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Autor Thema: Student (Bafög) bei Eltern > Whg. auf Student ummelden/ Befreiung wg. Bafög?  (Gelesen 2753 mal)

c
  • Beiträge: 4
Auch eine Person A hat sich entschlossen, die GEZ zu ärgern, wo sie nur kann:
Zuerst hat sie die Einzugsermächtigung widerrufen. Dann haben ARD-ZDF-GEZ trotzdem abgebucht. Das Geld hat A dann zurückbuchen lassen. Danach stellten ARD-ZDF-GEZ Rückbuchungsgebühren in Rechnung. Dagegen hat A widersprochen, dem wurde stattgegeben.
Mit dem nächsten Brief hat A dann von jährlicher Zahlung auf gesetzliche Zahlung in der Mitte eines jeden Quartals umstellen lassen. Alle Eingaben verfasst A immer handschriftlich und schlecht leserlich als e-mail Anhang.
Datenauskunft angefordert, danach die Daten angefordert, die sie noch nicht geschickt haben.
Überweisungen auf unterschiedliche Konten mit krummen Beträgen veranlasst.
Also A macht so ziemlich alles, um ARD-ZDF-GEZ zu ärgern.

Jetzt aber zur Frage:

Studierende BAFÖG-Empfänger werden doch vom Rundfunkbeitrag befreit.
Student S wohnt noch zu Hause bei den Eltern.

Der fiktive Plan
1) Wohnung auf (Student) S ummelden bei ARD-ZDF-GEZ.
2) (Student) S beantragt Rundfunkbeitrags-Befreiung wegen Bafög  >:D

Kann das klappen?


Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht ausreichend aussagekräftiger Thread-Betreff "GEZ auf studierenden Sohn ummelden?" musste angepasst werden.
Ebenso musste der Beitrag umfassend angepasst werden (fiktiv/hypothetische Beschreibung/ Platzhalter) > Bitte die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten!!!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2020, 02:40 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.012
Nein.*

Der Grund ist einfach erklärt: Der Beitrag wird von allen Personen gleichermaßen verlangt.

Wird eine Person befreit, so wirkt sich das nicht auf andere Personen aus, außer in den zulässigen Konstellationen ("Bedarfsgemeinschaften").**


Edit "Bürger":
*Kann man so pauschal nicht sagen - sondern...
**Prinzipiell ja - aber...
...es könnte auf die genaue Vorgehensweise ankommen ;) siehe weiter unten in hiesigem Thread
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33426.msg204132.html#msg204132


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2020, 03:08 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.459
Das Ummelden müsste (rechtlich) schon gehen, kann aber auch schon Schwierigkeiten machen (ARD-ZDF-GEZ wollen einfach nicht).
Da ARD-ZDF-GEZ geärgert werden soll - also machen.

Die Befreiung sollte auch akzeptiert werden.

Aber dann werden ARD-ZDF-GEZ einen neuen Klärungsbrief schicken usw. und den vorherigen Zahler wieder zwangsanmelden usw.*

Ist also jede Menge Arbeit für ARD-ZDF-GEZ.

Mach mal!


*Edit "Bürger":
Mglw. erst nach einem neuen Meldedatenabgleich - je nach genauer Vorgehensweise ;) siehe weiter unten in hiesigem Thread
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33426.msg204132.html#msg204132


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2020, 03:10 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

c
  • Beiträge: 4
Auch wenn es nicht klappt, so ist es wieder Aufwand für diesen Abzockerverein.

Was, wenn die fiktiven Eltern ihren Wohnsitz abmelden? Die könnten sich doch über 6 Monate jährlich auf Reisen im Ausland befinden? Permanent Reisende? Nur der arme Student ist immer zu Hause, tja und leider leider muss der nicht zahlen ... Die Frage ist, was das Einwohnermeldeamt dazu sagt. Wo gehen Sie hin? Auf Weltreise? Wann kommen Sie wieder? Wenn der Student mit dem Studium fertig ist vielleicht?  >:D


Edit "Bürger":
Das eigenständige, im Forum bereits mehrfach behandelte und im Übrigen konsequenzenreiche Thema "Abmeldung beim Einwohnermeldeamt" hier im Thread bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte beim Eingangs- und damit eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Student (Bafög) bei Eltern > Whg. auf Student ummelden/ Befreiung wg. Bafög?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2020, 03:13 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.898
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Diese Frage ist mglw. übertragbar auf jegliche Art von "Befreiungskandidaten" bzw. zahlungsunfähige/ unpfändbare Mitbewohner-Konstellationen, für welche eine fiktive Abfolge mglw. so aussehen könnte:

1) Ummeldung der Wohnung auf "Befreiungskandidat" bei ARD-ZDF-GEZ
> ohne Angabe "Student"/ "Bafög"/ "Befreiungsabsichten" o.ä.!
(etwaige Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wäre gesondertes Thema + mit nicht unerheblichen Konsequenzen verbunden > bitte nicht in diesem Thread hier vertiefen!!!)


2) ein- bis mehrmalige Zahlung durch "Befreiungskandidat" - je nach Erfordernis
> bis Datenlöschung der bisherigen Zahler durch ist
> Achtung: sinnvollerweise von einer/m Bank/Konto, welches perspektivisch stillgelegt werden wird
> bei Barzahlung sind ARD-ZDF-GEZ noch widerspenstig, so dass eine scheinbar willige Zahlung so kaum möglich wäre und dies die Taktik torpedieren würde


3) Antrag auf Datenlöschung der bisherigen Zahler für die Wohnung + Bestätigung abwarten
(gem. RBStV wären "für die Beitragserhebung nicht mehr erforderliche Daten zu löschen" - datentechnisch kaum wirklich realistisch wg. Backups etc., aber "formal" dürften ARD-ZDF-GEZ nicht zugeben, dass sie dies nicht tun, sondern auf diese Daten später wieder zurückgreifen > aufgrund dieser Modellfehler besteht ja das "Erfordernis" des erneuten und wiederholten Meldedatenabgleichs, um "vom Radar verschwundener" u.ä. Wohnungen wieder habhaft zu werden...)

4) Antrag auf (ggf. rückwirkende ;) ) Befreiung


Punkt 2) scheint erforderlich, um nicht schon in diesem Stadium Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ummeldung zu wecken.

Spätestens mit erneutem Meldedatenabgleich könnten dann allerdings ggf. Nachfragen kommen.

So auf die Schnelle dahingedacht.

Versuch macht klug ;)


Aufgrund der Übertragbarkeit/ Verallgemeinerbarkeit bleiben zum Zwecke der Übersicht und Vermeidung von Mehrfachdiskussionen weitere entsprechende Anpassungen dieses Threads und dessen Betreff vorbehalten.
Danke schon vorab für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Z
  • Beiträge: 1.588
Auch wenn es durch noch irgendwo verborgene Datensätze zu zukünftigen Zwangsanmeldungen kommen kann, so ist die Arbeit für den Beitragsservice mit dieser Taktik durchaus erheblich, insofern könnte Hoffnung bestehen, daß irgendwelche Forderungen tatsächlich mal verjähren, ohne vorher per Bescheid geltend gemacht worden zu sein. Insbesondere wegen nachträglicher Befreiung.
Wenn alle Bewohner mitspielen, könnte das sogar Spaß machen.
Es könnte ja auch später mal probiert werden, Bewohner A und B regelmäßig (vor Erstellung eines Beitragsbescheides) als (vermeintliche) Zahler hin- und herzumelden, vielleicht gibt es sogar einen fiktiven Bewohner F, dem man gar nicht habhaft werden kann, der könnte ja mal für drei Monate bei seiner Bank mittels Bareinzahlung (bei Übernahme seiner Kosten für die Bankbareinzahlung auf fremdes Konto durch A,B oder C) für die Wohnung überweisen.


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Wenn der Sohn als Vollzahler angemeldet wird, wird es mit der Ummeldung wohl eher keine Probleme geben. Er zahlt den Rundfunkbeitrag über sein Konto. Der Sohn erfährt dann so nach einem Jahr "zufällig", dass man sich ja als Bafög Bezieher freistellen lassen kann und stellt einen Antrag auf rückwirkende Befreiung. Die Daten des vorherigen Zahlungsverpflichteten werden dann wahrscheinlich schon gelöscht sein, so dass er zum einen befreit werden wird und seine unnötig geleisteten Zahlungen zurückerhält und zum anderen nur durch eigene Angaben ermittelt werden könnte, ob zahlungsfähige Mitbewohner existieren, was man tunlichst unterlassen sollte (private Angaben gezwungenermaßen aus dem geschützen Bereich der Wohnung herausgeben zu müssen ist grundrechtlich eher nicht abgesichert, obwohl die Aufforderung kommen wird. Was allerdings beim nächsten Meldedatenabgleich passiert, steht in den Sternen. Ich würde mich dann - falls Post an die Eltern kommen würde - nicht rückmelden und bei evtl. folgender Direktanmeldung bis zur Vollstreckung der Vollstreckungsstelle mitteilen, dass hier ein Irrtum vorliegt, da die Wohnung bereits auf ein anderes Beitragskonto angemeldet ist.
Die Tricksereien werden durch die unausgegorene Beitragsabwicklung des undurchdachten RBStV einfach provoziert!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

c
  • Beiträge: 4
Zunächst einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten. Damit hätte ich gar nicht gerechnet, ganz toll! Ich muss die zahlreichen Informationen jetzt erst einmal sacken lassen.

Werde mich jetzt einmal informieren, welche anderen Folgen mit einer Wohnsitzabmeldung der Eltern verbunden wären und eine solche Handlung überhaupt sinnvoll ist oder nicht. Ich verstehe, dass eine Diskussion darüber an dieser Stelle aus dem Ruder laufen würde und bitte daher auch, nicht näher auf dieses Thema einzugehen.

Ansonsten bin ich natürlich für weitere Meinungen und Anregungen immer offen.  :)


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G
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Was allerdings beim nächsten Meldedatenabgleich passiert, steht in den Sternen. Ich würde mich dann - falls Post an die Eltern kommen würde - nicht rückmelden und bei evtl. folgender Direktanmeldung bis zur Vollstreckung der Vollstreckungsstelle mitteilen, dass hier ein Irrtum vorliegt, da die Wohnung bereits auf ein anderes Beitragskonto angemeldet ist.
Die Tricksereien werden durch die unausgegorene Beitragsabwicklung des undurchdachten RBStV einfach provoziert!
Die Befreiung von BaföG-Empfängern ist zeitlich befristet auf den Zeitraum, für den BaföG bewilligt wurde. Diese Bewilligungen durch die Bafög-Ämter erfolgen in der Regel für ein Jahr ( § 50 Abs. 3 Bafög)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__50.html
Insofern ist es denkbar, dass ein BaföG-Empfänger für einen Zeitraum, in dem ein Meldedatenabgleich stattfindet, zunächst noch keinen Befreiungsantrag beim Beitragsservice stellt und stattdessen Rundfunkbeiträge zahlt.
Dann besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Eltern dem Beitragskonto des zahlenden Sohnes zugeordnet werden und ihre von den Einwohnermeldeämtern übermittelten Daten dann relativ schnell wieder gelöscht werden.  Insbesondere wenn eine Identität der Nachnamen vorliegt, würde ich vermuten, dass das so gemacht wird.
Werden die Eltern angeschrieben, so können sie ja relativ schnell unter Angabe der Beitragsnummer des Sohnes erreichen, dass ihre Daten wieder gelöscht werden. Wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist, besteht darauf ein Rechtsanspruch.

Sind die Daten der Eltern gelöscht, so kann der Student dann wieder rückwirkend unter Vorlage des BaföG-Bescheides seine Befreiung beantragen. Student bekommt dann den "Kredit" zurück, den er dem Beitragsservice gewährt hat. Um diesen Kredit nicht zu umfangreich werden zu lassen, erscheint es mir im Gegensatz zu @seppl sinnvoll zu sein, dass die Eltern durch kooperatives Verhalten gegenüber dem Beitragsservice darauf hinwirken, dass die Löschung ihrer Daten möglichst schnell erfolgt.

Endet der Bafög-Bezug des Sohnes (z.B. wegen Erreichen der Förderungshöchstdauer) vor dem Meldedatenabgleich, so werden die Karten ohnehin neu gemischt.  Wenn der Sohn dann zahlt, müssen die Eltern natürlich nicht zahlen.


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c
  • Beiträge: 4
Habe mir alles nochmal in Ruhe durchgelesen und alles bis auf einen Punkt verstanden, denke ich.

Frage zum Beitrag von Bürger:
> Achtung: sinnvollerweise von einer/m Bank/Konto, welches perspektivisch stillgelegt werden wird.

Was droht, wenn in unserem fiktiven Fall von einem Bankkonto aus überwiesen wird, welches nicht perspektivisch stillgelegt wird?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2020, 23:21 von DumbTV«

G
  • Beiträge: 1.548
Was droht, wenn in unserem fiktiven Fall von einem Bankkonto aus überwiesen wird, welches nicht perspektivisch stillgelegt wird?
Das ist dann relevant, wenn es um die Zwangsvollstreckung geht. Dann hat der Belästigungsservice sowie sein Vollstreckungshandlanger schon die Bankverbindung für die Kontopfändung.


Edit "Bürger":
Genau das ist der Hintergrund. Es ist nicht nur einmal vorgekommen, dass ARD-ZDF-GEZ bei bekannten Bank-/Kontodaten die Pfändung durchgeführt haben unabhängig von den Aktivitäten der Vollstreckungsstelle - und dies auch bei Beträgen von ~200€, d.h. ca. ein Jahresbetrag oder auch weniger.
Schon die gleiche Bank aber mit anderem Konto zu nutzen oder überhaupt ein Kontoinhaber bei einer der üblichen ortsansässigen Sparkassen o.ä. zu sein, kann potenziell problematisch werden, weil diese bekannten oder "üblichen" Banken von ARD-ZDF-GEZ ggf. auf Verdacht hin angefragt werden. Auch dies ist schon geschehen.
Aus genau diesen Gründen auch der grundsätzliche Ratschlag, ARD-ZDF-GEZ nie ("dauerhaft funktionierende" oder gar "existenzielle") Bank-/Kontodaten anzuvertrauen, sondern statt dessen Barzahlung einzufordern, was aber aus oben bereits geschilderten Gründen für hiesige speziell-fiktive Vorgehensweise kontraproduktiv erscheint.
Das allgemeingültige und eigenständige Thema "gefahr-minimierter Zahlungsweisen" hier bitte nicht weiter vertiefen, sondern allenfalls in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff, und auch dies nur, sofern nicht bereits eine geeignete Diskussion im Forum besteht > Suche.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2020, 02:11 von Bürger«

 
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