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Autor Thema: Regeln für Online-Plattformen - Medienstaatsvertrag nimmt weitere Hürde  (Gelesen 3621 mal)

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heise.de, 28.04.2020
Regeln für Online-Plattformen
Medienstaatsvertrag nimmt weitere Hürde
Suchmaschinen, Smart-TVs mit Internetzugang oder Soziale Medien - die Länder wollen ihnen Regeln geben, wie sie Medieninhalte präsentieren dürfen.
(von dpa)

Zitat
Mit neuen Regeln für Online-Plattformen wollen die Länderchefs die Medienvielfalt in Deutschland sichern. Den geplanten Medienstaatsvertrag, der auch Anpassungen beim Rundfunk vorsieht, können die Länder nach einer Prüfung bei der EU-Kommission nun auf den Weg bringen. Es gebe zwar Anmerkungen, teilte die Kommission am Dienstag mit, diese würden aber grundsätzlich für den Abschluss kein Hindernis darstellen.
[...]

Ersatz für Staatsvertrag von 1991
[...]

Länder müssen zustimmen
Den Angaben der für Medienfragen zuständigen Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zufolge kann der Staatsvertrag nun von den Länderchefs unterzeichnet und ratifiziert werden. Man gehe davon aus, dass der Vertrag noch diese Woche von allen Ministerpräsidenten im Umlaufverfahren unterzeichnet wird. Danach müssen noch alle Länderparlamente zustimmen. Wenn sie es tun, könnte der Vertrag dann im Herbst in Kraft treten.
[...]

EU-Kommission plant Gesetzespaket
[...]
Die Regulierung werde auf europäischer Ebene angegangen. "Die Kommission hat bereits angekündigt, bis Ende dieses Jahres ein Gesetzespaket für digitale Dienste vorzuschlagen, den sogenannten Digital Services Act. Hiermit werden die Verantwortlichkeiten großer Online-Plattformen im gesamten Binnenmarkt geklärt, auch mit Blick auf das Ziel, die Medienvielfalt zu fördern."
[...]

Weiterlesen unter
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Regeln-fuer-Online-Plattformen-Medienstaatsvertrag-nimmt-weitere-Huerde-4711227.html


Siehe Vorgeschichte der letzten Tage u.a. unter
Brüssel sorgt für Unruhe - Killt die EU die Medienpolitik? (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33644.0


Danke an user "fox" für den Hinweis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2020, 19:05 von Bürger«
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...und die Fortsetzung folgt:

FAZ, 29.04.2020
EU billigt Mediengesetz
Im digitalen Sandkasten
Die EU-Kommission schien den deutschen Medienstaatsvertrag kippen zu wollen. Nun hat sie ihn doch gebilligt – mit lauter hochmütigen Anmerkungen. Man fragt sich, worauf sich Brüssel etwas einbildet. Auf eine eigene Digitalpolitik, die es noch gar nicht gibt?
von Michael Hanfeld

Zitat
[...] Das ist ein großer Schritt auf dem Weg, die Megakonzerne Rechten und Pflichten zu unterwerfen wie alle anderen auch.

Und was sagt die EU-Kommission dazu? Sie gibt ihr Plazet, verteilt aber lauter Rügen. Ihr Beschluss liest sich wie ein Erlass des Königs an seine Untertanen. Denn eigentlich sei das, was die Bundesländer da ins Werk gesetzt hätten, ganz allein Sache der EU, und die habe die Dinge schon längst geregelt oder werde dies bald tun. Der Witz ist nur: Die EU-Kommission spielt hier mit Muskeln, die sie gar nicht hat. [...]

Was die EU stattdessen schon hat, ist eine zwei Jahrzehnte alte E-Commerce-Richtlinie, die das Internet allein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet und all die gesellschaftspolitischen Implikationen des Netzes nicht kennt – Hassrede, Desinformation, Rassismus, Populismus und fehlender Jugendschutz. Nach heutigen Maßstäben ist diese E-Commerce-Richtlinie, weil sie dazu angetan ist, Gesetze zu verhindern, die Plattformkonzernen Verantwortung zuweisen, demokratiegefährdend.

[...]

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/eu-kommission-billigt-den-deutschen-medienstaatsvertrag-16745740.html


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Auf den Seiten der EU-Kommission findet sich kein derartiges Dokument; jedenfalls nicht bei den Pressemitteilungen.

Dokumente des Sprecherdienstes der Kommission
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/home/de?cookies=disabled&pagenumber=3#news-block

Wo ist also die Quelle für die Aussage, daß die EU-Kommission den Medienstaatsvertrag genehmigt hätte? Es ist unwahrscheinlich, daß die nationale Niederlassung der EU dafür befugt ist.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
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@Domspitze

Es findet sich nur der Kommentar auf der Webseite der dt. Niederlassung der EU-Kommisssion;

Kommission übermittelt Bemerkungen zum deutschen Medienstaatsvertrag
https://ec.europa.eu/germany/news/20200428-medienstaatsvertrag_de?cookies=disabled

Es findet sich kein amtliches Dokument, aus dem der Wortlaut der EU-Kommission klar hervorgeht.

 
Zitat
4. Notifizierungsnummer
2020/0026/D - SERV30

Artikel 1, §§ 1, 2, 18, 19, 22, 74, 78 bis 96, 117 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2, 16, 21 bis 44 und Artikel 2 des Entwurfes eines Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/index.cfm/search/?trisaction=search.detail&year=2020&num=26&mLang=DE

Das liest sich eher so, als hätte keine EU-Kommisssion das Dokument wirklich geprüft und der Text wäre vom Begünstigten selber formuliert worden.

Übrigens:
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag scheint nicht notifiziert worden zu sein und die regulären Verträge sind es auch nicht; die Länder haben nur Entwürfe notifiziert, außer in 2002, betreffend jeweils den "Jugendmedienschutz-StV".

Edit:
Die Begriffe "Rundfunkbeitrag" und "Rundfunkgebühr" werden auf dieser Notifizierungswebsite nicht gefunden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2020, 19:31 von pinguin«
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