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Filmbranche/Corona - ...leisten, Dreharbeiten zu stoppen? (Veruntreuung?)

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Bürger:
...und schon gibt es Ansprüche auf das von Wohnungs-, Betriebsstätten- und KFZ-Inhabern gefüllte "Staats(rundfunk)säckel" ::)

FAZ, 21.03.2020
Filmbranche und Corona-Krise
Wer kann sich leisten, Dreharbeiten zu stoppen?
München hat es untersagt, anderswo bleibt es ungewiss: Die Filmbranche steht vor der Frage, ob man es sich leisten kann, Dreharbeiten zu stoppen. Unklar ist das, weil die Behörden nicht überall für klare Verhältnisse sorgen.
von Axel Weidemann


--- Zitat ---[...]

Niels Maier, der ein mittelständisches Unternehmen für Filmausrüstung führt und als Oberbeleuchter an Sets arbeitet, kennt den Ernst der Lage, vertraut aber darauf, dass Rettungsmechanismen des Staates wie Kurzarbeitergeld greifen. [...]

Das Entgegenkommen der öffentlich-rechtlichen Sender, die bei Firmen, die nicht zu ihnen gehören, fünfzig Prozent der Mehrkosten übernehmen*** wollen, fasste er zunächst positiv auf. Mittlerweile findet er: Es sei ein „Armutszeugnis“. „Wer soll denn die anderen fünfzig Prozent stemmen, wenn nicht die, die sich über ihr Budget von acht Milliarden im Jahr eh keine Gedanken machen müssen?“

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/filmbranche-und-corona-krise-drehen-oder-nicht-16688728.html


***Wer kann dazu nähere Angaben/ Belege für diese Aussage finden?
Die Quersubvention von nicht einmal Beteiligungs-Unternehmen, also Fremdfirmen, ein "Armutszeugnis"?!?
Was hätte das noch mit dem Zweck der Rundfunkfinanzierung gem. RBStV i.V.m. RStV und RFinStV zu tun?!??!
Läge da nicht offensichtlich eine Zweckentfremdung, sprich Veruntreuung vor?!?
 :o :o :o

pinguin:

--- Zitat von: Bürger am 21. März 2020, 14:39 ---Läge da nicht offensichtlich eine Zweckentfremdung, sprich Veruntreuung vor?!?  :o :o :o
--- Ende Zitat ---
Ja. Lt. derzeitiger Kenntnis darf überhaupt nur der Staat eine staatliche Beihilfe realisieren; den staatlichen Unternehmen ist es, weil Quersubventionierung, untersagt, staatliche Mittel ohne marktkonforme Gegenleistung an die mit ihnen "strukturell" oder "in Auftragslage" verbundenen Unternehmen weiterzuleiten.

Hintergrund ist die vom EU-Recht auferlegte Zweckgebundenheit jeder staatlichen Beihilfe, die der Zweckgebundenheit der Datenerhebung vollumfänglich entspricht. Beides darf nicht für einen vom zuständigen Gesetzgeber, also bspw. jenem, der die staatliche Beihilfe überhaupt letztlich zur Zahlung genehmigt, nicht vorgesehenen Sachverhalt verwendet werden.

pjotre:
Kleine Bitte vom EU-Recht-Praktikanten @pjotre:
Wenn EU-Recht-Allwissender @pinguin hier noch kurz die rechtliche Fundstelle einfügen könnte?

Ganz kurz genügt und Kürze ist da sogar optimal. Das kann dann sogleich in aktuelle Schriftsatzarbeit übernommen werden mit entsprechendem Antrag der Rechtsaufsicht an 16 Staats-/Senatskanzleien, die für die Koordination der Antragstellung bei der EU ja zuständig sein dürften.
So sichern wir uns die freundschaftliche Zuneigung der für diese weitere Arbeit zuständigen Referatsleiter! :) 

Und dann wäre noch hilfreich, falls eine andere Spürnase im Forum ausfindig macht, mit was für einem Dokument diese 50%-Hilfe beschlossen wurde. Beispielsweise könnte da ja jeder kommen... 
- "Betreibe 30 Sportwetten-Casinos in Berlin mit meinen 30 Cousins und wir hätten gerne 50 Prozent unserer Mieten aus der Rundfunkabgabe gedeckelt." 
Wenn ein Moderator meint, die letzten Zeilen streichen zu müssen? o.k., dann einfach streichen. :)

guyincognito:

--- Zitat von: Bürger am 21. März 2020, 14:39 ---***Wer kann dazu nähere Angaben/ Belege für diese Aussage finden?

--- Ende Zitat ---

https://presseportal.zdf.de/pm/corona-auswirkungen-auf-das-zdf/


--- Zitat ---Das ZDF nimmt als größter Einzelauftraggeber der deutschen TV-Produktionswirtschaft auch in der Corona-Krise seine Verantwortung wahr und unterstützt die Kreativwirtschaft in Form von freiwilligen Leistungen. Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 verändert die Produktionsbedingungen der Herstellung von Auftragsproduktionen des ZDF. In vielen Fällen macht dies eine Realisierung der Produktionen in geplanter Form oder im vereinbarten Zeitrahmen unmöglich.

"Das ZDF verspricht schnelle Lösungen bei der Abwicklung der Unterstützung. Wir werden die Hälfte der Mehrkosten tragen, die uns Produzentinnen und Produzenten nachweisen", so Programmdirektor Dr. Norbert Himmler.

"Wir danken den vielen Film- und Fernsehschaffenden in unserem Land für ihren großen Einsatz bei der Realisierung unserer Produktionen – auch unter widrigen Bedingungen", so ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut, "dies ist gerade in der aktuellen Krise für die Erfüllung unseres Programmauftrags von entscheidender Bedeutung".

Die neuen Sonderregelungen zu Covid-19, die zunächst für Produktionen mit geplantem Drehbeginn bis 30. April 2020 gelten sollen, ergänzen die bereits bestehenden Rahmenbedingungen des ZDF mit den Fernsehproduzenten sowie den Verbänden der Kreativwirtschaft, mit denen sich das ZDF in ständigem Austausch befindet.
--- Ende Zitat ---

pjotre:
Dank an @guyincognito - die Faktenlage ist damit ausreichend aufbereitet für Schriftsatz-Einfügung.
Die Rechtsgrundlage - EU-Recht - ist in @pjotre 's internem Archiv von 10 000 Seiten  >:D
irgendwo enthalten - von @pinguin 's früheren Beiträgen.
Eine punktschafte helfende Krücke wäre aber trotzdem nützlich.

Die Sache wird nun auf jeden Fall noch in diesen Tagen den 16 Staats-/Senatskanzleien vorgetragen werden mit Antrag auf Ersetzen eventueller Beihilfen durch den Staatshaushalt, wo es in der aktuellen Krise ja formal legitimiert ist.
BBB: "Wir betteln nicht mehr. Wir bellen und beißen."

Eventuelle vertragliche zivilrechtliche Klauseln von Erschwernis-Kompensationshilfe seitens des Auftraggebers greifen nicht für diese Konstellation von "Schäden aus höherer Gewalt".

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