"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
Vollstreckungsauftrag des Südwestrundfunks trotz Corona-Pandemie
Fuchur:
Auch meine fiktive Person Y hat heute eine "Zahlungsaufforderung" erhalten. Diese kam allerdings über die Samtgemeinde ABC und deren Vollstreckungsbeamtin, angestiftet von der "Ersuchenden Behörde: Norddeutscher Rundfunk".
Da Y für den benannten Zeitraum 11/2015 - 02/2016 weder einen Beitragsbescheid hat und, soweit sich Y noch erinnert, im genannten Zeitraum ALG II erhalten hat und damit befreit*** war und obendrein die fiktive Forderung seit 31.12.2019 verjährt ist, wundert sich diese.
Netterweise ist als Fußnote in dem Schreiben bzgl. eventueller, durch Corona verursachter Liquiditätsengpässe darauf hingewiesen, dass nun andere Zahlungsvereinbarungen getroffen werden können:
--- Zitat ---Wenn Sie unmittelbar wegen der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe gekommen sind und vorübergehend Ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen können, setzen Sie sich umgehend mit mir in Verbindung, damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann.
--- Ende Zitat ---
***Edit "Bürger" - wichtiger Hinweis:
Allein der Erhalt von ALG II ergibt noch keine automatische Befreiung vom "Rundfunkbeitrag". Eine Befreiung vom "Rundfunkbeitrag" erfolgt nur auf Antrag bei ARD-ZDF-GEZ! Das sollte im Forum nach über 7 Jahren "Rundfunkbeitrag" aber allgemein bekannt sein.
Markus KA:
Und wieder scheint der Südwestrundfunk keine Rücksicht auf die Coronakrise und die kritische Situation bei Bürgerinnen und Bürger zu nehmen.
Er vollstreckt "im Volllastbetrieb" unerbittlich weiter.
Im vorliegenden Fall soll der, schon durch Kurzarbeit geminderte, Lohn gepfändet werden..."Wir sind FÜR EUCH DA!"
Natürlich wird sich die betroffene Person mit den entsprechenden und im Forum vielfach diskutierten rechtlichen Mitteln gegen die Pfändung wehren.
befreie_dich:
Der Südwestrundfunk (SWR) nimmt auf manche "kulanterweise" vorläufig "Rücksicht", auf manche nicht.
Eine ziemliche Ungleichbehandlung - siehe Anhang:
Hervorhebung durch Rechteck hinzugefügt.
--- Zitat ---Hierfür haben wir aufgrund der aktuellen Situation eine Frist von 3 Monaten vorgesehen.
--- Ende Zitat ---
Hervorhebung hinzugefügt.
Der hart erkämpften 3-Monatsfrist ging ein fünfseitiger, begründeter Schriftsatz an den SWR voraus.
Und in diesem Fall geht es noch um die Vorverhandlung mit dem SWR, vor der etwaigen Vollstreckung!
Markus KA:
Hinweis: In einem fiktiven Fall könnte vorgekommen sein, dass auch ein Kreditinstitut als Anstalt des öffentlichen Rechts sich nur geringe Sorgen um seine Kunden zu machen scheint. Nach der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis könnte das Kreditinstitut, ohne Benachrichtigung an den Kunden, die Möglichkeit des Dispokredites deaktiviert haben.
GEiZ ist geil:
Wenn das das Kreditinstitut in der gleichen Stadt wie das Bundesverfasungsgericht ist, könnte ein kurzes Gespräch mit dem zuständigen Berater bzw. dessen Vorgesetzten helfen. In diesem Institut gibt es viele, die Zwangsbeiträge ablehnen. Person G könnte sogar vor der drohenden Pfändung mit dem Berater gesprochen haben, der hat Person G beruhigt.
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