Archiv > Pressemeldungen Mai 2020
Der Beitrags-Lockdown - Rundfunkabgabe und Corona
Markus KA:
Rundfunkabgabe und Corona
Der Beitrags-Lockdown
Quelle: sueddeutsche.de 05.05.2020
Bericht von Lisa Priller-Gebhardt
--- Zitat ---Betriebe, die vom Lockdown betroffen sind, wollen die Rundfunkabgabe zeitweise stoppen - wie viele Privatpersonen. Das dürfte den öffentlich-rechtlichen Sendern noch Kopfzerbrechen bereiten.
[...]
Der Beitragsservice prüft, wie man Corona-Betroffenen jetzt entgegenkommen kann
"Aktuell rufen einzelne Verbände und Berufsinnungen ihre Mitglieder dazu auf, einen solchen Antrag einzureichen. Auf die Möglichkeit, sich befristet von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen, weist beispielsweise der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, Dehoga, in Bayern hin. Er empfiehlt, um die Kostenbelastung weiter zu reduzieren, einen solchen Antrag für die Betriebsstätte zu stellen. Auch der Zentralverband des Bäckerhandwerks hat seine Mitglieder über eine solche Möglichkeit informiert."
Das Beitragsaufkommen für 2020 wird sich wohl anders entwickeln, als noch zu Jahresbeginn gedacht
[...]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-stundung-unternehmen-corona-1.4896712
Edit "Bürger": Siehe u.a. auch unter
CORONA: GEZ kann Unternehmen erlassen werden (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33580.0
Siehe und diskutiere zu konkreten Anträgen u.a. unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0
MichaelEngel:
Vielleicht sollte der Beitragsservice den Betrieben genau das schreiben, was sie schrieben:
--- Zitat ---Der Antragsteller kann sich nicht deshalb mit Erfolg aufgrund seiner Einkommensituation auf eine besondere Härte berufen, weil er angehalten ist, zuerst sein erspartes Geld bis zur Vermögensfreigrenze aufzubrauchen und anschließend zeitgerecht erneut einen Antrag auf Sozialleistungen zu stellen, der dann auch zur Bewilligung von Sozialleistungen führen wird (vgl. bereits zum Rundfunkgebührenstaatsvenrag Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss vom 11.03.2013, Az. B 3 K 12.702).
--- Ende Zitat ---
Also, die Betriebe sollen zuerst Ihr Kapital den Rundfunkanstalten übertragen und danach beim Staat betteln (wenn sie noch existieren).
Spark:
Wenn die Betriebe aufgrund der aktuellen "Corona-Krise" geschlossen sind, dann existiert auch der angebliche Vorteil, welcher mit dem Beitrag abgegolten werden soll, nicht mehr.
Kein Vorteil, kein Beitrag.
Edit "Bürger": Siehe und diskutiere zu konkreten Anträgen u.a. unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0
Bürger:
Ich erlaube mir kurzes Eigenzitat aus
CORONA: GEZ kann Unternehmen erlassen werden (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33580.msg204842.html#msg204842
--- Zitat von: Bürger am 06. April 2020, 21:57 ---An alle Inhaber von Betriebsstätten - und seien diese auch noch so klein oder noch so groß:
Keine falsche "Bescheidenheit" oder Rücksichtnahme...
Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0
...sondern einfach machen - allem voran die (in den Artikeln und Beispiel-Anträgen leider nicht erwähnte) sofortige Kündigung etwaiger Lastschrifteinzugsermächtigungen/ SEPA-Mandate für ARD-ZDF-GEZ sowie auch sofortiger Stopp etwaiger Daueraufträge an ARD-ZDF-GEZ, denn das Geld, was dort einmal eingeht ist quasi schon in diesem Moment "atomisiert" > Rückerstattung faktisch aussichtslos.
--- Ende Zitat ---
Siehe auch:
Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33501.0
Die Anträge selbst bitte dort diskutieren - eingangs verlinkten Artikel hier.
Bommber:
Aus
--- Zitat von: Markus KA am 06. Mai 2020, 13:01 ---Rundfunkabgabe und Corona
Der Beitrags-Lockdown
Quelle: sueddeutsche.de 05.05.2020
[...]
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-stundung-unternehmen-corona-1.4896712
--- Ende Zitat ---
ein weiterer Auszug:
--- Zitat ---(...) Ebenso informieren sich Privatpersonen derzeit, ob sie die Abbuchungen stoppen können. "Wir haben viele Anfragen zum Thema Rundfunkbeitrag. Es wird uns sicherlich noch lange beschäftigen", sagt Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. "Anders als bei Miet-, Strom- oder Handyrechnungen handelt sich hierbei aber nicht um ein Dauerschuld-Verhältnis", gibt Körber zu bedenken. Ob die Zahlungen gestundet werden, wird von Fall zu Fall entschieden. Anspruch besteht keiner. "Es geht vielmehr darum, beim Beitragsservice um eine Mahnsperre zu bitten", sagt die Verbraucherschutzexpertin. Folglich wird sich das Beitragsaufkommen für 2020 wohl anders entwickeln als noch zu Jahresbeginn gedacht. Nicht nur den Verbraucherzentralen, sondern auch den öffentlich-rechtlichen Sendern sowie der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird das noch Kopfzerbrechen bereiten. (...)
--- Ende Zitat ---
Verstehe ich das richtig?
Grundversorgung für Privatpersonen alà
- Internet
- Handy-Verträge
- KFW-Kredite (wie im Falle von Person XY tatsächlich bereits bestätigt)
- Miete
können gestundet werden.
Rundfunk-Schutzgelder aber nicht? :o
Edit "Bürger": Beitrag aus anderem Thread hierher verschoben.
Bitte bei der Erstellung von Beiträgen/ Verlinkung zu externen Quellen immer erst per Forum-Suche prüfen, ob der Artikel schon im Forum behandelt wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln