satte 25 Glocken im Monat! ARD-Verdi-Lobby-BeitraX! Buuuhhh!

OT:
Hurra! ChrisLPZ ist wieder da!
So ein Tag, so wunderschööööön wie heute ...

 :)

drboe:
Das "Gutachten" zeigt schon im ersten Satz entweder die Schlampigkeit, mit der es verfasst wurde, oder für wie unwesentlich der Verfasser Fakten hält. In beiden Fällen ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass der Text Überlegungen stützen kann, die einer geringeren Erhöhung als bisher geplant, bis hin zu deren Ausfall, entgegen stehen. Der erste Satz lautet:


--- Zitat ---Seit 2011 liegt der Rundfunkbeitrag unverändert bei 17,50 Euro
--- Ende Zitat ---

Vergessen wir einmal, dass der sogn. Rundfunkbeitrag erst seit dem 1. Jan. 2013 gefordert wird, auch wenn diese Ungenauigkeit im Gegensatz zu den folgenden Abschnitten steht, in welchen der Verfasser ausführlich Altbekanntes referiert; nach erster Durchsicht wohl ebenso langweilig wie leidlich genau. Die Höhe des "Beitrag" betrug allerdings bis einschließlich März 2015 17,98 €, nicht 17,50 €.

Sodann scheint der Verfasser der Ansicht zu sein, der Gesetzgeber könne nicht bestimmen in welchem Umfang Programme angeboten werden dürfen oder welche Bereiche mindestens abgedeckt werden müssen. Das ist unrichtig, stehen solche doch im Programmauftrag, über dessen Neuformulierung und damit Änderung seit Jahren diskutiert wird; dies ja wohl nicht, weil entsprechende Richtlinien nicht möglich bzw. nicht änderbar wären. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber insbesondere Sparauflagen machen, die durchaus zur Folge haben können, dass nutzlose Sender wie ARD Alpha, One, ZDF Neo etc. nicht angeboten werden, zumal es sich beim Programm dieser Sender größtenteils um Recycling von Sendungen handelt, die bereits in der ersten Sendekette der ARD bzw. des ZDF verbreitet wurden, teilweise sogar unmittelbar zuvor (ARD/One; Quelle: handelsübliche Programmzeitschriften). Ein Gewinn für die Bürger, die diesen Unsinn finanzieren müssen, ist nicht zu erkennen.

Die Bürger könnten sogar der Ansicht sein, dass das ZDF vollständig entbehrlich ist. Ein Nutzen durch die damit verbundenen Doppelstrukturen ist nicht erkennbar. Nachrichten aus aller Welt, Sportereignisse und das Wetter ändern sich ja nicht dadurch, dass zwei Sender sie berichten. Da die Landesprogramme neben ihren regionalen Programmteilen, Ratesendungen etc. vor allem Sendungen des Gemeinschaftsprogramms wiederholen, teils mit hoher Frequenz, könnte ein Wegfall des ZDF sicher verschmerzt werden. Die Krimis, die zu Hauf im ZDF gesendet werden, könnten, so ein Bedarf tatsächlich gegeben ist, dann von den Landesprogrammen gesendet werden. Ein Verzicht auf das ZDF würde von den Zuschauern wohl kaum bemerkt werden. Es würde völlig genügen zusätzlich zum Logo des Landessenders noch klein "für ZDF" einzublenden. Sedierte Zuschauer dürften den Unterschied kaum bemerken, die übrigen schalten das Programm eh nicht ein. Dass man weitere Einsparungen durch Beendigung des Betriebs defizitärer Sender wie Radio Bremen erzielen kann, sei hier nur am Rande bemerkt.

Sollte es durch die Pandemie tatsächlich zu einem Rückgang der Beitragseinnahmen kommen, so ist nicht erkennbar, warum dieser den ÖR-Sendern ausgeglichen werden muss, allen anderen Marktteilnehmern jedoch nicht und warum die Bürger bei sinkenden Jahreseinkommen einen höheren Anteil davon für die Finanzierung der Luxusrenten der Anstaltsmitarbeiter aufwenden sollen. Mit leichter Mühe liessen sich z. B. durch Reduktion der Überversorgung und der marktüblichen Senkung der Mitarbeiterzahl Wege finden, mit denen der Programmauftrag, auch mit geringeren finanziellen Mitteln als über die Beitragserhöhung erzielbar, erfüllen liesse.

M. Boettcher

hankhug:

--- Zitat von: drboe am 27. Juni 2020, 16:15 ---Sollte es durch die Pandemie tatsächlich zu einem Rückgang der Beitragseinnahmen kommen, so ist nicht erkennbar, warum dieser den ÖR-Sendern ausgeglichen werden muss, allen anderen Marktteilnehmern jedoch nicht ...
--- Ende Zitat ---

Das, lieber drboe, wurde uns doch schon im vielbeachteten Framing-Manual "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD"* auf Seite 9 erläutert:

--- Zitat ---...Und wieso (anhaltende) Exklusion marginalisierter Mitbürger unmoralisch ist, ebenso wie die Vernachlässigung von Mitbürgern durch die Gesellschaft, wenn es darum geht, ihr grundlegendes, tägliches mediales Wohlergehen zu sichern – indem sie Zugang haben zu guter Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung.
--- Ende Zitat ---

Es wäre unmoralisch uns allen gegenüber, wenn wir auch nur einen Tag auf die Rundumversorgung durch den ÖRR, d.h. unser tägliches mediales Wohlergehen, im gewohnten Umfang verzichten müssten... 8)


* Zum Framing Manual siehe auch:

FRAMING-­MANUAL - Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD (PDF, 89 Seiten, ~1,3MB)
von Elisabeth Wehling, "Berkeley International Framing Institute", ohne Datum (vermutl. 2017/18)
https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/02/framing_gutachten_ard.pdf

Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll (11.02.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0
Teure Moral-Fibel - ARD zahlte 120.000 Euro für Framing-Manual (19.02.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30222.0
oder sich ergänzend der Forum-Suche bedienen...

Wir veröffentlichen das Framing-Gutachten der ARD
von Markus Beckedahl und Leonhard Dobusch, 17.02.2019, 15:18 Uhr, netzpolitik.org
https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-framing-gutachten-der-ard/
und  lesenswerter "Ergänzungen"
https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-framing-gutachten-der-ard/#comments

boykott2015:
S. 21

--- Zitat ---Während den Anstalten das Recht auf bedarfsgerechte Finanzierung zusteht, haben die Bürger*innen kein spiegelbildliches verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf einen möglichst niedrigen Beitrag sondern (lediglich) ein verfassungsrechtlich geschütztes Interesse, dass die finanzielle Belastung für die informationelle Grundversorgung mit Rundfunk angemessen ist. Die Frage der Angemessenheit ergibt sich aus einer Abwägung der sich gegenüberstehenden Positionen.
--- Ende Zitat ---

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