Archiv > Pressemeldungen Mai 2020
Der Beitrags-Lockdown - Rundfunkabgabe und Corona
PersonX:
Da sich der Betrag der "öffentlichen Abgaben" nach der Leistungsfähigkeit der Betroffenen überhaupt richtet, können auch Rundfunkabgaben -Schutzgelder- auf Antrag gestundet oder der Vollzug ausgesetzt werden.
Hat eine Person als Betroffener plötzlich durch externe Umstände kein Einkommen mehr oder ein stark verkürztes, dann ändert sich so gesehen auch die Last der Steuer -gesamte Abgabenlast z.B. Einkommensteuer.
Da laut Bundesverfassungsgericht der Beitragszahler neben der steuerlichen Last zusätzlich mit dem Beitrag belastet wird sollte dieser nicht vor Steuern anfallen.
Weiß eine Person jedoch aktuell noch nicht ob sie überhaupt z.B. Einkommensteuer zahlen wird müssen, so sollte der Antrag auf Aussetzung so gestellt sein, dass dieser zeitlich so bemessen wird, bis festgestellt worden ist, welche Steuerlast für das aktuelle Jahr anfällt. Erst mit dieser Feststellung kann Person U sicher sein, ob sie über genügend Einkommen verfügt haben wird um überhaupt einen Beitrag leisten zu müssen.
Stellt Person U fest oder ist eine Prognose möglich, dass dieses Einkommen von der Höhe geeignet ist befreit zu werden, dann sollte zusätzlich der Antrag auf Befreiung gestellt werden.
Im Zweifelsfall sind eben rechtzeitig mehr Anträge notwendig. Möglichkeiten der zeitlichen Begrenzung der Anträge gibt es auch z.B. quartalsweise oder immer dann, wenn sich eine Änderung ergibt.
Zu prüfen sei, dass mögliche Unterstützung zum Lebensunterhalt nicht dazu gedacht sind als durchlaufender Posten abgeführt zu werden, denn die steuerliche Last bestimmt sich nur nach der eigenen Leistungsfähigkeit, nicht nach der Hilfe von anderen. Es sollte also gelten, dass Hilfe zum Lebensunterhalt nicht dazu verwendet werden kann öffentliche Abgabe zu befriedigen.
Spark:
--- Zitat von: Bommber am 26. Mai 2020, 01:11 ---Aus
--- Zitat von: Markus KA am 06. Mai 2020, 13:01 ---Rundfunkabgabe und Corona
Der Beitrags-Lockdown
Quelle: sueddeutsche.de 05.05.2020
[...]
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-stundung-unternehmen-corona-1.4896712
--- Ende Zitat ---
ein weiterer Auszug:
--- Zitat ---(...) "Anders als bei Miet-, Strom- oder Handyrechnungen handelt (es) sich hierbei aber nicht um ein Dauerschuld-Verhältnis", gibt Körber zu bedenken.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Ja was glaubt Frau Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen denn dann, um was es sich bei der Rundfunkabgabe handelt? Etwa um eine einmalige Leistung? :laugh:
pinguin:
Sorry für das Vollzitat des Vor-Beitrages:
--- Zitat von: Spark am 26. Mai 2020, 07:33 ---
--- Zitat von: Bommber am 26. Mai 2020, 01:11 ---Aus
--- Zitat von: Markus KA am 06. Mai 2020, 13:01 ---Rundfunkabgabe und Corona
Der Beitrags-Lockdown
Quelle: sueddeutsche.de 05.05.2020
[...]
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-stundung-unternehmen-corona-1.4896712
--- Ende Zitat ---
ein weiterer Auszug:
--- Zitat ---(...) "Anders als bei Miet-, Strom- oder Handyrechnungen handelt (es) sich hierbei aber nicht um ein Dauerschuld-Verhältnis", gibt Körber zu bedenken.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Ja was glaubt Frau Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen denn dann, um was es sich bei der Rundfunkabgabe handelt? Etwa um eine einmalige Leistung? :laugh:
--- Ende Zitat ---
Dieser Satz war jetzt auch mir gerade aufgefallen; wenn es kein Dauerschuldverhältnis ist, muß man diesem die Würde wahrend entgehen können, gilt Art. 1 GG immerhin zur Einhaltepflicht für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die sich in eigener Sache nicht darauf berufen dürfen. (Als Querverweis siehe:
jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21498.0
Zeitungsbezahler:
Die Stundung hat man ja sowieso automatisch, wenn man bisher brav bezahlt hat und damit einfach aufhört (oder aufhören läßt, indem man seine Einzugsermächtigung wiederruft).
Bis es zu einem Beitragsbescheid kommt, vergehen ja ein paar Monate und für diesen Zeitraum hätte man ja schon eine Stundung...
Bleibt nur noch der Säumniszuschlag, aber der wird ja öfter vor Gericht einkassiert.
Wenn man stattdessen Barzahlung anböte, die vorerst nicht entgegengenommen würde, könnte man sich auch diesen Zuschlag sparen.
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass ::)
32 Bundestags-Unionsabgeordnete für Rdf.-beitragserhöhung – auch wg. Corona (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33760.0
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