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Seniorin besitzt weder Radio noch Fernseher.Trotzdem muss sie GEZ bezahlen (Abo)

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art18GG:
Ich finde, dass Frau Almuth Rudolph Glink die Geige ihrer Großmutter behalten sollte. Sie ist schließlich nur eine von vielen Widerstandskämpferin, von denen der Beitragsservice horrende Summen fordert. Von den rüstigen Rentnerinnen sind uns damit drei Namen bekannt, die ich hier mal aufliste:

* Frau Ursula Gierke (80 Jahre aus Wismar)
* Frau Marta Fischer (87 Jahre aus Löningen)
* Frau Almuth Rudolph Glink (Rentnerin aus Salem)Es wird wohl noch mehr solcher Fälle geben, da die Forderung des Beitragsservice im aktuellen Fall zeigt, dass es unter den 3,5 Millionen rückständigen Beitragskonten zum 01.01.2019 viele Menschen gibt, die offensichtlich rückwirkende Rundfunkbeiträge seit Januar 2013 zahlen sollen. Leider können wir nicht eingreifen, weil uns diese Fälle nicht bekannt sind. Es wäre jedoch schön, wenn jemand aus dem Forum bei den drei bekannten Rentnerinnen mal nachfragen könnte, wie der aktuelle Stand der Rechtslage ist. Vielleicht können wir hier im Forum dann über eine Spendensammlung die Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrensweges erwirken.

Generell gilt zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, dass selbst im Stadium der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen es immer noch möglich ist, einen Befreiungsantrag beim Beitragsservice zu stellen. Es reicht zur Eröffnung eines Vorverfahrens aus, dass dieser Befreiungsantrag erst einmal nur damit begründet wird, dass in der betroffenen Wohnung kein Rundfunk und kein Radio genutzt wird und deshalb die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt wird. Der Beitragsservice muss darauf erst einmal mit einem Widerspruch reagieren, was uns Zeit für weitere Schritte geben würde. Es ist durchaus bekannt, dass der Beitragsservice nicht immer sachgerecht auf einen Widerspruch reagiert, sondern nur Infobriefe versendet. In einem solchen Fall sollte auf die Ausstellung eines Widerspruchsschreibens bestanden werden, der die zuständige Rundfunkanstalt (Behörde) benennt, bei der dann ein weiterer Widerspruch eingelegt werden kann. In diesem zweiten Verfahrensschritt können die Gründe für die Verweigerung des staatlich verordneten Konsums von Rundfunk und Fernsehen genauer erörtert werden. Diesen Schritt können wir uns im Forum vorher mal genauer ansehen, bevor es im nächsten Schritt zum Verwaltungsgericht geht.     

Besucher:
Gute Idee, das...


--- Zitat von: art18GG am 13. März 2020, 14:51 ---Ich finde, dass Frau Almuth Rudolph Glink die Geige ihrer Großmutter behalten sollte. Sie ist schließlich nur eine von vielen Widerstandskämpferin, von denen der Beitragsservice horrende Summen fordert
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Es wäre jedoch schön, wenn jemand aus dem Forum bei den drei bekannten Rentnerinnen mal nachfragen könnte, wie der aktuelle Stand der Rechtslage ist. Vielleicht können wir hier im Forum dann über eine Spendensammlung die Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrensweges erwirken.
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--- Ende Zitat ---

Setzte aber natürlich voraus, dass irgend jemand von den Aktiven da in der Nähe ist. Und könnte es nicht in dem Zusammenhang dann interessant sein, sich mit der Zeitung in Verbindung zu setzen? Dann könnte doch nämlich die - nachdem sie sich von der Seriösität des Ganzen überzeugt haben würde - die Verbindung zu der Omi aufnehmen & auf dem Wege den Kontakt herstellen. Jedenfalls, sofern »rundfunkbeitrags«-kritisch eingestellt...

Spark:
Dieser Fall zeigt einmal mehr die ganze Rücksichtslosigkeit dieses Systems auf, und es ist kein Einzelfall. Aber er hat auch etwas Positives, denn es sind gerade diese Fälle, die mir die Kraft geben meinen Weg unermüdlich zu gehen.
Und ganz nebenbei gibt es bei mir aktuell auch noch einen "lustigen" Aspekt dazu, denn "meine geliebte" - (An dieser Stelle auch schöne Grüße an Yvette und "ihren" Hund-(funk).) - LRA, oder eher der BS, glaubt tatsächlich, sie könnten mich mit einem läppischen Wisch dieses Creditreform-Vereins beeindrucken. Das zeigt einmal mehr, dass diese Menschen nicht mehr dazu fähig sind, die Macht des Gewissens auch nur zu erahnen. Aber wie sollten sie auch? Wer einmal in den Fluten des Übermaßes versunken ist, kann das nicht mehr.

Ich möchte aber auch noch die Idee von @art18GG von 14:51 aufgreifen.
Was diese Menschen in so einer Situation am dringendsten benötigen, ist praktische Hilfe.
Und sei es nur, um zu verhindern, dass diese Frau sich aus Verzweiflung dazu genötigt sieht, ein geliebtes Erbstück verkaufen zu müssen.
Es sollte doch möglich sein, hier im Forum diesbezüglich etwas auf die Beine zu stellen.
Und selbst wenn das Geld an den BS gehen sollte, ich würde es ihnen von Herzen gönnen, denn es wäre verfluchtes Geld. Es wäre Blutgeld. Das ist Geld, welches ich nicht einmal mit einer Kneifzange berühren würde.
Zeigen wir diesen Rundfunkern und Politikern einmal, wie ein Akt der Menschlichkeit wirklich aussieht. Davon haben sie nämlich keine Vorstellung mehr.

Ich für meinen Teil habe nicht viel, aber ich würde das mir Mögliche dazu beitragen, aus innerster Solidarität heraus, obwohl ich diese Frau gar nicht kenne.
Und nicht etwa aus einer Pseudo- Zwangssolidarität wie das die Rundfunker immer gerne hätten.

art18GG:

--- Zitat von: Besucher am 13. März 2020, 20:09 ---Setzte aber natürlich voraus, dass irgend jemand von den Aktiven da in der Nähe ist. Und könnte es nicht in dem Zusammenhang dann interessant sein, sich mit der Zeitung in Verbindung zu setzen? Dann könnte doch nämlich die - nachdem sie sich von der Seriösität des Ganzen überzeugt haben würde - die Verbindung zu der Omi aufnehmen & auf dem Wege den Kontakt herstellen. Jedenfalls, sofern »rundfunkbeitrags«-kritisch eingestellt...

--- Ende Zitat ---
Aus dem Zeitungsartikel geht hervor, dass Frau Almuth Rudolph Glink ihre Klage „mit ihrer Sensibilität gegen elektromagnetische Strahlung und mit ihrer Ablehnung des Mediums Fernsehen aus Gewissensgründen“ begründet. Darüber hinaus vertritt Sie die Auffassung, dass sich der TV-Konsum negativ auf die Erziehung und Entwicklung von Kindern auswirkt. Sie verfügt selbst über keinen Internet- oder Rundfunkzugang.
Die Klageaussichten für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde sind nach meiner Einschätzung damit sogar wesentlich besser als bei der immer noch anhängigen Beschwerde von Olaf Kretschmann mit vergleichbaren Schwerpunkt.

Die Stadt Salem liegt offensichtlich in Baden-Württemberg, worauf auch der Südkurrier als Zeitung hindeutet, der aus dieser Region kommt. Damit lebt die Seniorin im unmittelbaren Einzugsbereich der Betreiber des Forums. Ich habe leider selbst nicht die Möglichkeiten mich um solche Fälle zu kümmern; zumal ich in den nächsten Wochen nicht weiß, wie ich ins Internet komme, da meine Bibliothek, über die ich normalerweise Zugang habe, wegen des Corona-Virus wahrscheinlich ab Mittwoch für mindestens drei Wochen geschlossen wird (!! Kein Witz, keine Satire, sondern pure Realität !!).   

Eine Kleinanzeige zum Verkauf der Geige habe ich übrigens mit dem folgenden Text in einer Schulzeitung gefunden:

--- Zitat ---Suchen Sie eine sehr gute 4/4 Geige & einen sehr guten 4/4 Bogen? Ich kann Ihre Wünsche erfüllen. Rufen Sie einfach an: 07554-898466, Almuth Rudolph-Glink

--- Ende Zitat ---
Quelle: https://waldorfschule-ueberlingen.de/cms/upload/downloads/blaettle/aktuelles_blaettle.pdf

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