Was allerdings beim nächsten Meldedatenabgleich passiert, steht in den Sternen. Ich würde mich dann - falls Post an die Eltern kommen würde - nicht rückmelden und bei evtl. folgender Direktanmeldung bis zur Vollstreckung der Vollstreckungsstelle mitteilen, dass hier ein Irrtum vorliegt, da die Wohnung bereits auf ein anderes Beitragskonto angemeldet ist.
Die Tricksereien werden durch die unausgegorene Beitragsabwicklung des undurchdachten RBStV einfach provoziert!
Die Befreiung von BaföG-Empfängern ist zeitlich befristet auf den Zeitraum, für den BaföG bewilligt wurde. Diese Bewilligungen durch die Bafög-Ämter erfolgen in der Regel für ein Jahr ( § 50 Abs. 3 Bafög)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__50.htmlInsofern ist es denkbar, dass ein BaföG-Empfänger für einen Zeitraum, in dem ein Meldedatenabgleich stattfindet, zunächst noch keinen Befreiungsantrag beim Beitragsservice stellt und stattdessen Rundfunkbeiträge zahlt.
Dann besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Eltern dem Beitragskonto des zahlenden Sohnes zugeordnet werden und ihre von den Einwohnermeldeämtern übermittelten Daten dann relativ schnell wieder gelöscht werden. Insbesondere wenn eine Identität der Nachnamen vorliegt, würde ich vermuten, dass das so gemacht wird.
Werden die Eltern angeschrieben, so können sie ja relativ schnell unter Angabe der Beitragsnummer des Sohnes erreichen, dass ihre Daten wieder gelöscht werden. Wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist, besteht darauf ein Rechtsanspruch.
Sind die Daten der Eltern gelöscht, so kann der Student dann wieder rückwirkend unter Vorlage des BaföG-Bescheides seine Befreiung beantragen. Student bekommt dann den "Kredit" zurück, den er dem Beitragsservice gewährt hat. Um diesen Kredit nicht zu umfangreich werden zu lassen, erscheint es mir im Gegensatz zu @seppl sinnvoll zu sein, dass die Eltern durch kooperatives Verhalten gegenüber dem Beitragsservice darauf hinwirken, dass die Löschung ihrer Daten möglichst schnell erfolgt.
Endet der Bafög-Bezug des Sohnes (z.B. wegen Erreichen der Förderungshöchstdauer) vor dem Meldedatenabgleich, so werden die Karten ohnehin neu gemischt. Wenn der Sohn dann zahlt, müssen die Eltern natürlich nicht zahlen.