Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Rechnungstellung  (Gelesen 2827 mal)

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Rechnungstellung
Autor: 05. Juni 2012, 19:21
Heute hatte ich eine Idee, wie man die Leute wachrütteln kann. Dazu müssen aber Unternehmen bereit sein, mitzumachen, insbesondere Unternehmen, die Rechnungen an Endkunden stellen.

Die Idee kam mir, als ich wieder eine Rechnung eines Lieferanten erhielt – darin am Ende folgende Positionen zu finden:

Umweltpauschale............1,45
Frachtkosten automatisch...6,00
Transportversicherung......1,50
Mautgebühr.................1,00


Wie wäre es, wenn man eine Position auf jeder Rechnung zusätzlich drucken würde, die auf die Rundfunkgebühr hinweist? Ich hätte zwei Vorschläge:

  • Vorschlag 1 – Nur ein Satz:    "inkl. Rundfunkgebührenanteil"
  • Vorschlag 2 – Extra Position:   "Rundfunkgebührenanteil.................0,05"
Die Leute würden bei jedem Kauf sehen, dass sie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ihr Obolus bezahlen müssen und somit begreifen, das es sich für die wohl was ändert, auch wenn die Politik und die Medien suggerieren, es würde sich für sie nichts ändern (s. a. klick).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.494
Re: Rechnungstellung
#1: 05. Juni 2012, 20:13
Du willst den aufschlag den du ab januar zahlen musst an deine kunden ableiten? Sicherlich genau das was viele firmen tun werden aber nicht so offensichtlich. Die werden einfach die preise anheben aber dann um mehr als nur ein paar cent. Die leute würden warscheinlich mit beschwerden auf dich zukommen, egal um welchem betrag es sich handelt. Die frage ist mit welcher rechtlichen handhabe man argumentieren kann um die rechnung auszuweiten um diesen betrag.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Rechnungstellung
#2: 05. Juni 2012, 21:32
Die frage ist mit welcher rechtlichen handhabe man argumentieren kann um die rechnung auszuweiten um diesen betrag.
Warum? Ich kann verlangen, was ich will. Ob der Kunde kauft, ist eine andere Frage. Es ist mein unternehmerisches Risiko.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.494
Re: Rechnungstellung
#3: 05. Juni 2012, 22:26
Dann müsstest du nur noch deine allgemeinen geschäftsbedingungen anpassen falls eine klausel fehlt die dir gestattet deine erhöhten unkosten extra gekennzeichnet auf rechnungen aufzuschlagen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Rechnungstellung
#4: 06. Juni 2012, 00:36
Nein, das machen wir anders: Wir berechnen keine zusätzliche Position (geht nur schwer im Einzelhandel), sondern wir schreiben einfach einen Satz wie z. B. "Im Rechnungsbetrag ist der Rundfunkgebührenanteil über 0,05 EUR bereits enthalten." oder ähnlich.

Ihr könnt euch gerne eine andere (schärfere/eindeutigere) Formulierung ausdenken, um den Endverbraucher noch gezielter zu schocken.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben