"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg

Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Selbständigen

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Markus KA:

--- Zitat von: scheindesseins am 30. März 2020, 17:19 ---[...] Ich zitiere hier nochmal daraus:

--- Zitat ---Bei Pfändungen durch öffentliche Gläubiger (z.B. Finanzamt, Krankenkasse, u.ä.) sind die Vollstreckungsstellen der öffentlichen Gläubiger zuständig.
--- Ende Zitat ---
Das heißt in Ba-Wü der SWR. [...]
--- Ende Zitat ---
Um Missverständnisse zu vermeiden, müsste evtl. zunächst geklärt werden, wer oder was mit "Vollstreckungsstelle" gemeint ist.

Nicht zu verwechseln mit "Vollstreckungsbehörde"

Möglicherweise ist mit Vollstreckungsstelle in BaWü Gerichtsvollzieher oder Amtsgericht gemeint.

scheindesseins:

--- Zitat von: Markus KA am 30. März 2020, 21:20 ---
--- Zitat von: scheindesseins am 30. März 2020, 17:19 ---Das heißt in Ba-Wü der SWR. [...]
--- Ende Zitat ---
Um Missverständnisse zu vermeiden, müsste evtl. zunächst geklärt werden, wer oder was mit "Vollstreckungsstelle" gemeint ist.

Nicht zu verwechseln mit "Vollstreckungsbehörde"

Möglicherweise ist mit Vollstreckungsstelle in BaWü Gerichtsvollzieher oder Amtsgericht gemeint.

--- Ende Zitat ---

Die Frage ist ebenfalls längst geklärt.
Das Amtsgericht sagt, dass es für derlei Anträge nicht zuständig ist.
Eine Rechtsanwältin hat geantwortet, dass der SWR Vollstreckungsstelle ist.
Auch die Bank weiss, an wen solche Anträge im Fall von Selbständigen zu richten sind, nämlich an die Vollstreckungsstelle, den SWR.
Die Tatsache, dass ein Anruf beim SWR ergeben hat, dass der Beitragsservice die Anträge bearbeitet und nun ja auch Dokumente angefordert wurden, zeigt doch eindeutig, wer Vollstreckungsstelle ist.
Wenn der SWR nicht zuständig wäre, hätte er das ja gleich ablehnen müssen. Hat er aber nicht.
Und er hätte auch mitteilen müssen, wer stattdessen zuständig ist. Hat er auch nicht.

scheindesseins:

--- Zitat von: pjotre am 30. März 2020, 18:24 ---Schnellstlösung? Das löste jemand meines Wissens einmal wie folgt:

Ein Dritter bürgt der Bank oder aber unterhält dort ein Konto - 2000 Euro.
Daraufhin erlaubt die so gesicherte Bank Überziehung bis zu 2000 Euro auf dem Schuldnerkonto. Dann kann dort nie wieder die verbotene Vollstreckung "hinein in das Existzenzminimum" erfolgen, da nie Guthaben.
Arbeit für die Bank - klappte aber wohl, weil die Bankmitarbeiter wohl meinten, dass das Ergebnis der Gerechtigkeit dient.

Keine Empfehlung oder sonstwas, nur Übermittlung, was mir einmal erzählt wurde.

--- Ende Zitat ---

Interessant.

Aber: Eine Überziehung ist mit Kosten verbunden.
Warum zusätzliche Kosten, wenn man ganz legitim Anträge zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags stellen kann.
Die Frage ist ja nicht, was gibt es noch so alles hintenrum, sondern das Problem ist, dass man zu hintenrum oder eben Hartz IV gezwungen wird.
Daraus folgt: Strafanzeige stellen

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