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Bürger:
Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 19a/2020 vom 18. März 2020
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts
--- Zitat ---Das Bundesverfassungsgericht ist ungeachtet vielfältiger Einschränkungen durch die Verbreitung des Coronavirus weiterhin vollständig arbeitsfähig. Zur Vorsorge für etwaige Erkrankungs- oder Quarantänefälle wird in allen Arbeitsbereichen beginnend ab dem 19. März 2020 ein Zwei-Schichten-System eingeführt, das gegebenenfalls den Weiterbetrieb durch die jeweils andere Schicht ermöglicht. Zudem bleiben Außenkontakte und die Präsenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf das Notwendigste beschränkt. Mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen sollen - außer in unaufschiebbaren Angelegenheiten - bis Ende April nicht stattfinden. Auch hat das Gericht sämtliche Auslandsreisen und Besuche ausländischer Delegationen bis vorerst Ende April abgesagt. Gleiches gilt für den Empfang von Besuchergruppen. Das Gerichtgebäude bleibt für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Bearbeitung insbesondere von Eilverfahren in den Kammern ist - insbesondere durch eine entsprechende IT-Ausstattung der Richterinnen und Richter, die zuhause arbeiten können - sichergestellt. Die Pressestelle des Gerichts bleibt weiter erreichbar. Es ist allerdings mit einer im Umfang eingeschränkten und gegebenenfalls verzögerten Bearbeitung von Medienanfragen zu rechnen.
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-019a.html
Bürger:
Dies dürfte beispielhaft/ in ähnlicher Weise auch für andere Gerichte im gesamten Bundesgebiet gelten...
Amtsgericht Dresden
https://www.justiz.sachsen.de/agdd/
Letzter Abruf: 23.03.2020, ~1:45 Uhr
(Wiedergabe ohne Gewähr/ Hervorhebungen tlw. nicht wie im Original)
--- Zitat ---Anordnung
zur Steuerung des Besucherverkehrs am Amtsgericht Dresden
Aufgrund der weiteren Entwicklung der Situation sehen wir uns gezwungen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des Gerichts soweit wie möglich aufrechtzuerhalten und um Besucher vor Ansteckungen zu schützen. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass wir den Besucherverkehr des Amtsgerichts auf das unabdingbare Maß reduzieren.
Die Rechtsantragstelle und alle Abteilungen beim Amtsgericht Dresden sind ab sofort bis auf weiteres für den Publikumsverkehr nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für akute, unaufschiebbare Angelegenheiten geöffnet. Dazu gehören:
- Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder Verfügung
- Anträge in eiligen Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten
- unaufschiebbare Pfändungsschutzanträge
- unaufschiebbare Einzahlungen bei der Gerichtskasse
- Abgabe von Erbausschlagungserklärungen, wenn die Frist in weniger als 7 Tagen abläuft
- Rückgabe von Verfügungen von Todes wegen
In den vorgenannten Fällen sprechen Sie Ihr Anliegen zwingend vorab über folgende Telefonnummern mit den jeweiligen Gerichtsmitarbeitern ab:
Rechtsantragstelle Roßbachstraße 6: 0351/446-3170
Rechtsantragstelle in Zwangsvollstreckungssachen: 0351/446-3431
Nachlasssachen: 0351/446-3267, 0351/446-3260
Gerichtskasse: 0351/446-3092.
Die mittels Vordruck zu stellenden Anträge auf Beratungshilfe können schriftlich eingereicht werden. Anträge, Verteidigungsanzeigen, Fristverlängerungen, Klageerwiderungen, Rechtsmittel und Stellungnahmen in laufenden Verfahren müssen nicht zwingend in der Rechtsantragstelle protokolliert werden. Diese sind derzeit schriftlich einzureichen. In rechtlich schwierigen Angelegenheiten kann ggfs. ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Auf die bereitgestellten Vordrucke unter www.justiz.sachsen.de wird verwiesen.
Schriftliche Anträge können auf dem Postweg, durch Einwurf in den Nachtbriefkasten im Außenbereich des Amtsgerichts auf der Roßbachstraße 6 oder in den Briefkasten der Außenstelle am Olbrichtplatzes 1 oder per Fax eingereicht werden. Schriftsätze, die per E-Mail eingereicht werden, entfalten keine rechtliche Wirkung!
Der Zutritt zu den Gerichtsgebäuden zum Zweck des Besuches von öffentlichen Verhandlungen ist grundsätzlich gestattet. Personen, die keine Justizbediensteten sind, wird der Zugang zu Gericht oder der Verhandlung zu versagen sein, wenn Sie
- an akuten Atemwegsbeschwerden oder unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Abgeschlagenheit und Schwäche leiden,
- in den letzten 14 Tagen wissentlichen Kontakt mit einer anderen Person mit positivem Nachweis des Corona-Virus (SARS-CoV-2). Atemwegs-beschwerden oder unspezifischen positivem Nachweis von neuartigem Corona-Virus (SARS-CoV-2) hatten,
- sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben.
Personen, die ausdrücklich zu einem Termin geladen wurden und auf welche die aufgezählten Fälle zutreffen (Atemwegsbeschwerden, Kontakt zu einer anderen Person mit positivem Nachweis, Aufenthalt im Risikogebiet) werden gebeten, sich zunächst telefonisch mit dem Gericht in Verbindung zu setzen.
Bitte überlegen Sie unabhängig davon, ob Sie sich in der aktuellen Situation in einen nicht zwingend erforderlichen, engen Kontakt zu anderen Menschen im Gerichtssaal begeben wollen.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass auf Grund der gegenwärtigen Situation Verhandlungstermine kurzfristig ausfallen können. Informieren Sie sich erforderlichenfalls bei dem Gericht unter der auf der Ladung angegebenen Telefonnummer.
Martin Schultze-Griebler
Präsident des Amtsgerichtes
--- Ende Zitat ---
Verwaltungsgericht Dresden
https://www.justiz.sachsen.de/vgdd/
Letzter Abruf: 23.03.2020, ~1:45 Uhr
(Wiedergabe ohne Gewähr/ Hervorhebungen tlw. nicht wie im Original)
--- Zitat ---Aktuelle Information zur Coronaviruslage (Stand: 20. März 2020)
Das Fachgerichtszentrum Dresden und damit auch das Gebäude des Verwaltungsgerichts wird ab dem 23. März 2020 für die Öffentlichkeit weitgehend geschlossen. Der Gerichtsbetrieb des Verwaltungsgerichts Dresden wird mit Einschränkungen aufrechterhalten.
Der zuständige Präsident des Sozialgerichts Dresden hat im Einvernehmen mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichts und dem Direktor des Arbeitsgerichts in Ausübung seines Hausrechts am 18. März 2020 die Anordnung getroffen, dass ab Montag, den 23. März 2020, 06:00 Uhr, grundsätzlich nur Mitarbeitern der drei Gerichte der Zutritt zum Gerichtsgebäude gestattet wird.
Der für die Rechtschutzgewährung unverzichtbare Betrieb des Verwaltungsgerichts, insbesondere in Eilsachen, wird weiterhin gewährleistet.
Gerichtsverhandlungen werden ab 23. März 2020 bis auf Weiteres, mindestens bis 17. April 2020 allenfalls noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen stattfinden. Verfahrensbeteiligte, die zu Verhandlungen in diesem Zeitraum geladen wurden und bisher noch keine Abladung erhalten haben, werden gebeten, sich telefonisch zu informieren, ob die Verhandlung stattfindet.
Die Bibliothek und die Kantine des Fachgerichtszentrums Dresden bleiben für externe Besucher geschlossen.
Akteneinsicht in den Räumen des Gerichts wird zunächst bis zum 17. April 2020 nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen nach telefonischer Absprache ermöglicht.
Die Rechtsantragsstelle des Gerichts ist zu den oben angegebenen Zeiten geöffnet. Um die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus nicht zu gefährden werden Rechtssuchende aber gebeten, in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob sie persönlich kommen müssen. Es wird darum gebeten, Anträge und Klagen (sowie weitere Schriftstücke) vorrangig auf schriftlichem oder elektronischem Weg einzureichen (per Post, Telefax oder durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten - bei elektronischer Übermittlung beachten Sie aber bitte unbedingt die Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr; ein Schriftsatz, der mit einer "normalen" E-Mail vorgelegt wird, entfaltet keine rechtliche Wirkung!). Für Anfragen ist das Gericht während der Dienstzeiten (s. o.) telefonisch oder über E-Mail zu erreichen (siehe dazu die unter "Kontakt" angebenen Telefonnummern und E-Mail-Adressen). Für Anfragen an den Pressesprecher nutzen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse (presse(at)vgdd.justiz.sachsen.de).
Beachten Sie bitte ggf. die Hinweise auf den Internetseiten des Sozialgerichts sowie des Arbeitsgerichts zur dortigen Verfahrensweise und abweichenden Öffnungszeiten.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts:
Link zur Internetseite des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts
https://www.justiz.sachsen.de/ovg/
--- Ende Zitat ---
Bürger:
Natürlich bleibt bei einer PANdemie dann auch das nicht aus:
FAZ
Liveblog/ Liveticker zum Coronavirus
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/liveticker-zum-coronavirus-gesundheitsministerium-irritiert-ueber-merkel-aeusserung-16695585.html
27.03.2020
15:10 Kim Maurus
--- Zitat ---Die Ausgangssperren und -beschränkungen behindern auch die Justiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird wegen der Corona-Krise seine Entscheidungen und Urteile vorerst nicht mehr verkünden. Das Gericht setze seine Arbeit fort, die Urteilsverkündung werde jedoch ausgesetzt, teilte der Gerichtshof in Straßburg am Freitag mit. Damit will das Gericht sicherstellen, dass Betroffene nicht wegen der Corona-Krise die Frist verpassen, gegen ein Urteil vorzugehen.
Normalerweise haben die Parteien nach dem Verkünden eines Urteils drei Monate Zeit, um eine Verweisung des Falls an die Große Kammer zur erneuten Verhandlung zu beantragen. Die Große Kammer hat eine ähnliche Funktion wie ein Berufungsgericht. Wegen der Ausgangssperren und -beschränkungen in zahlreichen Ländern ist es für die Beteiligten jedoch derzeit praktisch unmöglich, diese Frist einzuhalten.
--- Ende Zitat ---
Bürger:
Querverweis aus aktuellem/ noch anhaltendem Anlass ;)
Ausnahmezustand/Epidemie: antragsgem. Verhandl.-/Terminsaufhebung wg. Corona
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34118.0
Pinguin89:
Ich nehme an die aktuellen Beschränkungen wirken sich dann wieder auf die Gerichte aus? Hat da jemand mehr Erfahrung?
Edit "Bürger":
Einfach mal die Internetseiten des örtlich zuständigen eigenen Verwaltungsgerichts aufrufen.
Da dürfte man mit Sicherheit fündig werden bzgl. dortiger aktueller Einschränkungen.
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